angenommen Person A hat sich am 15.08.2006 ein gebrauchtes Auto bei einem Audi Zentrum gekauft. Die Bezahlung erfolgte Bar. Der Fahrzeugbrief (welcher ja den Eigentum des Fahrzeugs bestätigt) lag auf der Bank und wurde nachgeschickt. Der Brief ging am 17.08.2006 per Einschreiben ein und ist jetzt 5 Tage nach Absendung immer noch nicht angekommen. Das Auto steht jetzt unversichert und unzugelassen auf der Strasse. Hat Person A das Recht bei Schäden oder Kosten die durch Polizei entstehen, diese weiterzuleiten (z.B. an das Audi Zentrum oder die Post?) oder muss er selbst dafür aufkommen? Hat Person A das Recht den Wagen zurückzugeben und den Kaufpreis zurück zu bekommen, wenn ein neuer Fahrzeugbrief beantragt wird, dieses aber ca. 6 Wochen dauern soll und dadurch Verluste in der Firma entstehen?
Das Auto steht jetzt unversichert und unzugelassen auf der Strasse.
Wie kommt denn das unangemeldete Auto auf die Strasse? Da hat es nun mal nichts zu suchen.Das sollte der neue Eigentümer wissen. Deswegen wird er für diese Kosten auch selbst aufkommen müssen. Es war ja klar, dass der Brief ein paar Tage braucht.
Für die Kosten der Erstellung eines neuen briefes muss wahrscheinlich die Post aufkommen, wie es mit dem Ausfallsausgleich aussieht weiss ich nicht.
danke dir für die Antwort. Person A hat eine Kurzzulassung angefordert, die bis zum 19.08.2006 (Samstag) gültig war. Der Brief wurde am Donnerstag per Einschreiben abgeschickt, den Durchschlag habe ich. Das der Brief verloren geht konnte Person A ja nicht wissen. Person A wurde auch vom Audi Zentrum zugesichert, das der Brief spätestens bis Samstag da wäre. Die Kurzzulassung und die Versicherung sind halt seid Samstag ungültig. Jetzt nochmal die gleiche Frage wie vorhin.