Hi Leute!
Ich hab vor paar Monaten nen Roller ohne Fahrzeugpapiere verkauft. Der neue Besitzer lies die Papiere nacherstellen, hat jetzt TÜV bekommen und alles.
Jetzt hab ich vom Vorbesitzer unerwartet noch den original Fahrzeugbrief bekommen.
Kann ich den jetzt so weiterverkaufen, obwohl ich den Roller schon verkauft habe.
Wie sieht das rechtlich aus?
Ist dies möglich?
Würde mich sehr über eure Antwort freuen!!!
Gruß Thommy
Ich vermute mal, das du nicht den Fahrzeugbrief allein sondern den Roller weiter verkaufen willst. Alles Andere, sollte jedem klar sein, ist rechtlich sicher nicht ok.
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Hi!
Ich hab den Roller ja schon ohne Brief verkauft, da ich den ja nicht hatte. Aber der Vorbesitzer wusste, dass ich den Roller habe, da er ihn verschrotten wollte und ich ihn vom Schrott gerettet hab.
Jetzt hat eben der neue Käufer, den Roller gekauft ohne Brief und Papiere nacherstellen lassen und TÜV gemacht.
Ich hab jetzt Monate später den Brief vom Vorbesitzer bekommen, hab aber schon gedacht, ich bekomm den nicht mehr, deswegen Roller verkauft ohne Brief.
Gruß Thommy
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Moin!
Du kannst ihn (den Brief) nur zu Dokumentationszwecken aufbewahren oder dem Käufer zukommen lassen. Er is infolge der Ausstellung der anderen (neueren) Papiere mittlerweile eh ungültig u somit nichts weiter als amtliches Altpapier.
Was haste dir denn vorgestellt? Brief verkaufen? Und dann? Was soll jemand nur mitm Brief???
Gruss
Mutschy
Hi Thommy
wichtige Unterscheidung:
Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1+2
oder
Betriebserlaubnis.
Betriebserlaubnis kannste schreddern.
Ein richtiger Brief ist mit einer Seriennummer ausgestattet (XY 123 456). Dies ist ein staatliches Dokument und gehört dem Staat. Auf ihm sind die Fz.Daten, Halter und Kennzeichen für den Besitzer nur dokumentiert. Ein Brief, welcher verloren gegangen ist, wird im Verkehrsblatt „aufgeboten“. Sollte er wieder auftauchen einfach beim nächsten SVA abgeben.
Gruß
Ingo