Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf und nun?

Hallo liebe gemeinde

Ein Aushilfe Angestellter bekommt von seinem Chef ein Lieferfahrzeug „PKW bis 3,5 Tonnen“, dieser wird von der Polizei angehalten und aufs übelste auseinander genommen, Fahrersitz zerrissen, Karosserie zerbeult usw.

jetzt bekam der Fahrer einen Anhörungsbogen, ihm wird vorgeworfen ein Fahrzeug im nicht verkehrssicherem zustand gefahren zu haben.
Diese Schäden sind zwar inzwischen behoben, trotzdem stehen ein Bussgeld und weitere strafen an.

Frage ist, wie ist die Rechtslage in solch einem Fall?
Wird jeden im Bericht aufgeführten Mangel ein Bussgeld erhoben? Quasi z.B Sitz „70€“ Karosserie „50€“ usw? oder wird das teuerste angerechnet?
Trägt der Fahrer allein die Verantwortung? Oder wird der gesamt Bussgeld durch zwei geteilt „Fahrer+Fahrzeughalter“?
Und zu aller letzt, wie siehts mit Punkte oder gar Fahrverbot aus, wobei der Fahrer null Punkte besitzt?

danke im vorraus für jede Antwort

jetzt bekam der Fahrer einen Anhörungsbogen, ihm wird
vorgeworfen ein Fahrzeug im nicht verkehrssicherem zustand
gefahren zu haben.

Hi,

wie lautet der genaue Vorwurf?

Bkat?

Q-Gruß

Hallo liebe gemeinde

Ein Aushilfe Angestellter bekommt von seinem Chef ein
Lieferfahrzeug „PKW bis 3,5 Tonnen“, dieser wird von der
Polizei angehalten und aufs übelste auseinander genommen,
Fahrersitz zerrissen, Karosserie zerbeult usw.

Seit wann ist es verboten, mit zerrissenem Sitz und verbeulter Karrosserie herumzufahren?

jetzt bekam der Fahrer einen Anhörungsbogen, ihm wird
vorgeworfen ein Fahrzeug im nicht verkehrssicherem zustand
gefahren zu haben.

Dann wird es wohl an „usw.“ gelegen haben.

Diese Schäden sind zwar inzwischen behoben, trotzdem stehen
ein Bussgeld und weitere strafen an.

Was für Strafen?

Frage ist, wie ist die Rechtslage in solch einem Fall?
Wird jeden im Bericht aufgeführten Mangel ein Bussgeld
erhoben? Quasi z.B Sitz „70€“ Karosserie „50€“ usw? oder wird
das teuerste angerechnet?

Nochmal, wer verbietet, mit einem Riss im Sitz zu fahren, seit wann kosten Beulen Bußgeld?

Trägt der Fahrer allein die Verantwortung? Oder wird der
gesamt Bussgeld durch zwei geteilt „Fahrer+Fahrzeughalter“?

Halter muss Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand halten, wenn es mit seinem Wissen am Straßenverkehr teilnimmt. Der Fahrer darf nicht mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug fahren, ggf. muss er Mängel dem Halter mitteilen und nicht fahren, auch wenn das schwierig ist und der Chef ihn evtl. rausschmeisst.

Und zu aller letzt, wie siehts mit Punkte oder gar Fahrverbot
aus, wobei der Fahrer null Punkte besitzt?

Fahrer und Halter sind für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich.

Soweit ich weis, wird nicht geteilt, beide zahlen ihr Bußgeld.

danke im vorraus für jede Antwort

Grüße
Holygrail

Hallo.

Es sind mehrere Vorwürfe aufgeführt, dabei muss ich sagen, ich bin gelernter KFZ-Mechatroniker und weiss von unsere Tüv Abnahmen dass ein zerissener Sitz vom Prüfer auch bemängelt wird, jedoch keinen Grund darstellt ein Fahrzeug die Plakette nicht zu zuteilen.
Dabei muss ich auch sagen, dass der Polizeioberkommissar der das ganze hier eingeleitet ursprünglich zu einem Verkehrsunfall gerufen war, wobei eine ältere Dame dem besagten Aushilfsmitarbeiter rückwärts rein gefahren war.

Nur wie der gute Mann Herr POK Jun… hier bei uns auch dafür bekannt ist, kaum sah er anders farbige Unfallbeteiligte, schon wurde der Opfer Täter und wird jetzt Strafrechtlich zur Kasse gebeten.

