Fahrzeugbrief

Also zum Problem Person X leiht einem Freund Geld, das er sich ein Auto kauft.Person X hat mit seinem Kollegen nur (abgesprochen) das er das Geld innerhalb einer Wochen erhält. Jedoch drückt sich der Kollege vor der Bezahlung. Person X hatt aber nur den Fahrzeugbrief des Freundes als Sichercheit, mit dem Namen seines Freundes drauf,
was kann jetzt Person X tun vielleicht das Auto auf sich ummelden nur mit den Fahrzeugbrief?

Hallo,

brauch er nicht, würde ich auch nicht empfehlen. Der Fahrzeugbrief ist ja bereits die Besitzurkunde. Damit kann man dann notfalls die Herausgabe des Autos verlangen.

Gruß

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Kannst du der staunenden Menge erklären, auf welcher Rechtsgrundlage das beruhen soll?

Levay

Kannst du der staunenden Menge erklären, auf welcher
Rechtsgrundlage das beruhen soll?

Nun, vielleicht ist der Begriff nicht ganz gerichtsfest. Der Kfz-Brief hat zwar keine rechtsbegründende Bedeutung, er ist Beweisurkunde und verbrieft nicht das Eigentum am Kfz, sondern bezweckt dessen Sicherung dadurch, dass sein Fehlen den guten Glauben des Erwerbers ausschliesst.

Das wird sich nirgendwo explizit in einem konkreten Paragrafen finden lassen, sondern entspricht vielmehr einer Interpretation verschiedener Paragrafen rund ums Eigentumsrecht.

Gruß

Nun, vielleicht ist der Begriff nicht ganz gerichtsfest.

Das würde ich unter Streichung des Wortes „vielleicht“ auch so sehen.

Der
Kfz-Brief hat zwar keine rechtsbegründende Bedeutung

Absolut nicht.

er ist
Beweisurkunde und verbrieft nicht das Eigentum am Kfz, sondern
bezweckt dessen Sicherung dadurch, dass sein Fehlen den guten
Glauben des Erwerbers ausschliesst.

Na ja, ob das nun sein Zweck ist, stehe mal dahin, i.E. verhält es sich so.

Das wird sich nirgendwo explizit in einem konkreten Paragrafen
finden lassen, sondern entspricht vielmehr einer
Interpretation verschiedener Paragrafen rund ums
Eigentumsrecht.

Welcher?

Und was hat das dmait zu tun, dass das Auto immer noch dem ursprünglichen Eigentümer gehört?

Levay

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Hallo,

existieren neben dem Besitz des Fahrzeugbrief auch andere Absprachen die das Geldverleihen betreffen? Denn mit dem Fahrzeugbrief alleine hat X eigentlich keinerlei Möglichkeit; welche Sicherheit bringt denn der Besitz des Fahrzeugbriefs? Eigentümer des Kfz ist und bleibt der Schuldner. Anmelden würde ich das Fahrzeug nicht gegen den Willen des Eigentümers, das könnte ganz schön ins Auge gehn (und evtl. -ohne nähere Prüfung- einen Staftatbestand erfüllen).

Iru