Fahrzeugbrief umschreiben bei abgemeldetem Auto?

Ich habe da mal eine Frage an euch.

Person A hat von Person B ein Auto gekauft. Da dies innerhalb der Familie war, wurde das Auto nicht direkt umgeschrieben. Nun ist Person B unerwartet verstorben und das Auto soll abgemeldet und verkauft werden.
Da es allerdings einen Erben gibt, will Person A sichergehen und den Fahrzeugbrief auf sich umschreiben lassen. Wie muss dies geschehen? Welche Unterlagen braucht man dafür oder geht die Umschreibung nur mit Versicherung?

Bzw. hat der Erbe trotz Kaufvertrag einen Anspruch auf das Auto?

Vielen Dank und liebe Grüße sowie einen guten Start ins neue Jahr.

A muss mit allen erforderlichen Papieren (Info bei der Zul.-Stelle) zur Zul.-Stelle gehen und den Halterwechsel vornehmen lassen.

Ob Erbe trotz eines gültigen Anspruch hat, bezweifle ich, allerdings ist die eine juristische Frage zu der ich empf., einen Juristen zu befragen.

Hallo erstmal!

Da es allerdings einen Erben gibt, will Person A sichergehen
und den Fahrzeugbrief auf sich umschreiben lassen. Wie muss
dies geschehen? Welche Unterlagen braucht man dafür oder geht
die Umschreibung nur mit Versicherung?

Das Fahrzeug muss ganz normal umgemeldet werden. Informationen hierüber erteilt die Zulassungsstelle.

Bzw. hat der Erbe trotz Kaufvertrag einen Anspruch auf das
Auto?

Nein. Sofern der Kauf ordnungsgemäß abgewickelt wurde, so ist das Eigentum auf den Käufer übergegangen.

Ummelden oder abmelden kann nur der briefinhaber oder Erben …

Hallo,

wenn es einen Kaufvertrag gibt und Person A sowohl Fahrzeugschein als auch -brief hat, sollte der Erbe meines Wissens nach keinen Anspruch auf das Auto haben können. Für die Ummeldung wird eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung- frühere Deckungskarte) benötigt.

Gruß,
Micha

Wünsche ebenso einen guten Rutsch

Hallo und besten Dank für die Anfrage.

Zur Umschreibung benötigen Sie eine eVB vom Versicherer sowie Tüv und ASU

MfG

Stephan Brückner