Hallo alle Anwesenden,
ich hoffe in diesem Brett richtig zu sein.
Folgende Annahme:
Ein Kunde einer kleinen Firma lässt sich Ware fertigen. Er sagt auch zu, diese innerhalb der nächsten Woche zu begleichen, da er momentan nicht flüssig ist und diese Ware auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen möchte. Da es sich um einen lnagjährigen Kunden handelt, der des öfteren schon finanzielle Probleme hatte, sich aber immer wieder fangen konnte, einigt man sich, dass als Sicherheit der Fahrzeugbrief des Transporters des Kunden beim Hersteller der Ware als Sicherheit verbleibt. So weit, so gut (oder auch nicht).
Nun kommt es, wie es kommen muss. Ein vereinbarter Zahlungstermin verstreicht. Man ruft den Schuldner an und er sagt zu, am nächsten Tag vorbei zu kommen und die Ware zu bezahlen. Auch dieser Termin verstreicht ungenutzt.
Dieses geschieht nun mehrmals. Was könnte nun der Gläubiger eigentlich mit dem Fahrzeugbrief anfangen. Eine Abmeldung funktioniert ja nicht ohne Fahrzeugschein und Kennzeichen. Ist nun der Gläubiger eigentlich rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeuges oder Miteigentümer bis zu dem geschuldetem Betrag? Ich habe nämlich den Verdacht, dass man zwar wichtig den Fahrzeugbrief in Händen hält, aber faktisch nichts unternehmen kann, oder?
Nur zur Klarstellung! Matürlich handelt es sich um einen rein fiktiven Fall.
Vielen Dank für eine Klarstellung meiner rechtlich unbedarften Gehirnzellen!
Viele Grüße
Clafi