Fahrzeugbrief als Pfand

Hallo alle Anwesenden,

ich hoffe in diesem Brett richtig zu sein.

Folgende Annahme:
Ein Kunde einer kleinen Firma lässt sich Ware fertigen. Er sagt auch zu, diese innerhalb der nächsten Woche zu begleichen, da er momentan nicht flüssig ist und diese Ware auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen möchte. Da es sich um einen lnagjährigen Kunden handelt, der des öfteren schon finanzielle Probleme hatte, sich aber immer wieder fangen konnte, einigt man sich, dass als Sicherheit der Fahrzeugbrief des Transporters des Kunden beim Hersteller der Ware als Sicherheit verbleibt. So weit, so gut (oder auch nicht).
Nun kommt es, wie es kommen muss. Ein vereinbarter Zahlungstermin verstreicht. Man ruft den Schuldner an und er sagt zu, am nächsten Tag vorbei zu kommen und die Ware zu bezahlen. Auch dieser Termin verstreicht ungenutzt.
Dieses geschieht nun mehrmals. Was könnte nun der Gläubiger eigentlich mit dem Fahrzeugbrief anfangen. Eine Abmeldung funktioniert ja nicht ohne Fahrzeugschein und Kennzeichen. Ist nun der Gläubiger eigentlich rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeuges oder Miteigentümer bis zu dem geschuldetem Betrag? Ich habe nämlich den Verdacht, dass man zwar wichtig den Fahrzeugbrief in Händen hält, aber faktisch nichts unternehmen kann, oder?
Nur zur Klarstellung! Matürlich handelt es sich um einen rein fiktiven Fall.

Vielen Dank für eine Klarstellung meiner rechtlich unbedarften Gehirnzellen!

Viele Grüße
Clafi

Hi

Vorneweg : ich bin kein Jurist,auch keiner der sich damit in Sachen Hobby gefasst!

Abmeldung geht auch nur mit dem Brief !
Der KFZ-Schein wird lediglich bei der KFZ-Stelle eingehalten.

Ausserdem ist derjenige, der den Brief in der Hand hält rechtmäßiger Besitzer & kann das KFZ damit auch verkaufen.

Wenn der Schuldner nicht reagiert, Frist setzen, gesetzlichen Mahnlauf aktivieren und Hinweisen,das der Gläubiger lt. Brief das KFZ auch abmelden & verkaufen kann um damit die Schulden zu drücken & zu mindern.

Brief fungiert wie bei KFZ-Finanzierung : die Bank behält den Brief solange,bis die Finanzierung zuende ist.Wird die Finanzierung nicht eingehalten kommen Mahnung & das KFZ wird abgeholt & mit dem Brief verkauft…

Gruß
Blue

Hallo,

Ausserdem ist derjenige, der den Brief in der Hand hält
rechtmäßiger Besitzer & kann das KFZ damit auch verkaufen.

ganz so einfach ist das nicht. Gutgläubiger Erwerb ist allein aufgrund des Vorhandenseins nicht möglich und nur weil man den KFZ-Schein hat, ist man noch lange nicht rechtmäßiger Besitzer.

Gruß,
Christian

Guten Abend!

Vorneweg : ich bin kein Jurist,auch keiner der sich damit in
Sachen Hobby gefasst!

Hättest Du gar nicht so betonen müssen. Fraglich ist nur, warum Du dann hier Deine Meinung kundtust. Ich halte mich auch aus den Brettern „C++“ und „Eltern“ raus, weil ich keine Ahnung habe…

Ausserdem ist derjenige, der den Brief in der Hand hält
rechtmäßiger Besitzer & kann das KFZ damit auch verkaufen.

Es ist - zum Glück - dann doch etwas komplizierter. Der Besitz des Fahrzeugbriefes begründet eine Vermutung dafür, dass es sich um den Eigentümer handelt. Wenn aber gar kein Eigentumsübergang vereinbart worden ist, sondern lediglich ein Pfandrecht, wie im Ausgangsfall, darf der Besitzer des Briefes das Auto natürlich nicht einfach so verkaufen. Was er tun muss, steht im BGB, zwölfhundertnochwas…

Wenn der Schuldner nicht reagiert, Frist setzen, gesetzlichen
Mahnlauf aktivieren und Hinweisen,das der Gläubiger lt. Brief
das KFZ auch abmelden & verkaufen kann um damit die Schulden
zu drücken & zu mindern.

Fast richtig. So würde ich wahrscheinlich auch handeln, jedenfalls bis zu dem (falschen) Hinweis.

