Hallo zusammen,
bin mir nicht sicher ob ich im Verkehrsrecht oder Allgemeinrecht richtig bin. Folgende Fragen habe ich:
Eine Person hat einen Neuwagen bei einen Autohändler per Überweisung bezahlt. Dieser hat mitgeteilt den Fahrzeugbrief und alle anderen Unterlagen die zur Zulassung nötig sind per Post zuzusenden.
Was kann der Käufer tun, wenn die Unterlagen per Post auch nach einer Woche nicht angekommen ist?
Kann er Schadenersatz verlangen? z. B. sich ein Mietfahrzeug nehmen bis eine Zulassung des Neuwagens möglich ist? Wie bekommt der Händler einen neuen Fahrzeugbrief wenn es sich um ein EU Wagen handelt?
Kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten? Wie lange dauert es z. B. bis der Verkäufer einen neuen Brief besorgen kann?
Vielen Dank schon mal im vorraus!
Gruß
harwin