Fahrzeugführer><Fahrzeughalter?

Hallo Fachleute,

bin nicht sicher, ob ich in dieser Abteilung fündig werde:

Jemand möchte einer guten Bekannten ein KFZ für mehrere Jahre überlassen, aber selbst Besitzer bleiben. Sie will die Versicherung für den Zeitraum der Überlassung selbst zahlen, denn sie hat einen Haftpflichtvertrag, der schon auf 35% runter ist.
Der Gönner hat selbst nur 2 laufende Verträge (ebenfalls beide bei 35%), benötigt diese aber selbst für 2 eigene KFZ.

Nun erfährt er aber, daß Führer und Halter immer die gleiche Person sein muss, also der KFZ-Brief bei der Anmeldung auf die Bekannte ausgestellt werden würde. Würde das dann nicht auch bedeuten, daß der Besitz des KFZ auf die Bekannte übergeht???

Stimmt das so???

Hab ich grad ein brett vorm Kopf oder gibt es wirklich keine Lösung?

Bitte viele Antworten, es eilt bereits. lG Schorsch

Hallo Fachleute,

Hi,

bin nicht sicher, ob ich in dieser Abteilung fündig werde:

Doch, hier wirst Du geholfen :wink:

Jemand möchte einer guten Bekannten ein KFZ für mehrere Jahre
überlassen, aber selbst Besitzer bleiben.

Du meinst sicher Eigentümer

Sie will die Versicherung für den Zeitraum der Überlassung selbst zahlen,
denn sie hat einen Haftpflichtvertrag, der schon auf 35%
runter ist.

I.O.

Der Gönner hat selbst nur 2 laufende Verträge (ebenfalls beide
bei 35%), benötigt diese aber selbst für 2 eigene KFZ.

Verstanden.

Nun erfährt er aber, daß Führer und Halter immer die gleiche
Person sein muss,

Stimmt so nicht. Beispiel: Spedition X ist Fahrzeughalter von zig Fahrzeugen. Fahrzeugführer sind die einzelnen Fahrer.

also der KFZ-Brief bei der Anmeldung auf die
Bekannte ausgestellt werden würde.

Wenn, dann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugschein)

Würde das dann nicht auch bedeuten, daß der Besitz des KFZ auf die Bekannte übergeht???

Besitz ja, nicht das Eigentum.

Stimmt das so???

S.o.

Hab ich grad ein brett vorm Kopf oder gibt es wirklich keine
Lösung?

Eine Lösung könnte sein, Fahrzeugzulassung auf Eigentümer und Bildung einer Versicherungsnehmergemeinschaft. (Der Fahrzeugnutzer stellt seinen Schadensfreiheitsrabatt zur Verfügung. (Preiswerteste Lösung)
Andere Variante: Abweichender Fahrzeughalter. Das machen allerdings nicht alle Versicherer und wenn, dann gegen ordentlichen Beitragszuschlag.

Gruß Keki

Hallo,

Nun erfährt er aber, daß Führer und Halter immer die gleiche
Person sein muss,

Stimmt so nicht. Beispiel: Spedition X ist Fahrzeughalter von
zig Fahrzeugen. Fahrzeugführer sind die einzelnen Fahrer.

Nur um es vollständig zu machen, keiner von beiden muß der Eigentümer sein. Das kann z.B. auch eine Leasinggesellschaft oder sonstwer sein.

Cu Rene