Fahrzeug wurde schädigt, Täter bekannt ! Wichtig!

Hallo
ich habe eine Frage:

Wenn ein Fahrzeug das Neu gekauft wurde und nach 4 Jahren noch bei der Bank abbezahlt wird, von einem Täter beschädigt ( mutwillig zerkratzt ) wurde, darf der Besitzer keine Klage erheben? Ich habe da ein Fall der mich sehr interessiert aber da brauche ich eure Hilfe Ihr Lieben. Der Täter ist bekannt, wurde auch bei der Polizei angezeigt und es kam zu einer Verhandlung. Auf der Verhandlung hat der Anwalt des Beschädigten die Klage zurück genommen weil die Bank noch den Brief hat. Bedeuted also der Besitzer und zugleich Fahrer, der alle Kosten für das Fahrzeug hat, darf nicht klagen! In diesem Falle müsse das die Bank machen. Jetzt hat der Beschädigte Prozesskostenhilfe beantragt gehabt und gewährt bekommen. Und unmittelbar danach ein Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug eingeleitet worden wo sich jetzt der Beschädigte vom Fahrzeug bei der Polizei vernehmen lassen soll. Aber vor der Klage war der Person nicht klar das es in Deutschland ein Gesetz zwischen Besitz und Eigentum gibt. Was kann die Person jetzt in diesem Falle tun, was ratet Ihr ihr?
Dies bedeuted ja auch irgendwo man kann jedes Auto in Deutschland beschädigen, solange das Fahrzeug nicht abbezahlt ist vom Halter, hat man kein Recht Klage zu erheben?!?
Ich bedanke mich für eure Hilfe und Zeit.

MFG

Hallo
ich habe eine Frage:

Es gibt in Deutschland unterschiedlichste Finanzierungsformen für privat- und geschäftlich genutzte PKW.
Dementsprechend wird auch unterschieden zwischen Besitz und Eigentum.

Natürlich kommt der Kriminelle nicht umhin, den Schaden ersetzen zu müssen, nur hat vermutlich der „falsche“ geklagt.

Hier war doch eine anwaltliche Vertretung; der Anwalt muss doch hier sagen können, was Sache ist und nicht wir und falls man den Anwalt nicht verstanden hat, fragt man einfach noch einmal!
Doch, in Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es Besitz und Eigentum.

Schönen Tag noch.

Wenn ein Fahrzeug das Neu gekauft wurde und nach 4 Jahren noch
bei der Bank abbezahlt wird, von einem Täter beschädigt (
mutwillig zerkratzt ) wurde, darf der Besitzer keine Klage
erheben? Ich habe da ein Fall der mich sehr interessiert aber
da brauche ich eure Hilfe Ihr Lieben. Der Täter ist bekannt,
wurde auch bei der Polizei angezeigt und es kam zu einer
Verhandlung. Auf der Verhandlung hat der Anwalt des
Beschädigten die Klage zurück genommen weil die Bank noch den
Brief hat. Bedeuted also der Besitzer und zugleich Fahrer, der
alle Kosten für das Fahrzeug hat, darf nicht klagen! In diesem
Falle müsse das die Bank machen. Jetzt hat der Beschädigte
Prozesskostenhilfe beantragt gehabt und gewährt bekommen. Und
unmittelbar danach ein Strafverfahren wegen
Sozialleistungsbetrug eingeleitet worden wo sich jetzt der
Beschädigte vom Fahrzeug bei der Polizei vernehmen lassen
soll. Aber vor der Klage war der Person nicht klar das es in
Deutschland ein Gesetz zwischen Besitz und Eigentum gibt. Was
kann die Person jetzt in diesem Falle tun, was ratet Ihr ihr?
Dies bedeuted ja auch irgendwo man kann jedes Auto in
Deutschland beschädigen, solange das Fahrzeug nicht abbezahlt
ist vom Halter, hat man kein Recht Klage zu erheben?!?
Ich bedanke mich für eure Hilfe und Zeit.

MFG

Hallo,

seltsames Gebaren des Anwaltes, wenn er der Meinung wäre, dass kein Strafantrag gestellt werden könne, hätte er ihn

  1. nicht zurücknehmen brauchen, denn diesen Sachverhalt hätte auch das Gericht festgestellt;

  2. auch schon vor der Verhandlung mit dem Geschädigten absprechen können.

Den Strafantrag stellen darf der Verletzte (§ 77 StGB), das müsste in deinem Fall auch der Besitzer oder Halter des Fahrzeugs sein, denn er hat ja mit den Folgen der Tat zu leben bzw. muss deren Kosten tragen.

Gruss

Iru

Hier dürfte von einem Zivilprozess die Rede sein, denn im Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe. Die Geschichte ist allerdings nur schwer verständlich und nachvollziehbar. Insbesondere liegt kein Betrug vor, wenn man unwissentlich auf Grund falscher rechtlicher Würdigung Prozesskostenhilfe erhält. Zudem ist auch der Besitz durch das Schadensersatzrecht geschützt, so dass die Rücknahme der Klage wenig Sinn ergibt.

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