Fahrzeughalter ermitteln - andersrum!

Wir haben ein Geschäft. Seit einiger Zeit ist uns ein Motorradfahrer aufgefallen, der bei uns „Streife“ fährt. Meine Mitarbeiterinnen fühlen sich dadurch verunsichert. Auffällig ist, das das Kennzeichen verdeckt ist, wenn er bei uns lang fährt.
Wir haben aber den Verdacht, das es es sich um einen bestimmte Person handelt, von der wir Namen, Adresse und auch Geburtsdatum kennen. Er streitet es ab und behauptet kein Motorrad zu besitzen.
Frage: Kennt jemand einen Weg, herrauszufinden, ob diese Person ein Motorrad besitzt und was für eins (Modell-Baujahr)

Hallo,
Den Fahrzeughalter einfach so ‚rückwärts‘ zu ermitteln ist eine knifflige Sache.
Sie könnten natürlich den rechtlichen Grauweg nehmen und einen eventuellen Freund/Bekannten bei den staatlichen Stellen mit Zugriff auf entsprechende Register die Anfrage nahe legen: Kriminalpolizei, div. Ermittler, Bundespolizei (ehem. B-Grenzschutz), Verwaltungsbehörden des Kreises, in dem das Fahrzeug angemeldet ist (dort hat der Fahrzeughalter seinen/einen angemeldeten (Zweit-)Wohnsitz) und so weiter.
Sie könnten sich auch einfach an die „herkömmliche“ Polizei wenden. Eventuell läuft es dann auf eine Anzeige wegen Belästigung hinaus. Sie könnten den mysteriösen Fahrer aber auch dadurch drankriegen, wenn sie der Polizei stecken, dass er sein Nummernschild verdeckt, denn das ist ein Grund für die Freunde in Grün (ich verbessere mich, in Blau-Silber), den Menschen anzuhalten und die Identität festzustellen. Beide Möglichkeiten (Anzeige wegen Belästigung und Hinweis auf Verdecken des Kennzeichens) sollten in Kombination eine probierenswürdige Möglichkeit darstellen. Sprechen Sie einfach mit dem Ihnen bekannten Polizeibeamten, auf jeden Fall aber in der Dienststelle.
Mehr Rat kann ich Ihnen hier nicht geben, aber falls Sie einen Anwalt im Verkehrs- und Strafrecht kennen, gibt dieser Ihnen sicher auch unverbindlich (und genauer als ich) Auskunft über entsprechende Rechtslagen.
MfG

Das war wirklich eine hilfreiche Auskunft. Habe ich sofort
gemacht und hat geklappt. Leider haben mir die Beamten nur
sagen können das auf diese Person kein Fahrzeug zugelassen
ist.
Ich muß jetzt über den PKW (Kennzeichen) den er fährt
herausfinden auf wen er das Auto angemeldet hat und
hoffen, das die Person ein Motorrad angemeldet hat. - Ich
hasse das.
Aber trotzdem vielen Dank für die Mühe.

Wir haben ein Geschäft. Seit einiger Zeit ist uns ein
Motorradfahrer aufgefallen, der bei uns „Streife“

fährt. Meine

Mitarbeiterinnen fühlen sich dadurch verunsichert.

Auffällig

ist, das das Kennzeichen verdeckt ist, wenn er bei uns

lang

fährt.
Wir haben aber den Verdacht, das es es sich um einen

bestimmte

Person handelt, von der wir Namen, Adresse und auch
Geburtsdatum kennen. Er streitet es ab und behauptet

kein

Motorrad zu besitzen.
Frage: Kennt jemand einen Weg, herrauszufinden, ob

diese

Person ein Motorrad besitzt und was für eins (Modell-

Baujahr)

Hallo, es war mir nicht möglich umgehend zu antworten,
entschuldige mich dafür. Ist das Thema noch aktuell?
Dann bitte nochmal kurz und aktuell reagieren.
Vielleicht kann ich noch etwas dazu anregen! gruss
flexi