Brief fungiert wie bei KFZ-Finanzierung : die Bank behält den
Brief solange,bis die Finanzierung zuende ist.Wird die
Finanzierung nicht eingehalten kommen Mahnung & das KFZ wird
abgeholt & mit dem Brief verkauft…

Nö, was die Banken machen, nennt sich „Sicherungsübereignung“. Da ist von Anfang an vereinbart, dass nicht der Schuldner, sondern dei Bank Eigentümer des Fahrzeugs sein soll.

Glaubt mir Leute, dieses Sachenrecht ist nicht ganz so einfach. Wenn’s so wäre, hätte ich fünf Jahre früher Examen gemacht…

3 Like

Hallo,

Vorneweg : ich bin kein Jurist,auch keiner der sich damit in
Sachen Hobby gefasst!

wäre ich nie drauf gekommen…

Abmeldung geht auch nur mit dem Brief !

Und wenn ich ihn verloren melde? Als Fahrzeugbesitzer sollte das ja möglich sein… sonst wäre manches Fahrzeug nicht mehr abmeldbar.

Kostet ein paar Euro fünfzig und eine eidesstattliche Versicherung dass das ding verloren wurde.

Der KFZ-Schein wird lediglich bei der KFZ-Stelle eingehalten.

ja und?

Ausserdem ist derjenige, der den Brief in der Hand hält
rechtmäßiger Besitzer & kann das KFZ damit auch verkaufen.

Was völliger Unsinn ist.
DER Name im Brief verhindert lediglich gutgläubigen Erwerb.

Wenn der Schuldner nicht reagiert, Frist setzen, gesetzlichen
Mahnlauf aktivieren und Hinweisen,das der Gläubiger lt. Brief
das KFZ auch abmelden & verkaufen kann um damit die Schulden
zu drücken & zu mindern.

nun ja… welcher Punkt davon zumindest rechtlich falsch ist kannst du dir denken.

Brief fungiert wie bei KFZ-Finanzierung : die Bank behält den
Brief solange,bis die Finanzierung zuende ist.Wird die
Finanzierung nicht eingehalten kommen Mahnung & das KFZ wird
abgeholt & mit dem Brief verkauft…

Na da hast du bei der Finanzierung nicht richtig aufgepasst.
Sonst wüsstest du dass du einer Sicherungsübereigung des Kfz zzgl. zumeist einer Abtretung der Ansprüche aus einer Vollkaskoversicherung schriftlich zugestimmt hat. Das einbehalten des Briefs vermindert lediglich das Risiko eines gutgläubigen Erwerbs des Fahrzeugs durch dritte.

Gruß Ivo

Hallo,

Vorneweg : ich bin kein Jurist,auch keiner der sich damit in
Sachen Hobby gefasst!

bin ich auch nicht

wäre ich nie drauf gekommen…

Abmeldung geht auch nur mit dem Brief !

Und wenn ich ihn verloren melde? Als Fahrzeugbesitzer sollte
das ja möglich sein… sonst wäre manches Fahrzeug nicht mehr
abmeldbar.

Kostet ein paar Euro fünfzig und eine eidesstattliche
Versicherung dass das ding verloren wurde.

Das kann ganz schön ins Auge gehen. Da eine eidesstattliche Versicherung einem Eid gleicht und auf Meineid steht meines Wissen Mindeststrafe ein Jahr.
Wollt ich nur mal gesagt haben.

mfg
René

Vorneweg : ich bin kein Jurist,auch keiner der sich damit in
Sachen Hobby gefasst!

bin ich auch nicht

Was Du nicht sagst…

Kostet ein paar Euro fünfzig und eine eidesstattliche
Versicherung dass das ding verloren wurde.

Das kann ganz schön ins Auge gehen. Da eine eidesstattliche
Versicherung einem Eid gleicht und auf Meineid steht meines
Wissen Mindeststrafe ein Jahr.

a) Meineid ungleich eidesstattliche Versicherung
b) Die Mindeststrafe für Meineid beträgt nicht ein Jahr.

Wollt ich nur mal gesagt haben.

Hättstes mal gelassen oder wenigstens eine Minute zum Nachschlagen verwendet.

Gruß,
Christian

Hallo!

b) Die Mindeststrafe für Meineid beträgt nicht ein Jahr.

Hoppla, in meinem StGB steht das aber so drin…

wenigstens eine Minute zum
Nachschlagen verwendet.

Ich gebe zu: ich hab’s getan!

Hallo,

b) Die Mindeststrafe für Meineid beträgt nicht ein Jahr.

Hoppla, in meinem StGB steht das aber so drin…

in meinem auch, aber da gibts noch einen Absatz 2.

Gruß,
Christian