Fahrzeughalter

Hallo!
Ist jemand, der ein Fahrzeug nachweislich gekauft hat sowie nach wie vor im Besitz des Fahrzeugscheins und Fahrzeugbriefs ist, auch noch Fahrzeughalter wenn er das Fahrzeug inzwischen wegen Fahruntauglichkeit abgemeldet hat?
Grüße von Gina_156

Ist jemand, der ein Fahrzeug nachweislich gekauft hat sowie
nach wie vor im Besitz des Fahrzeugscheins und Fahrzeugbriefs
ist, auch noch Fahrzeughalter wenn er das Fahrzeug inzwischen
wegen Fahruntauglichkeit abgemeldet hat?

Hallo Gina,

Fahrzeuge werden eigentlich nicht fahruntauglich. Das passiert eher den Fahrzeugführern. :smile:

Die Abmeldung hat keinen Einfluß auf die Eigenschaft als Halter bzw. Eigentümer/Besitzer.
In welchem Zusammenhang ist denn die Frage aufgetreten?

Gruß

Fahrzeuge werden eigentlich nicht fahruntauglich.

Hallo ElBuffo,

jetzt bin ich geplättet, ich dachte nämlich immer, Millionen Werkstätten in der Welt und Pannenhelfer wie „gelbe Engel“ würden sich genau darum kümmern: die Fahrtauglichkeit von Fahrzeugen wiederherzustellen oder aufrecht zu erhalten. Und auf den Schrottplätzen habe ich auch schon mal ein fahruntaugliches Auto gesehen - dachte ich jedenfalls.

Grüße, M

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