Fahrzeugführer in 3. person

Liebe/-r Experte/-in,

am 15.Mai diesen Jahres bin ich mit meiner Freundin mit Ihrem Auto unterwegs gewesen. Der getrennt lebende Ehemann meiner Freundin(waren schon vor unserem Kennenlernen getrennt lebend) ist der Fahrzeughalter und in der Regel ist meine Freundin Fahrzeugführer.
An oben besagtem Tag habe ich allerdings das Auto gefahren und wurde geblitzt.
Nach vielen Verzögerungen bis zum heutigen Tag konnte die Polizei den Fahrzeugführer also noch nicht ermitteln, da der „EX“ keine Angaben zu meiner Person machen konnte und meiner Freundin auch nicht die Unterlagen zukommen ließ. Allerdings hat die Polizei nun bei meiner Freundin angefragt wer denn der Führer des Fahrzeugs an diesem Tag gewesen sein könnte. Sie hat dann Angaben zu meiner Person gemacht(Name,Geb.-Datum,Adresse)
Nun meine Frage: Kann die Polizei anhand meines Führerscheinfotos, wobei ich annehme, dass die das einsehen können in den Akten, mir sofort einen Bußgeldbescheid zukommen lassen.Und wäre damit die Verjährungsfrist unterbrochen?
Am 16.August wäre die Frist ja abgelaufen.Hab ich denn noch irgendwelche Möglichkeiten das Drohende abzuwenden?
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Randolph

Hallo !

Um es kurz zu machen ! Die Verjährungsfrist ist mit den Ermittlungen unterbrochen.
Wenn der Bußgeldbescheid kommt, gegebenfalls einen Anwalt übergeben. Auch ein Widerspruch von Deiner Seite würde nichts an irgend welchen Fristen ändern.

Anhang:

Meine Antwort ist begründet in folgendem Link:

§ 33 OWiG Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

Gruß

Hi,

nichts gegen deine Freundin, aber die hat dir alles versaut. Am besten trenn dich von ihr und such dir eine, die zu dir hält. Der Ex hat es richtig gemacht.

Hätte deine Freundin keine Angaben zu dir gemacht, was sie ja auch nicht muss, dann hätten die dich nie gefunden. Und ja, die können dein Führerscheinfoto sehen und werden es vergleichen. Die Verjährungsfrist ist auch dann unterbrochen, wenn jemand ermittelt, wovon die nichts mitkriegst. Beispiel: Wirst am 01.01. geblitzt. Am 04.02. recherchiert die Bullerei, am 12.03 nochmal das Ordnugnsamt. Am 20.04. kommen die dann bei dir klingeln und am 07.06 bekommste einen Busgeldbescheid. Somit fängt die Verfährungsfrist am 20.04. erst an.

Dummgelaufen, aber überleg dir das mal mit ner neuen Freundin…

Gruss DL

Hallo Daniel,
danke für Deine Antwort und Du hast Recht. Nichts gegen meine Freundin.Aber wir haben die Sache besprochen und uns darauf geeinigt, dass wir der Bullerei meine Daten durchgeben weil der Polizist so einen Druck aufgebaut hat und ihr Ärger angedroht hat wenn sie den Namen des Fahrzeugführers nicht angibt.Sie hatte beim ersten Gespräch mit der Polizei sogar die Angabe meiner Daten verweigert.
Jetzt merken wir natürlich auch dass das ein Fehler war.Naja, kann man nichts machen, trotzdem Danke für Deine Hilfe

Beste Grüsse
Randolph

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Guten Tag Randolph,

Du hast richtig vermutet. Die Polizei hat dein Foto. Ich selbst habe die Erfahrung gamacht. Ich musste vor einigen Jahren Eine Frau anhand mehrere Fotos, die mir vorgelegt wurden, identifizieren.
Bezüglich der Verjährungsfrist von drei Monaten wird mit jeden Schreiben der Behörden unterbrochen bezw. beginnt von vorn. Da der Fahrzeugführ nicht ermittelt wurde, hatte die Frist auch noch nicht begonnen. Du musst Dich darauf einstellen demnächst die Anzeige im Briefkasten zu vorzufinden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan

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Hi Randolph,

…die Polizei hat diverse Möglichkeiten, dich als Fahrzeugführer zu identifizieren:

  1. Sie vergleicht dein Lichtbild aus Paßamt oder FS-Stelle mit dem Beweisfoto, oder

  2. Sie kommt persönlich bei dir vorbei, oder schickt dir eine Vorladung und identifiziert dich als Fzg.-führer,

…danach kann die Bußgeldstelle sofort einen Bußgeldbescheid erlassen, die Verjährung wird dadurch automatisch unterbrochen und du bist dran.

Der Vorladung brauchst du nicht Folge zu leisten, die Polizei ist dann gezwungen, dich persönlich anzutreffen, was du durch ‚Geschicklichkeit‘ ggf. verhindern kannst…es bleibt aber noch der Abgleich mit deinem Lichtbild, spätestetens DANN kriegen sie dich, wenn ein entsprechendes Lichtbild für sie greifbar ist (ist jedoch nicht IMMER der Fall!)

Als Mensch wünsche ich dir, dass du IHnen entkommst und wünsche dir viel Glück…als Polizist wünsche ich, dass sie dich kriegen, weil wir Menschen leider nur über das erzieherische Mittel „Strafe“ lernen und weil wir sonst ALLE gesellschaftlichen Regeln vergessen können…(und das würde im Chaos enden !)

also, viel Glück trotzdem

C.

