Fahrzeug zerkratzt, Vollkasko Schaden in wie weit?

Hallo zusammen

Ein BMW E46 das 9 Jahre alt und Vollkasko versichert ist, wird über Nacht rundum zerkratzt, Motorhaube, Türen komplett, Kofferraum, Dach, einfach rundum. Vandalismus Schaden.
Jetzt die eigentliche Frage:

Das Fahrzeug ist 9 Jahre alt, gepflegt, hat aber altersbedingt diverse kratzer, wie sieht da die Schadensregulierung aus?
Wird das Fahrzeug seitens der Versicherung lackiert oder wie geht da die Versicherung bezüglich der diversen bereits vor dem Schaden vorhandenen Kratzer vor?

Viele Grüße

Das Fahrzeug ist 9 Jahre alt, gepflegt, hat aber altersbedingt
diverse kratzer, wie sieht da die Schadensregulierung aus?

Ich glaube nicht, dass die Versicherung eine Volllackierung bezahlen wird.

Das Fahrzeug ist 9 Jahre alt, gepflegt, hat aber altersbedingt
diverse kratzer, wie sieht da die Schadensregulierung aus?

Ich glaube nicht, dass die Versicherung eine Volllackierung
bezahlen wird.

Es soll ja auch nichts bezahlt werden, es geht lediglich darum dass das Fahrzeug wieder in akzeptabelem zustand gebracht wird.
Letztendlich ist eine Vollkasko Versicherung genau für diese Fälle abgeschloßen worden.

Ist schon interessant, wenn der Kunde bei solch einem Schaden auf die Kosten sitzen bleibt.
Vielleicht hat jemand erfahrung damit gemacht?

Das Fahrzeug ist 9 Jahre alt, gepflegt, hat aber altersbedingt
diverse kratzer, wie sieht da die Schadensregulierung aus?
Wird das Fahrzeug seitens der Versicherung lackiert oder wie
geht da die Versicherung bezüglich der diversen bereits vor
dem Schaden vorhandenen Kratzer vor?

Hi,

der Versicherer wird die Beseitigung des Vandalismusschadens bezahlen. Abzüglich des Selbstbehalts.
Je nach Vertrag sind weitere Abzüge wegen Wertverbesserung zu erwarten. Es sei denn, im Vertrag wird auf einen Abzug neu für alt ausdrücklich verzichtet. Auch das gibts.

Gruß Keki

Danke für deine Antwort.
Also die Frage ist nicht ob der Versicherungsnehmer Geld von der Versicherung ausgezahlt bekommt. Die Frage ist ob der Versicherungsnehmer anspruch auf die Behebung des Vandalismusschadens im Rahmen der Vollksako Versicherung?
Quasi dass der Versicherer im Rahmen der Kasko select das Fahrzeug lackieren lässt?

Die Frage ist ob der Versicherungsnehmer anspruch auf die Behebung des
Vandalismusschadens im Rahmen der Vollksako Versicherung?

Quasi dass der Versicherer im Rahmen der Kasko select das
Fahrzeug lackieren lässt?

Hi,

nach meinem Kenntnisstand ist auch bei den „Select- oder ich verzichte ausdrücklich auf die freie Werkstattwahl Tarifen“ immer der Versicherungsnehmer der Auftraggeber. Das heißt, auch im Reklamationsfall hat sich der Kunde mit der ihm vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstatt auseinanderzusetzen.
Der Versicherer erteilt zwar die Reparaturfreigabe, nicht den Werkstattauftrag.

Gruß Keki
-der Tarifen mit Werkstattbindung generell ablehnend gegenüber steht

Ok danke dir,
Also schreibt die Versicherung den Reparaturbetrieb vor und übernimmt die Kosten der Reparatur abzüglich der Selbstbeteiligung nur zum teil aufgrund der altersbedingten kratzer die ja vor dem Vandalismusschaden schon vorhanden waren? verstehe ich das richtig?

Ok danke dir,

Gerne

Also schreibt die Versicherung den Reparaturbetrieb vor

Wenn Werkstattbindung vereinbart wurde: Ja.

und übernimmt die Kosten der Reparatur abzüglich der
Selbstbeteiligung

Ja.

nur zum teil aufgrund der altersbedingten kratzer die ja vor dem Vandalismusschaden schon vorhanden waren?

Ja, falls kein Verzicht auf Abzüge neu für alt im Vertrag vereinbart sind.

verstehe ich das richtig?

Ja.

Letztendlich ist eine Vollkasko Versicherung genau für diese Fälle abgeschloßen worden.

Entscheidend ist nicht die persönliche Motivation zum Vertragsabschluß, sondern die Versicherungsbedingungen.

Ist schon interessant, wenn der Kunde bei solch einem Schaden auf die Kosten sitzen bleibt.

Das ist noch lange nicht raus. Aber der Kunde kann auch nicht nach Gutdünken Leistungen verlangen.