Fahrzeug Zulassung ! Paar Fragen

Guten Tag Zusammen

Ich habe da paar Fragen.
Ich möchte am Donnerstag einen Pkw Zulassen.
Dieser ist in meinem Besitz, aber Abgemeldet !
Und der TÜV ist seit 4 Monaten auch abgelaufen.

Die Versicherungsdokumente habe ich mir heute Besorgt,
allerdings ist der Versicherungsschutz erst ab der Zulassung Gültig !
Also kann ich nicht einfach zum TÜV Fahren.

Wie läuft das beim TÜV ab ?
Muss ich da schon mit den neuen Kennzeichen hin,
oder wo kommt die Plakette drauf ? ( kommt die Später dann drauf? )

Ist es Richtig das ich nachdem TÜV zur Zulassungsstelle gehe,
und erst danach schilder anfertigen Lasse ?

Bin Neuling auf diesem Gebiet und brauche n paar Tipps

Gruß

Ich möchte am Donnerstag einen Pkw Zulassen.
Dieser ist in meinem Besitz, aber Abgemeldet !
Und der TÜV ist seit 4 Monaten auch abgelaufen.

Die Versicherungsdokumente habe ich mir heute Besorgt,
allerdings ist der Versicherungsschutz erst ab der Zulassung
Gültig !
Also kann ich nicht einfach zum TÜV Fahren.

Du benötigst erst einmal Kurzzeitkennzeichen http://de.wikipedia.org/wiki/Kurzzeitkennzeichen#Kur… Die gibts bei der Zulassungsstelle. Hierzu benötigst Du auch eine Doppelkarte von deiner Versicherung.
Dann kannst Du mit dem Fahrzeug zum TÜV fahren (AU nicht vergessen). Wenn keine Mängel dran sind kannst Du wieder zur Zulassungsstelle fahren.
Dort kannst Du nun (mit den Papieren vom TÜV) das Fahrzeug zulassen. Erst dort kommen die Plaketten auf das „richtige“ Kennzeichen.

Gruß
Holger

MOD: Link korrigiert

Dieser ist in meinem Besitz, aber Abgemeldet !
Und der TÜV ist seit 4 Monaten auch abgelaufen.

Hi,

dann sind auch Kennzeichen daran.

Die Versicherungsdokumente habe ich mir heute Besorgt,
allerdings ist der Versicherungsschutz erst ab der Zulassung

Ja, aber Du darfst mit der Deckungkarte, den montierten alten Kennzeichen zum TÜV fahren. Es empfieht sich einen Termin beim TÜV zu machen um zu belegen das die Fahrt zum TÜV geht, sonst riskierst Du laut dem hiesigen TÜV eine Verwarnung falls die Polizei feststellt das der TÜV abgelaufen ist.

Also kann ich nicht einfach zum TÜV Fahren.

Doch kannst Du. Durch die Deckungskarte sind solche Fahrten versichert. Du kannst sogar anschließend zur Zulassungstelle fahren.

Wie läuft das beim TÜV ab ?

Hin fahren, zahlen, gut ist.

Muss ich da schon mit den neuen Kennzeichen hin,

Hast Du nicht, damit ist die Frage geklärt.

oder wo kommt die Plakette drauf ? ( kommt die Später dann
drauf? )

Einmal auf die alten Schilder, und auf der Zulassungstelle auf die neuen Schilder.

Ist es Richtig das ich nachdem TÜV zur Zulassungsstelle gehe,
und erst danach schilder anfertigen Lasse ?

Genau :wink:

Q-Gruß

Hallo,

allerdings ist der Versicherungsschutz erst ab der Zulassung

„Ab der Zulassung“ oder „ab Tag der Zulassung“?

Doch kannst Du. Durch die Deckungskarte …

… die es je nach Bundesland nicht mehr bzw. in Kürze nicht mehr gibt…

Muss ich da schon mit den neuen Kennzeichen hin,

Hast Du nicht, damit ist die Frage geklärt.

oder wo kommt die Plakette drauf ? ( kommt die Später dann
drauf? )

Einmal auf die alten Schilder, und auf der Zulassungstelle auf
die neuen Schilder.

