Fahrzeughalter= Eigentümer

Hallo Foraner,

gesetzt der Fall, jemand kauft ein Auto auf Kredit und vereinbart mit dem Kreditnehmer(Privatkredit), dass die erste Rate oder Restzahlung frühesten nach Ablauf von 6 Monaten zu leisten ist.

Kreditnehmer unterschreibt Kaufvertrag. Angemeldet ist das Fahrzeug auf den Kreditnehmer.

Nun die Frage: Wer ist rechtlich der Eigentümer des Fahrzeugs.

Dazu würde mich Eure Meinung interessieren.

LG ernesto

Eigentümer ist zunächst derjenige, der das Auto gebaut hat (§ 950 BGB). Das Eigentum wechselt dann mit einer Übertragung desselben (§§ 929 ff. BGB). Kaufverträge und Kaufpreiszahlungen spielen keine Rolle. Auch auf die Fahrzeugpapiere kommt es nicht an. Entscheidend ist nur, ob das Eigentum an dem Auto übertragen wird oder nicht.

Hallo,

steht denn in dem fiktiven Kaufvertrag etwas von „Eigentumsvorbehalt“. Es wäre nämlich durch aus üblich, dass dort steht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Käufers übergeht.

Viele Grüße
Lumpi

Danke für Eure Antworten.
Ich denke wenn der Kreditgeber versäumt sich das Fahrzeug als Sicherheit schriftlich fixieren läßt, kann er er es dann im Nachhinein nicht als Scherheit beanspruchen.

Mfg Ernesto

In der Regel behält Kreditgeber den Fahrzeugschein, der erst nach vollständiger Begleichung der Kreditsumme wieder ausgehändigt wird.

Das bedeutet im Klartext, dass der Kreditnemher über das Fahrzeug verfügen kabnn, wie es ihm passt, jedoch vorgesorgt ist, dass das Fahrzeug nach außerhalb des Zugriffs des Kreditgebers gerät.