Fahrzeug vom Pfandleihaus erwerben, Serviceheft?

Ich könnte ein Motorrad vom KfZ-Pfandleihbüro erwerben. EZ 05/2012, 1800km. Nach den telefonischen Aussagen des Pfandleihbüros im Top Zustand. Allerdings gibt es „nur“ einen Zündschlüssel und den Brief dazu!
Meine Frage:

  1. Wie sieht es mit dem fehlenden Serviceheft aus im Bezug auf die 2 Jährige Werksgarantie?

Bei 1000km war die erste Inspektion bei Neufahrzeugen fällig. Kann diese im Nachhinein mit einem „neuen“ Serviceheft nachgetragen oder sogar Anhand der Fahrgestellnummer beim Händler nachkontrolliert werden?

Ich könnte ein Motorrad vom KfZ-Pfandleihbüro erwerben. EZ
05/2012, 1800km.

Hallo profesor !

Da kann ich leider auch nicht viel helfen.
Wegen den Bedingungen einer 2 Jahresgarantie fragst Du am Besten beim Hersteller an . Der muss es ja wissen.
Ob bei 1000 km was inspizert wurde ? kann man auch nur den Vorbesitzer ermitteln ,fragen .Da ja kein Heft da ist.
1800 km ist ja aber wie neu. Bei 1000 km ist also normalerweise nichts an Fehlern zu finden .
Ist wohl einfach ein Sicherheitscheck ob sich keine Schraube und kein Schlauch usw gelockert hat.

Ganz allgemein scheint mir dass bei Inspektion große Sicherheitsmargen eingebaut sind damit keiner den Hersteller bei Defekt verklagt.
Ich soll mit Kawasaki Er-6f alle 2 Jahre oder 12 000 km zur Inspektion .
Hab sie seit fast 4 Jahren und war noch bei keiner .
Ausser einmal TÜV. War alles ok.
Ich werde die Intervalle also nicht ganz streng nehmen .Man kann ja auch Einiges selber nachschaun (Batterie,Reifenzustand,Sichtprüfung überall,Wartungsbuch zum Modell kaufen) .
Mit Auto und Motorrad werde ich also wohl nur alle 4-5 Jahre zur Inspektion bzw wenn eh grad was fällig ist .Bremsbeläge oder was anderes.

Wichtiger ist zu kucken ob sie den nur 1800 km entsprechend auch noch wie neu aussieht . Also ob der km-Stand stimmt.

Und wenn jemand einen Service durchgeführt hat aber kein Heft da ist dann sollte diese Werkstatt es Dir auch noch mal in ein Heft eintragen .Muss man halt nur wissen ob und wo es gemacht wurde.

Gr Rainer B

Ahoi!

  1. Wie sieht es mit dem fehlenden Serviceheft aus im Bezug auf
    die 2 Jährige Werksgarantie?
    Bei 1000km war die erste Inspektion bei Neufahrzeugen fällig.
    Kann diese im Nachhinein mit einem „neuen“ Serviceheft
    nachgetragen oder sogar Anhand der Fahrgestellnummer beim
    Händler nachkontrolliert werden?

Ich hab echt nicht die leiseste Ahnung.

Aber im Breif steht doch der Vorbesitzer. Ich würd den einfach anrufen und nach der Werkstatt fragen, dann diese anrufen und nachfragen. Wenn überhaupt, dann dürfte nur diese Werkstatt die Inspektion bestätigen können.

lg, mabuse

Hallo,

ich kann dazu leider icht „rechtsgültig“ antworten sondern nur meine Meinung äußern.

Ein Nachtrag im Serviceheft ist prinzipiell möglich aber das wird nur die Werkstatt machen, die den Service auch ausgeführt hat evtl. nur dann, wenn als Nachweis eine Rechnung vorgelegt werden kann. Die Werkstatt ist sicherlich unbekannt.

Etwas Bauchweh hätte ich beim fehlenden 2. Zündschlüssel. Ist der ehemalige Besitzer, das Pfandleihhaus und der neue Standort in der gleichen Region oder weit auseinander? Nicht dass der ehemalige Besitzer sein Fahrzeug irgendwann abholen kommt …

Sorry, dass ich nicht mehr helfen kann.
Viel Glück und alles Gute für die Entscheidungsfindung