Moment mal, warum alte und neue Schilder?
Wenn der Wagen schon mal auf dem selben Namen zugelassen war, dann wird die Zuteilung gleich bleiben. Wenn dann die alten Kennzeichen noch existieren, wovon ich mal ausgehe, dann sollte das alles so klappen.

Wenn die Kennzeichen nicht vorhanden sind, dann würde ich vorab mit der Zulassungsstelle reden, ob die Zuteilung bleibt und entsprechend neue Kennzeichen anfertigen lassen.
Denn wenn man keine zum Fahrzeug passenden Kennzeichen hat, braucht man doch Kurzzeitkennzeichen.

Ist es Richtig das ich nachdem TÜV zur Zulassungsstelle gehe,
und erst danach schilder anfertigen Lasse ?

Genau :wink:

Eben nicht!

Beste Grüße
Guido

allerdings ist der Versicherungsschutz erst ab der Zulassung

„Ab der Zulassung“ oder „ab Tag der Zulassung“?

Hi,

ab der Zulassung, wobei hier die Fahrt zur Zulassungstelle schon gedeckt ist. Die Versicherung wird für den ganzen Tag bezahlt.

Doch kannst Du. Durch die Deckungskarte …

… die es je nach Bundesland nicht mehr bzw. in Kürze nicht
mehr gibt…

Versicherungsbestätigung (früher: Doppelkarte) wird noch benötigt. Es hat sich im wesentlichen der Name geändert.

Wenn die Kennzeichen nicht vorhanden sind, dann würde ich
vorab mit der Zulassungsstelle reden, ob die Zuteilung bleibt
und entsprechend neue Kennzeichen anfertigen lassen.
Denn wenn man keine zum Fahrzeug passenden Kennzeichen hat,
braucht man doch Kurzzeitkennzeichen.

Da der TÜV schon 4Monate abgelaufen ist, kann wohl davon ausgegangen werden das Schilder vorhanden sind. Bei der Zulassung kann ein anderes Kennzeichen notwendig sein, z.B. anderer Zulassungsbezirk. Wichtig ist, es müssen Schilder am Fahrzeug sein, die zum Fahrzeug gehören.

Wenn natürlich keine Schilder vorhanden wären, was eigentlich nicht sein kann, dann müssen Schilder besorgt werden.

Ist es Richtig das ich nachdem TÜV zur Zulassungsstelle gehe,
und erst danach schilder anfertigen Lasse ?

Genau :wink:

Eben nicht!

Und warum nicht?
Ohne TÜV keine Zulassung.

Noch zur Ergänzung, TÜV in Konstanz machen und dann mit dem Auto in Flensburg zur Zulassung fahren geht nicht, es muss schon angrenzend sein.

Q-Gruß

Wenn natürlich keine Schilder vorhanden wären, was eigentlich
nicht sein kann, dann müssen Schilder besorgt werden.

„Dieser ist in meinem Besitz, aber Abgemeldet!“

Auch wenn noch alte Kennzeichen vorhanden sind, darf damit nicht mehr gefahren werden.
Auch nicht nach der Abmeldung von der Zulassungsstelle nach Hause. Es gibt Landkreise und Polizisten die beide Augen zudrücken.
Nach (IMHO sechs Monaten Sperrfrist) wird das Kennzeichen wieder vergeben).

Noch zur Ergänzung, TÜV in Konstanz machen und dann mit dem
Auto in Flensburg zur Zulassung fahren geht nicht, es muss
schon angrenzend sein.

Wenn das Auto zugelassen ist, ist das kein Problem. Ohne Zulassung darf das Fahrzeug nicht bewegt werden und auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Gruß
Holger

Tach

Ich habe mich auf die Aussage von meinem Sohn verlassen,
dieser Sagte mir das der Wagen keine Tüv mehr Hat !

