Hallo Fachleute,
bin nicht sicher, ob ich in dieser Abteilung fündig werde:
Jemand möchte einer guten Bekannten ein KFZ für mehrere Jahre überlassen, aber selbst Besitzer bleiben. Sie will die Versicherung für den Zeitraum der Überlassung selbst zahlen, denn sie hat einen Haftpflichtvertrag, der schon auf 35% runter ist.
Der Gönner hat selbst nur 2 laufende Verträge (ebenfalls beide bei 35%), benötigt diese aber selbst für 2 eigene KFZ.
Nun erfährt er aber, daß Führer und Halter immer die gleiche Person sein muss, also der KFZ-Brief bei der Anmeldung auf die Bekannte ausgestellt werden würde. Würde das dann nicht auch bedeuten, daß der Besitz des KFZ auf die Bekannte übergeht???
Stimmt das so???
Hab ich grad ein brett vorm Kopf oder gibt es wirklich keine Lösung?
Bitte viele Antworten, es eilt bereits. lG Schorsch
