Fahrzeughaftpflicht Hochstufung?

Wie sieht die Lage eigentlich aus, wenn nach einem Unfall der Geschädigte keinen Kostenvoranschlag und keine Reparaturrechnung vorlegt? Ich habe gehört, dieser habe 3 Jahre Zeit dafür und, was mir nicht bekannt war, in der Zwischenzeit wird der Verursacher vorläufig hochgestuft, auch wenn er zusagt, den Schaden zu übernehmen. Denn ohne Kostenvoranschlag/Rechnung ist keine Übernahme möglich. Was passiert denn, wenn der Geschädigte nichts einreicht? Und ist die vorläufige Hochstufung rechtens? Angeblich bekäme der Verursacher den Differenzbetrag zwischen dem ursprünglichen Prozentsatz und dem erhöhten zurückerstattet, wenn der Geschädigte die fehlenden Dokumente nachgereicht hat und der Verursacher den Schaden übernehmen konnte.
Danke für alle Antworten.

hallo,

Was
passiert denn, wenn der Geschädigte nichts einreicht?

der vn wird so gestellt als wäre nie ein schaden passiert.

Und ist
die vorläufige Hochstufung rechtens?

ja, siehe I.4 musterbedingungen gdv
http://www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/AKB-2008.pdf

Angeblich bekäme der
Verursacher den Differenzbetrag zwischen dem ursprünglichen
Prozentsatz und dem erhöhten zurückerstattet, wenn der
Geschädigte die fehlenden Dokumente nachgereicht hat und der
Verursacher den Schaden übernehmen konnte.

nicht angeblich! ein rückkauf ist innerhalb von 6 monaten nach schadenabschluß immer möglich. siehe I.5

diese bedingungen gelten sinngemäß auch bei dir.

mfg
snake