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Hallo Randolph,

Ihre Freundin hat der Polizei Ihre Daten gegeben. Normalerweise müßte die Polizei Ihnen ein Anhörbogen schicken und in diesem können Sie sich zum Vorwurf äußern und den Vorwurf zugeben oder auch nicht.
Durch das Zusenden eines Schreibens durch die Polizei wäre die Verjährungsfrist unterbrochen.
Sie können sich das Foto zuschicken lassen und sollte es unscharf sein oder ähnliches, könnten Sie sich dagegen wehren.

MfG
Claus

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Hallo Randolph,

zuerst einmal: ich bin keine Moralinstanz, also sond mir Familienverhältnisse egal :smile:
Hätte Deine Freundin keine Angaben gemacht wäre nix passiert und man wäre nicht auf Dich gekommen…
Wirst Du angeschrieben, so kuck Dir das Bild an. Die Polizei kann einen Bildabgleich mit Deinem gespeicherten Passfoto vom Einwonermeldeamt machen laut Personalstandsgesetz i.V.m. Passgesetz. Ist das Bild schlecht versuch es mit Einspruch, ansonsten zahl. Die Polizei hat drei Monate Zeit, die Akte dazu anzulegen, was sie in der Zeit macht ist ihre Sache. Danach ist es verjährt erst.

Miriam Funk

Hallo,

die Nennung ihres Namens durch die Freundin war keine gute Idee. Es reicht nun, wenn die Behörde bis zum 16.8. einen Anhörungsbogen verschickt. Ich denke mal, dass Sie da in den nächsten Tagen Post bekommen.
Und ja, die Behörde kann auch das Foto mit ihrem beim Einwohneramt hinterlegten Passfoto vergleichen.

Mit freundlichen Grüßen
Christopher

Hallo Randolph,
leider hat Deine Freundin Dich verraten - sie
hätte nur angeben brauchen, sie selbst sei nicht
gefahren, dann wäre alles im Sande verlaufen und ggf.
sie könne sich nicht mehr erinnern.
Das Führerschein-Foto wird m. E. nicht geprüft, sondern
das Passfoto.
Die Polizei müsste Dir zunächst eine Anhörung schicken,
innerhalb der Verjährungsfrist; später hätte die
Polizei/Verfolgungsbehörde diese versäumt und das
Verfahren ginge ins Leere. Dann bräuchtest Du ggf. nur
den Verjährungseinwand vorbringen.
Wenn Du schlecht oder gar nicht zu identifizieren bist,
könntest Du versuchen zu leugnen oder gar nicht
auszusagen bzw. einfach zu behaupten: Ich bin nicht
gefahren . Die Wahrheit muss man nur als Zeuge
aussagen, als Betroffener braucht man sich nicht zu
belasten, die Polizei muss beweisen.
Viel Erfolg!
webcruiser

Liebe/-r Experte/-in,

am 15.Mai diesen Jahres bin ich mit meiner Freundin

mit Ihrem

Auto unterwegs gewesen. Der getrennt lebende Ehemann

meiner

Freundin(waren schon vor unserem Kennenlernen getrennt

lebend)

ist der Fahrzeughalter und in der Regel ist meine

Freundin

Fahrzeugführer.
An oben besagtem Tag habe ich allerdings das Auto

gefahren und

wurde geblitzt.
Nach vielen Verzögerungen bis zum heutigen Tag konnte

die

Polizei den Fahrzeugführer also noch nicht ermitteln,

da der

„EX“ keine Angaben zu meiner Person machen konnte und

meiner

Freundin auch nicht die Unterlagen zukommen ließ.

Allerdings

hat die Polizei nun bei meiner Freundin angefragt wer

denn der

Führer des Fahrzeugs an diesem Tag gewesen sein

könnte. Sie

hat dann Angaben zu meiner Person
gemacht(Name,Geb.-Datum,Adresse)
Nun meine Frage: Kann die Polizei anhand meines
Führerscheinfotos, wobei ich annehme, dass die das

einsehen

können in den Akten, mir sofort einen Bußgeldbescheid

zukommen

lassen.Und wäre damit die Verjährungsfrist

unterbrochen?

Am 16.August wäre die Frist ja abgelaufen.Hab ich denn

noch

irgendwelche Möglichkeiten das Drohende abzuwenden?
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar und verbleibe mit
freundlichen Grüssen

Randolph

Sorry bitte, dass ich erst jetzt antworte.
Auch wenn die Polizei erst jetzt konkrete Angaben über den tatsächlichen Fahrer hat, kann sie immer noch einen Anhörungsbogen versenden. Sofort einen Busgeldbescheid zu fertigen, verstösst gegen die Anhörungspflicht.Ich empfehle, den Anhörungsbogen dann auch wahrheitsgemäss auszufüllen. Bezüglich der Verjährungsfrist meine ich, dass diese erst dann beginnt,wenn die Polizei Kenntnisse über den tatsächlichen Verursacher hat. Gleichwohl würde ich im Anhörungsbogen auf die Verjährung hinweisen. Kommt dann innerhalb der dreimonatigen Frist ein Bussgeldbescheid, dann würde ich ihn hinnehmen.
Mit besten Grüssen
wawida

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