Hallo,
ist es tatsächlich so, dass wenn von einer Firma ein Auto an eine Privatperson verkauft wird, die Firma ganz gleich ob Autoverkäufer oder nicht 1 Jahr Gewährleistung geben muss? Bspw. wenn das Fahrzeug im Besitz der Firma war und als Dienstwagen eines Mitarbeiters genutzt wurde.
Müssen alle Arten von Fehlern bezahlt werden?
Kann die Firma die Gewährleistung ausschließen? Hat mir jemand dazu einen Paragraphen?
Gruß Jens
Hallo,
ist es tatsächlich so, dass wenn von einer Firma ein Auto an
eine Privatperson verkauft wird, die Firma ganz gleich ob
Autoverkäufer oder nicht 1 Jahr Gewährleistung geben muss?
Mindestens. Eigentlich sogar zwei. Die Gewährleistung kann aber einzelvertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Bspw. wenn das Fahrzeug im Besitz der Firma war und als
Dienstwagen eines Mitarbeiters genutzt wurde.
Richtig. Dann handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf. http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html
Müssen alle Arten von Fehlern bezahlt werden?
Da unterliegst Du dem klassischen Irrtum, dass das Gesetz sagen würde, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „halten“ müsse. So ewtas wirst Du im BGB aber vergeblich suchen. Vielmehr heißt es im BGB § 433 (http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html): Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Er haftet somit nur für Mängel, die bereits bei Gefahrübergang/Übergabe vorhanden und dem Käufer nicht bekannt waren. Geht nun nach Gefahrübergang das Auto kaputt, muss der Käufer grundsätzlich den Beweis antreten, dass der Defekt auf einem Sachmangel beruht, der schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Somit ist für den Verkäufer das Risko überschaubar und die Gewährleistung bietet für den Käufer sehr viel weniger Sicherheit, als allgemein angenommen.
Kann die Firma die Gewährleistung ausschließen? Hat mir jemand
dazu einen Paragraphen?
Nein. zumindest nicht wirksam. http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html
Gruß
S.J.
Guten Tag,
und danke für die Antworten. Wenn der PKW auf der Rückfahrt vom Gefahrenübergang als von der Rückreise vom Fahrzeugkauf einen Motordefekt per Bordcomputer meldet, kann doch von nahezu 100% davon ausgegangen werden, dass der Defekt schon 30 Kilometer vorher beim Kauf vorlag. Es wurde direkt nach Kauf vom Käufer eine BMW Werkstatt aufgesucht, jedoch ließ der Fehler sich nicht eindeutig eingrenzen. Der Fehler tritt auch immer nur sporadisch auf. Inzwischen sind ca. 3 Monate seit des Kaufes verstrichen und nun müssen laut Werkstatt Teile getauscht werden.
Es gibt einen Kostenvoranschlag in Höhe von 400€, der dem Verkäufer nun vorgelegt wurde. Dieser ist nur bereit dies zu bezahlen, wenn keine weitere Kosten für Ihn entstehen. Doch die 100%ige Sicherheit, dass die zu wechselnde Teile das Motorproblem tatsächlich beheben kann weder der Verkäufer (und natürlcih auch nicht die Werkstatt) ihm geben.
Ist der Verkäufer in dieser Situation auf jeden Fall verpflichtet die Kosten zu tragen?
Gruß
Hallo,
und danke für die Antworten. Wenn der PKW auf der Rückfahrt
vom Gefahrenübergang als von der Rückreise vom Fahrzeugkauf
einen Motordefekt per Bordcomputer meldet, kann doch von
nahezu 100% davon ausgegangen werden, dass der Defekt schon 30
Kilometer vorher beim Kauf vorlag.
tendenziell würde ich hier einen Anspruch bejahen. Das letzte Wort hätte hier aber, wie immer, ein Richter.
Es gibt einen Kostenvoranschlag in Höhe von 400€, der dem
Verkäufer nun vorgelegt wurde. Dieser ist nur bereit dies zu
bezahlen, wenn keine weitere Kosten für Ihn entstehen.
Ist der Verkäufer in dieser Situation auf jeden Fall
verpflichtet die Kosten zu tragen?
Der Verkäufer hat den Mangel zu beseitigen. Wie er das hin bekommt und was das kostet, hat den Käufer überhaupt nicht zu interessieren.
Der Käufer sollte den Verkäufer daher unter Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels auffordern.
Gruß
S.J.
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