Fahrzeuge überbrückt und dabei Lichtmaschine zer-

stört.
Folgender Fall:
Die Batterie meines Fahrzeuges war lehr, also habe ich jemanden um Starthilfe gebeten.
Ja, und beim Anschluß des Überbrückungsgabels habe ich dann die Lichtmaschine des anderen zerdeppert (±Poole verwechselt - peinlich).(Schaden um die 600,- DM = bereits bezahlt)

Welche Versicherung tritt in diesem Falle für mich ein?
Auto-Haftpflicht oder Privathatfpflicht?

Danke im Voraus

Manu

die Autohaft auf alle Fälle nicht.
Die Privat-HP? Die könnten sagen, dass der Eigner der Lichtmaschine Dir wissentlich diese überlassen hat, ja sogar daneben stand, also „geliehen“ hat. Und für geliehene und gemietete Gegenstände gibt es keinen Schutz.
Hast Du seine Battarien ohne sein Wissen und Einwilligung füllen wollen und aus Unwissenheit die Lichtmaschine zerstört, dann wiederum zahlt die HP.
Doch dieser Fall dürfte extrem unwahrscheinlich sein.
Grüße
Raimund