Lange Rede kurzer Sinn,die genauen Vorwürfe sind:

§ 17, § 19 OWiG, § 30, § 69a StVZO, § 24StVG; 214.1 BKat (Fahrersitz zerissen, Karosserie beschädigt) Wobei Karosserie beschädigt ein Witz ist.

§51 Abs.1,2,3, § 69a StVZO, § 24 StVG, 222.2 BKat (Begrenzungsleuchte VL defekt)

§52a Abs.1,2,3,4, § 69a StVZO, § 24 StVG, – BKat (Rückfahrscheinwerfer defekt)

§ 54,§ 69a StVZO, § 24 StVG, – BKat (Fahrtrichtungsanzeiger mangelhaft)

§ 56 Abs.1, § 69a StVZO, § 24 StVG, – BKat (Rückspiegel fehlte) Bei LKW zulassung???

§ 10 Abs.6,12 § 48 FZV, § 24 StVG, 179 BKat (Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entsprechend)

§ 35h Abs.3, § 69a StVZO, § 24 StVG, 206.2 BKat (Kein Verbandskasten)

Die Ordnungswidrigkeiten wurden tateinheitlich (§ 19 OWiG) bewertet.

Schön was? Am besten finde ich die Geschichte mit der Karosserie, als würde ein Fahrzeug unpoliert nicht auf der Strasse Vekerhssicher fahren können, aber wie gesagt der gute Herr Jung macht seinem Ruf hier wieder mal aller Ehre.

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Schön was? Am besten finde ich die Geschichte mit der
Karosserie, als würde ein Fahrzeug unpoliert nicht auf der
Strasse Vekerhssicher fahren können, aber wie gesagt der gute
Herr Jung macht seinem Ruf hier wieder mal aller Ehre.

Hi,

aber genau das, und der Fahrersitz ist der schwerste Vorwurf bei der ganzen Geschichte. Der Rest ist Kleinkram.

Es sollte belegt werden das der Vorwurf

BKat 214
214 Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen oder Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

nicht zutrifft.

Q-Gruß

Tach,

§ 17, § 19 OWiG, § 30, § 69a StVZO, § 24StVG; 214.1 BKat
(Fahrersitz zerissen, Karosserie beschädigt) Wobei Karosserie
beschädigt ein Witz ist.

So lange keine scharfen Kanten hervorstehen tatsaechlich eher unerheblich, aber

§51 Abs.1,2,3, § 69a StVZO, § 24 StVG, 222.2 BKat
(Begrenzungsleuchte VL defekt)

§52a Abs.1,2,3,4, § 69a StVZO, § 24 StVG, – BKat
(Rückfahrscheinwerfer defekt)

§ 54,§ 69a StVZO, § 24 StVG, – BKat (Fahrtrichtungsanzeiger
mangelhaft)

Das ist in der Gesamtheit durchaus ein erheblicher Mangel (und das ist auch gut so, Blinker und Rueckscheinwerfer sind nicht zum Spass da) und je nach Pruefer wirst Du damit auch nicht durch die HU kommen.

§ 56 Abs.1, § 69a StVZO, § 24 StVG, – BKat (Rückspiegel
fehlte) Bei LKW zulassung???

Mindestens 2 muessen es schon sein.

§ 10 Abs.6,12 § 48 FZV, § 24 StVG, 179 BKat
(Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entsprechend)

S.o.

§ 35h Abs.3, § 69a StVZO, § 24 StVG, 206.2 BKat (Kein
Verbandskasten)

Auch nicht nur zum Spass da.

Die Ordnungswidrigkeiten wurden tateinheitlich (§ 19 OWiG)
bewertet.

Schön was? Am besten finde ich die Geschichte mit der
Karosserie, als würde ein Fahrzeug unpoliert nicht auf der
Strasse Vekerhssicher fahren können, aber wie gesagt der gute
Herr Jung macht seinem Ruf hier wieder mal aller Ehre.

Was erwartest Du? Die Karre ist nicht verkehrssicher, ob poliert oder unpoliert. An die eigene Nase fassen, die Beleuchtungseinrichtungen reparieren, fuer 5,99 einen Verbandskasten kaufen. Das Polieren kannst Dir danach sparen.

