Person A hat von Person B ein Auto gekauft. Da dies innerhalb der Familie war, wurde das Auto nicht direkt umgeschrieben. Nun ist Person B unerwartet verstorben und das Auto soll abgemeldet und verkauft werden.
Da es allerdings einen Erben gibt, will Person A sichergehen und den Fahrzeugbrief auf sich umschreiben lassen. Wie muss dies geschehen? Welche Unterlagen braucht man dafür oder geht die Umschreibung nur mit Versicherung?
Bzw. hat der Erbe trotz Kaufvertrag einen Anspruch auf das Auto?
Vielen Dank und liebe Grüße sowie einen guten Start ins neue Jahr.
Da es allerdings einen Erben gibt, will Person A sichergehen
und den Fahrzeugbrief auf sich umschreiben lassen. Wie muss
dies geschehen? Welche Unterlagen braucht man dafür oder geht
die Umschreibung nur mit Versicherung?
Das Fahrzeug muss ganz normal umgemeldet werden. Informationen hierüber erteilt die Zulassungsstelle.
Bzw. hat der Erbe trotz Kaufvertrag einen Anspruch auf das
Auto?
Nein. Sofern der Kauf ordnungsgemäß abgewickelt wurde, so ist das Eigentum auf den Käufer übergegangen.
wenn es einen Kaufvertrag gibt und Person A sowohl Fahrzeugschein als auch -brief hat, sollte der Erbe meines Wissens nach keinen Anspruch auf das Auto haben können. Für die Ummeldung wird eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung- frühere Deckungskarte) benötigt.