Ich hab da mal eine frage, und ich hoffe da kennt sich jemand ein wenig aus.
ich hab vor einem guten halben jahr mit einer freundin eine wg gegründet, sie als hauptmieter ich als untermieter…
alles lief gut, dann hat sie jetzt einen freund der wohl auch einen schlechten einfluss auf sie hat (drogen, alkohol etc).
sie zahlte die letzten 2 monate keine miete , wodurch auch ein brief mit einer fristlosen kündigung kam, die aber abgewendet werden konnte indem sie die miete dann nachträglich noch zahlte. kontakt zu hr hab ich so gut wie keinen mehr, ich seh nur immer das mein geld für miete,strom und internet und telefon bei ihr eingeht, allerdings auch rechnungen für das ganze eintrifft was sie nicht zahlt.
nun hat sie die wohnung wohl gekündigt, mir jedoch nicht.
da ich die kaution für die wohnung gezahlt habe muss ich nun befürchten dass ich diese nicht wieder sehe. nun zu meiner frage: kann ich ihren fahrzeugbrief bzw. die zulassung einbehalten bis ich meine kaution wieder bekommen habe oder ist das nicht rechtens?
Hallo Rick,
zum ersten geht es wohl darum, ob es einen Nachweis dafür gibt, von wem das Geld für die Kaution kam.
Zum zweiten würde ich die Zahlungen an die Hauptmieterin sofort einstellen und mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und gesprächsweise ein Lösung suchen, die u. U. für Sie in eine Vertragsänderung zum Hauptmieter und in Direktzahlungen für Ihren Anteil an den Vermieter münden kann - soferne Sie das wünschen.
Falls Sie einen Untermieter bringen können und dieser vom Vermieter akzeptiert wird, geht es noch um die Auszugsmodalitäten Ihrer Hauptmieterin.
Der Einbehalt von Kfz. - Dokumenten ist nicht unbedingt hilfreich - diese kann man als Halter wieder neu beantragen.
Ich wünsche Gutes Gelingen
Offiziell nicht. An deiner Stelle würde ich das allerdings tun, sonst siehst du das Geld nie wieder. Es kann dir auch niemand etwas anhängen. sonst müßte sie klagen, das wird sie auf keinen Fall tun. Theoretisch hättest du ein Anrecht auf Schadenersatz, da du deine Wohnung durch ihr verschulden aufgeben mußtest und sie dich nicht benachrichtigt hat.
Hallo Rickdaze,
also wenn deine Freundin der Hauptmieter ist, dann wendet sich der Vermieter mit den Kosten auch an Sie. Ein Pfandrecht kenne ich nur im Bezug auf den Vermieter, für Privatpersonen kenne ich dieses Recht nicht. An deiner Stelle würde ich mich einmal persönlich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und ihm den Sachverhalt erklären. Vielleicht kann er dir ja irgendwie weiterhelfen. Schließlich gibt es ja auch nette Vermieter, nur reden muss man. Ansonsten würde ich, an deiner Stelle, so schnell wie möglich den Untermietvertrag mit deiner Bekannten aufkündigen und mir eine neue Bleibe suchen. Die Kaution erhält derjenige zurück, der dafür im Mietvertrag steht. Hier weiß ich leider nicht ob du das bist, kann ich mir aber nicht vorstellen. Die Überweisungen für die Nebenkosten würde ich an deiner Stelle selbst unter deinem Namen überweisen, nach Absprache mit dem Vermieter, oder weiß der nichts von der Untervermietung? LG Ines
kann ich nicht beantworten
Hallo, ich bin kein Rechtsanwalt. Privat bin ich der Meinung, dass Du dem Vermieter in jedem Fall schon mal Bescheid gibst, dass Du regelmäßig zahlst, ggf. künftig direkt an den Vermieter. Des Weiteren weiß ich nicht ob du Rechtssschutz hast oder einkommensmäßig unter Hartz 4 Niveau. Dann kannst Du Dir einen Rechtsanwalt nehmen und ihm Prozesskostenhilfe beantragen. Dann ist der Anwalt für dich kostenfrei und ich würde diesem die Angelegenheit übergeben. Und auch der KFZ-Brief kann er dann klären. ich würde diesen als „Gegensicherheit“ erst einmal einbehalten, bis Deine Verrechnungen geklärt sind. Viel Erfolg!
Hallo, das geht natürlich nicht. Man kann nicht einfach irgendwelche Sachen als Pfand behalten. Auch merkwürdig, dass Sie als Untermieter die Mietkaution gezahlt haben - unverständlich. Warum setzen Sie sich nicht einfach mit dem Vermieter in Verbindung, schildern ihm etwas die Umstände und bieten ihm an, die Wohnung als Hauptmieter zu übernehmen?
Alles Gute und beste Grüße!