Doch diesen Hat der Wagen noch, bis zum 12 / 2008.
Jetzt ist die ganze Sache schon viel leichter geworden,

Sehe ich das Richtig, das der Wagen noch Tüv / Au hat:

http://www.abload.de/img/dsc00427198.jpg

Reicht es wenn ich die Alten Schilder zur Zulassungsstelle mitnehme,
Damit die Herren dort die Tüv Sigele sehen können,
oder brauch ich irgendwelche Papiere ?

Doch diesen Hat der Wagen noch, bis zum 12 / 2008.
Jetzt ist die ganze Sache schon viel leichter geworden,

Maßgeblich ist die Zahl die auf der Plakette oben steht. Hierzu das Kennzeichen so halten/ legen/ montieren, das es lesbar ist.

Sehe ich das Richtig, das der Wagen noch Tüv / Au hat:

http://www.abload.de/img/dsc00427198.jpg

Nein, TÜV war gültig bis 5/08.
Die schwarze Markierung ist immer und bei allen Plaketten an der gleichen Stelle.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptuntersuchung

Reicht es wenn ich die Alten Schilder zur Zulassungsstelle
mitnehme,
Damit die Herren dort die Tüv Sigele sehen können,
oder brauch ich irgendwelche Papiere ?

Nein, es werden zur Zulassung der Fahrzeugbrief und TÜV/ AU Gutachten benötigt.

Gruß
Holger

Danke

Soweit habe ich alles Verstanden !
Dann habe ich aber noch diese Fragen:

Aufm Fahrzeugschein ist n Stempel drauf " Ungültig "
Wo bekomme ich einen neuen Fahrzeugschein ?

Muss ich beim TÜV durch eine Sonderprüfung oder ähnliches,
oder kann ich zur normalen HU / AU Untersuchung ?

Gruß & Danke an euch alle !!!
ohne euch wäre ich jetzt immer noch blöd :smile:

Hallo noch mal,

ab der Zulassung, wobei hier die Fahrt zur Zulassungstelle
schon gedeckt ist. Die Versicherung wird für den ganzen Tag
bezahlt.

Richtig. Und deswegen steht auf den Papier-eVB´s (wie früher auf den Doppelkarten) drauf „ab Tag der Zulassung“

Versicherungsbestätigung (früher: Doppelkarte) wird noch
benötigt. Es hat sich im wesentlichen der Name geändert.

Schon klar, so meinte ich das auch. Hab mich da wohl unverständlich ausgedrückt.

Bei der
Zulassung kann ein anderes Kennzeichen notwendig sein, z.B.
anderer Zulassungsbezirk. Wichtig ist, es müssen Schilder am
Fahrzeug sein, die zum Fahrzeug gehören.

Dass seit der Außerbetriebsetzung ein Umzug stattgefunden hat, davon bin ich jetzt nicht ausgegangen.

Ist es Richtig das ich nachdem TÜV zur Zulassungsstelle gehe,
und erst danach schilder anfertigen Lasse ?

Genau :wink:

Eben nicht!

Und warum nicht?
Ohne TÜV keine Zulassung.

Ja, klar. Aber ohne Kennzeichenschilder keine Fahrt zum TÜV, wie Du vorher richtig geschrieben hast. Und wenn schon Schilder vorhanden sind (egal ob alte oder neue), die ja - auch das hast Du oben richtig geschrieben - natürlich zum Fzg. passen müssen, dann braucht man danach keine neuen Schilder. OK?

Noch zur Ergänzung, TÜV in Konstanz machen und dann mit dem
Auto in Flensburg zur Zulassung fahren geht nicht, es muss
schon angrenzend sein.