Gruss
Paul

Angerissener Sitz beeinträchtigt das Lenk, Bremsverhalten? Ich wüsste garnicht dass man mit dem Gesäss lenkt oder bremst. Wen soll sowas klar gemacht werden? Das kann man vielleicht einem Analphabeten erzählen, der würde sogar seine Zweifel haben.

Ich weiss nicht was ich dazu sagen soll, aber das ganze stinkt mir gewaltig nach Ausländerliebe nach,insbesondere als der gute Freund und Helfer nach dem Arbeitsverhältnis fragte, der besagte Aushilfsmitarbeiter seinen Sozialversicherungsausweis + Arbeitsvertrag vorglegte und trotzdem einen Brief von dem Herren Jung erhält von wegen Sozialleistungen Betrug+kein vorhandenes Arbeitserlaubnis „Das von einem seit 10 Jahren eingebürgerten deutschen“ Da scheint einer wohl seine Arbeit sehr gut zu wissen.

Armes Deutschland. Da fehlt einem die Sprache bei.
Zum glück sind solche Vögel die Minderheit.

Ich danke dir nochmal und einen schönen erholsamen Feiertag :wink:

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Was erwartest Du? Die Karre ist nicht verkehrssicher, ob
poliert oder unpoliert. An die eigene Nase fassen, die
Beleuchtungseinrichtungen reparieren, fuer 5,99 einen
Verbandskasten kaufen. Das Polieren kannst Dir danach sparen.

Gruss
Paul

Wie was erwartest du? Wen willst du hier etwas erklären? Einem der seit 15 Jahren in einer Werkstatt sein Handwerk ausübt und das Scharfkanten am Fahrzeug Strassenverkehrsunzulässig sind weiss?
Erähl das einem Bäcker, der würde es vielleicht zum ersten mal Hören.
Denn wenn ich es hier anspreche, heisst das dann auch dass keine Scharfen kanten hervorstehen. Es sei denn du zählst dich dazu, dann ja.

Und wie kommst du darauf dass ich gewesen war? Wenn der mich angehalten hätte, der hätte von mir eine Scheibe abschneiden können was Fahrzeugpflege und Sicherheit angeht.

Es geht um einen bekannten der zwei Tage davor den Aushilfsjob angenommen hatte, oder gehst du nach zwei tagen selbstständig solch ein Fahrzeug auf eigene Kosten Instandsetzen?

Hast du was nettes, nützliches zu sagen, schmeiss es in den Raum, hast du nicht behalt deine Weisheiten für dich.

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Tach, netter Mitmensch mit netten Umgangsformen.

Hast du was nettes, nützliches zu sagen, schmeiss es in den
Raum, hast du nicht behalt deine Weisheiten für dich.

Tach, netter Mitmensch mit netten Umgangsformen.

Ja: die Beleuchtungseinrichtungen muessen funktionieren, aufregen nuetzt nix, voellig unabhengig davon, wer im Auto sass und wessen Auto das ist. Verbandskasten gehoert in ein jedes Auto. Unpoliert darf man fahren. Lohnt sich nicht darueber aufzuregen. Die Maengel wurden ja nun beseitigt, um die Strafe kommt weder der Fahrer noch der Chef drumrum, ist deren beider Verantwortung, dass die Kiste verkehrssicher ist.

Was wolltest Du denn hoeren? Mitleid wegen angeblicher Ploizeiwillkuer und Schulterklopfen? Es sit natuerlich irgendwo Mist, da eine Aushilfe in der Realitaet gar nicht die Position hat die Fahrt zu verweigern, wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher ist, aber so ist die Rechtslage, der Fahrer hat sich vor Fahrantritt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu ueberzeugen, und dazu gehoeren auch die Beleuchtungseinrichtungen.

Gruss
Paul

um
die Strafe kommt weder der Fahrer noch der Chef drumrum, ist
deren beider Verantwortung, dass die Kiste verkehrssicher ist.

Hi,

nur solltest Du eines nicht vergessen,

Verstöße sollten dann aber auch wirklich vorhanden sein, nicht nur konstruiert, bzw. aus einen kleinen Verstoß kein Großer gemacht werden.

Q-Gruß

Tach,

Verstöße sollten dann aber auch wirklich vorhanden sein, nicht
nur konstruiert, bzw. aus einen kleinen Verstoß kein Großer
gemacht werden.

