Fahrzeug von Privat an Privat - Gewährleistung?

Hallo, angenommen man verkauft ein Fahrzeug das man selber nur kurz gefahren hatte. Und man verkauft es „Probegefahren und ausdrücklich ohne Garantie und Gewährleistung“. Nach 3 Wochen erhält man einen Anruf vom Käufer das das Fahrzeug defekt ist und man wolle es zurück geben. Muss man dem Nachkommen? Zumal wenn man das Geld selber schon wieder ausgegeben hat eine blöde Situation. Angeblich hätte der ADAC dem Käufer gesagt ein gebrauchtes Fahrzeug von Privat müsse 4 Wochen halten. Stimmt das? Zumal wenn man selber keine Ahnung von Autos hat? Vielen Dank für eine sachkundige Antwort.

z.b. ist es auch so, dass man bei Ebay ja auch hinschreiben muss (gab ein Gerichtsurteil dazu) ohne Garantie/Gewährleistung sodass man dafür nicht haften muss (wenn man es nicht hinschreibt könnten evtl. Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden) > meines Erachtens wennn es schriftlich steht keine Garantie/Gewährleistung dann muss man nicht leisten. ABER: wenn es ein Schaden war den der Verkäufer von vorne herein wusste dann kann er wegen arglistiger Täuschung zur Rechenschaft gezogen werden… Ich kenne nur die Beweislastumkehr von 6 Monaten bei Händler - Verbraucher beziehung…

Aber keine Gewährleistung/Garantie dass mein Rat stimmt :smile:

Hallo !

Privatverkäufer können die Gewährleistung für Mängel ausschliessen,das ist eine Ausnahme,denn sonst haftet der Verkäufer immer für Mängel entweder 2 Jahre oder 1 Jahr(Gebrauchtware).

Es gibt eben gerade keine Gewährleistung für nachträglich aufgetretene Mängel oder Fehler am Auto.

Aber,hat man Fehler verschwiegen,die man kannte oder auf Nachfrage nach Schäden(Unfall z.B.) gelogen,dann kann der Käufer grundsätzlich seine Rechte wahrnehmen und die Ware zurückgeben gegen Geldrückgabe.
Das fällt nicht unter den Ausschluss beim Privatverkauf.

MfG
duck313

Hallo,

Aber,hat man Fehler verschwiegen,die man kannte oder auf
Nachfrage nach Schäden(Unfall z.B.) gelogen,dann kann der
Käufer grundsätzlich seine Rechte wahrnehmen und die Ware
zurückgeben gegen Geldrückgabe
.

wo ist das geregelt? Nirgendwo.

Bin ja mal auf die Quellen gespannt.

Gruß

S.J.

Hallo, angenommen man verkauft ein Fahrzeug das man selber nur
kurz gefahren hatte. Und man verkauft es „Probegefahren und
ausdrücklich ohne Garantie und Gewährleistung“.

Stünde das so wörtlich im (fiktiven) Kaufvertrag?

Schade.
Es geht ja um Sachmängelhaftung.
Wie es (vermutlich) richtig geht, steht im kostenlosen ADAC Mustervertrag für Gebrauchtwagenverkäufe von privat an privat.
Das drüfte erheblich rechtssicherer sein als ein selbst aufgestellter Vertrag mit nicht ganz richtigen Begriffen.

Angeblich hätte der ADAC dem Käufer gesagt
ein gebrauchtes Fahrzeug von Privat müsse 4 Wochen halten.

Eine solche Frist ist mir nicht bekannt.

Stimmt das? Zumal wenn man selber keine Ahnung von Autos hat?

sowas nennt man arglistige Täuschung… man kann den Vertrag §123 anfechten und dann SchaE fordern was wahrscheinlich dann Rückzahlung des KP sein wird… da nach meiner Rechtsprüfung leider fast alles aus meinem Gehirn gelöscht ist kann ich auch keine genau § Grundlage mehr nennen. Aber wäre intressant wenn diese jemand wüsste…