Klar. Dass man mit einem noch nicht zugelassenem Fzg. nicht quer durch D. fährt, habe ich eigentlich für selbstverständlich gehalten. Obwohl… :wink:

Beste Grüße
Guido

Hallo noch mal,

Auch wenn noch alte Kennzeichen vorhanden sind, darf damit
nicht mehr gefahren werden.
Auch nicht nach der Abmeldung von der Zulassungsstelle nach
Hause. Es gibt Landkreise und Polizisten die beide Augen
zudrücken.

Blödsinn! Hat mit Augen zudrücken nichts zu tun. Schau mal in die FZV, §10 Absatz 4.

Nach (IMHO sechs Monaten Sperrfrist) wird das Kennzeichen
wieder vergeben).

6 Monate? Bis vor kurzem war die Frist 12 bzw. 18 Monate.
Inzwischen gibt es aber verschiedene Fristen, was die Sache nicht einfacher macht. Z.B. wenn man ein Fzg. außerbetriebsetzt und gleichzeitig das Kennzeichen für ein neues Auto reserviert, dann passt das nach ein paar Tagen (manchmal schon am Folgetag) nicht mehr zum alten Fzg.

Ohne
Zulassung darf das Fahrzeug nicht bewegt werden und auch nicht
im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Zum ersten Teil s.o., mit dem Abstellen hast Du Recht. Wobei, wenn das parkende Auto nicht grade in einen Unfall verwickelt wird (unwahrscheinlich aber nicht unmöglich), kann ich mir nicht vorstellen, dass so etwas innerhalb von wenigen Tagen irgendwelche Konsequenzen hat.

Beste Grüße
Guido

Hallo noch mal,

Soweit habe ich alles Verstanden !

Sehr schön :smile:

Aufm Fahrzeugschein ist n Stempel drauf " Ungültig "
Wo bekomme ich einen neuen Fahrzeugschein ?

Bei der Wiederzulassung.
Früher wurde der Schein eingezogen und eine Abmeldebescheinigung ausgestellt. Jetzt wird der Schein entwertet und wieder ausgehändigt.
Vergiss nicht, den mitzunehmen.

Muss ich beim TÜV durch eine Sonderprüfung oder ähnliches,
oder kann ich zur normalen HU / AU Untersuchung ?

Nö, wozu?
Auch wenn der Wagen mehr als 1,5 Jahre abgemeldet war braucht man nur noch die normale HU. Das war früher anders. Und natürlich die AU.

Noch ein Tipp: Bevor Du Donnerstags zum Amt rennst, rufe vorher mal an und frage nach, wie voll es ist. Meist ist donnerstags Behördentag, warum auch immer.

Viel Erfolg!
Guido

Noch ein Tipp: Bevor Du Donnerstags zum Amt rennst, rufe
vorher mal an und frage nach, wie voll es ist. Meist ist
donnerstags Behördentag, warum auch immer.

Viel Erfolg!
Guido

Vielen Dank !
Jetzt bin ich Bestens Aufgeklärt :wink:

Das es Donnerstags so voll ist,
liegt vielleicht Daran das die Behörden an diesem Tag
Lange Öffnungszeiten haben ! Bei uns bis 19 Uhr :smile:

Noch ein Tipp: Bevor Du Donnerstags zum Amt rennst, rufe
vorher mal an und frage nach, wie voll es ist. Meist ist
donnerstags Behördentag, warum auch immer.

Ich stehe (wenn dann) immer um 7:00 Uhr auf der Matte. Dann sind die „Autoschieber“ noch nicht wach.

Gruß
Holger

Ich stehe (wenn dann) immer um 7:00 Uhr auf der Matte. Dann
sind die „Autoschieber“ noch nicht wach.

Bei uns allerdings die Amtsleute auch noch nicht :wink:

Das es Donnerstags so voll ist,
liegt vielleicht Daran das die Behörden an diesem Tag
Lange Öffnungszeiten haben ! Bei uns bis 19 Uhr :smile:

Bei uns „nur“ bis 18 Uhr. Aber die Leute kommen viel früher. Und zu den Zeiten ist es an anderen Tagen viel leerer.

Beste Grüße
Guido