Bezueglich Sitzpolster zerrissen und Beule im Blech hast Du hierbei sicherlich Recht, das ist irgendwo befremdlich. Ueber Beleuchtungseinrichtungen und Verbandkasten muessen wir uns aber nicht streiten, oder?

Gruss
Paul

Schön was? Am besten finde ich die Geschichte mit der
Karosserie, als würde ein Fahrzeug unpoliert nicht auf der
Strasse Vekerhssicher fahren können, aber wie gesagt der gute
Herr Jung macht seinem Ruf hier wieder mal aller Ehre.

Also, jetzt noch mal ganz sachlich:

was genau war das Problem mit dem Sitz und der Karrosserie?

Wenn nur die Polster nicht mehr so schön sind und die eine oder andere Naht aufgerissen ist, ist das wohl kein Grund zur Beantandung.
Wenn der Sitz allerdings wirklich nicht mehr sicher ist, Verankerung beschädigt, Einstellung nicht möglich, Polster so defekt, dass man nicht mehr richtig drauf sitzen kann o.ä., dann kann es sicher beanstandet werden.
Wenn Du fast durch den Sitz fällst oder dir das Ding beim Fahren ständig in den Allerwertesten piekt, ist konzentriertes Fahren wohl eher weniger möglich.

Karrossserie genauso, ein paar harmlose Beulen im Blech ohne Verformung tragender Teile ist wohl kein Problem, anders sieht es aus, wenn die Karrosse verzogen ist oder scharfe Teile hervorstehen.
Hast Du Lust, Dir Verletzungen zu holen, weil Du z.B. als Fußgänger mal nah an einem parkenden Auto vorbeifährst? Was ist, wenn mal ein Kind mit dem Fahrrad dranherschrammt, das muss ja nicht damit enden, dass sich das Kind schwere Schnittwunden holt, oder?

Poste doch mal Fotos vom Sitz und von den Beulen.

Grüße

Holygrail

Ja ich weiss hast schon recht, nur wenn man keinen Verkehrsrechtschutz hat ist dagegen zu stehen fast zweckslos, weisst ja wie das ist, als Bürger ohne einen Verteidiger zieht man meistens den kürzeren, leider.

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hallo,
aber ich glaub du hast in einem falschen artikel deine antwort geschrieben…

lg.missyde

Natürlich hast du 100% recht, nur es ist nichts von dem was du hier als zu recht Erheblicher Mangel siehst der Fall.
Wie gesagt durch meine Arbeit kenne ich mich mit Tüv Abnahmen und Schwerpunkte eines Verkehrssicheren Fahrzeugs aus, und weiss dass scharfe Kanten und defekte Sitze nicht sein dürfen.

Nur nichts von dem ist der Fall, deswegen schrieb ich auch hier, wenn das Sitzpolster eingerissen ist, heisst das noch lange nicht dass ein vernünftiges Lenk oder Bremsverhalten nicht mehr gegeben ist.
Und eine eingedrückte Schiebetür oder Kotflügel bilden ganz bestimmt Gefahr für andere.
Geschweige von Tragenden Teile, denn dann wär das Auto bis zur Mängelbeseitigung Still gelegt worden, was nicht der Fall ist.

Ich werde zusehen, dass ich hier Fotos einposte morgen, da das Auto ja nicht mir ist und ich eigentlich mit dem Fall nicht verwickelt bin.
Mir tut das nur in der Seele weh unrecht zu sehen, egal wen es betrifft.
Ich habe es schonmal auf einer anderen Art und Weise auf eigenem Leibe erlebt und weiss dass man helfen soll wenn man kann.

Danke dir

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Hi,

ich sage mal so, im Moment ist die Anhörung, die objektiv vorhandenen Verstöße können ja zugegeben werden, der Verstoß der Kopfzerbrechen macht nicht, auch wenn möglich Beweise ( Bilder) zufügen. Sollte dann der Bußgeldbescheid kommen und die Einwände nicht berücksichtigt sein, kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Der wird dann geprüft und, sollte der Einspruch keine Wirkung zeigen an das Gericht weitergegeben werden. Der Einspruch kann dann sogar noch in der Verhandlung zurück gezogen werden falls man merkt es läuft doch nicht wie gewünscht. Das Kostenrisiko ist da noch überschaubar, Anwalt ist da nicht erforderlich.

Q-Gruß

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