Guten Abend allen mitlesenden.
Also, mein anliegen ist folgendes,eine Privatperson hat sich vor ca. 11 Mon. in Österreich bei einem Händler ein ,neues, Sportmotorrad (nicht für den Straßenverkehr zugelassen) zum Netto Exportpreis von 5.650,-€ gekauft. Mann ist durch ein Inserat bei Mobile.de auf den Händler aufmerksam geworden wo das Bike mit besagtem Netto Exportpreis angeboten wurde und hat Kontakt aufgenommen. Die Kaufabwicklung u. Abholung in Österreich lief normal ab ohne deutliche Anmerkungen das imann den Kauf bzw. die Einfuhr beim Zoll anmelden müßte. nach Aussage bestanden keine Erfahrungen auf diesem Gebiet!
dann kam der breif vom Finanzamt mit dem Titel ,Fahrzeugeinzelbesteuerung,
,der entgeldliche innergemeinschaftlicche Erwerb eines Fahrzeuges durch Privatpersonen unterliegt dem UstG §1 b etc. etc.! Bitte füllen sie die beigefügte Umsatzsteuerklärung aus…! Also die Fachleute hier werden bestimmt wissen was das heißt und was es im Härtefall zu bedeuten hat? Wenn sich jemand auskennt und dazu einen Tipp geben kann währe das Großartig!
MfG Andi K
Hallo,
das beudeutet, dass dieses Formular ausgefüllt und die Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden muss.
Ist natürlich ein schlechter Service vom Verkäufer. Oder Bauernfängerei.
Grüße
Eine Privatperson hat sich
vor ca. 11 Mon. in Österreich bei einem Händler ein ,neues,
Sportmotorrad (nicht für den Straßenverkehr zugelassen) zum
Netto Exportpreis von 5.650,-€ gekauft.
Netto-Exportpreis - wurde verstanden, was das heißt?
Die Kaufabwicklung u. Abholung in
Österreich lief normal ab ohne deutliche Anmerkungen, daß man
den Kauf bzw. die Einfuhr beim Zoll anmelden müßte.
Muß man ja auch nicht.
dann kam der Brief vom Finanzamt mit dem Titel
,Fahrzeugeinzelbesteuerung,
,der entgeltliche innergemeinschaftliche Erwerb eines
Fahrzeuges durch Privatpersonen unterliegt dem UStG §1 b etc.
etc.! Bitte füllen sie die beigefügte Umsatzsteuerklärung
aus…!
Völlig korrekt.
Also die Fachleute hier werden bestimmt wissen
was das heißt und was es im Härtefall zu bedeuten hat? Wenn
sich jemand auskennt und dazu einen Tipp geben kann wäre das
großartig!
Wie schon erwähnt: Man muß die deutsche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis abführen, also 5.650,00 x 19% = 1.073,50 Euro, eventuell noch gerundet.
Im Härtefall (welcher soll das sein?) muß man z. B. mit Pfändung des Kontos oder des Motorrads usw. rechnen.
Die Abgabe der Steuererklärung kann auch erzwungen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Hallo,
die Vorredner haben schon alles gesagt.
Als „Normalverbraucher“ kann man sich merken, das einer immer
die Mwst zahlt. Die wird fast nie „geschenkt“.
Gruß
Tom