Fahrzeugkauf eines Fahrzeugs aus der Schweiz

Hallo,
Ich habe vor zwei Monaten ein Fahzeug in Stuttgart vom Vorbesitzer gekauft.
Der Vorbesitzer ( Deutscher) hatte das Fahrzeug wegen Arbeitswechsel für knapp ein Jahr in der Schweiz zugelassen. (wurde als Umzugsgut deklariert) Nun ist er wieder nach D umgezogen. Da das Fahrzeug einen Motorschaden bekommen hatte, konnte er es nur noch in der Schweiz abmelden aber nicht in D wieder anmelden. Den original deutschen Fahrzeugbrief hatte er von der kantoner Zulassungsbehörde zurückerhalten.
Ich habe das Fahrzeug nun mit deutschen KFZ-Brief einer entwerteten schweizer Zulassungsbescheinigung in Stuttgart von ihm abgekauft.
Nach erfolgter Reparatur und TÜV möchte die Zulassungsstelle eine Zollunbedenklichkeitserklärung von mir! Muss ich jetzt im Nachgang nochmal Einfuhrzoll und MwSt bezahlen?

Kai

hallo

ja ich fürchte das musst du leider,

der verkäufer hätte das fahrzeug bei seiner rückkehr wieder hier als übersiedlungsgut
abfertigen müssen

gruss crizbee

Autsch!
Aber Fahrzeug wurde in Stuttgart übergeben. Da müsste sich doch der Zoll an den Vorbesitzer als einführende Person wenden. Stuttgart ist ja keine Freihandelszone…
Aber ich glaube ohne Zoll selber zahlen habe ich kein angemeldetes Auto…

hi

der zoll wendet sich zunächst mal an niemanden, derjenige der etwas möchte kommt zum zoll :wink:

wie gesagt der vorbesitzer hätte das fahrzeug hier bei rückkehr als übersiedlungsgut oder als rückware anmelden müssen.

beides funktioniert aber nur wenn der einführer derselbe ist wie der damalige ausführer.

das fahrzeug ist nun im augenblick eine drittlandsware und dafür muss eine ganz normale einfuhr mit versteuerung gemacht werden.

durch die nachlässigkeit deines verkäufers
hast du nun leider die arschkarte.

gruss crizbee

Hallo,
bei KFZ kenne ich mich nicht so aus. Ich gehe davon aus, das Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. Am besten bitte mal mit allen Unterlagen beim zuständigen Zollamt vorstellig werden und dort nachfragen. Eine andere Möglichkeit besteht darin einen Händler mit entsprechender Erfahrung anzusprechen.

Gruss
Detlef

Hallo Kai,

das denke ich nicht.
Die wollen sicher nur wissen, ob das Fahrzeug auch wirklich so durch den Zoll gegangen ist und es sich nicht um Diebesgut handelt.
Würde trotzdem direkt beim Zoll nachfragen. Ist die sicherste Variante.

Gruss GuJo

Zitat

…Nach erfolgter Reparatur und TÜV möchte die Zulassungsstelle
eine Zollunbedenklichkeitserklärung von mir! Muss ich jetzt im
Nachgang nochmal Einfuhrzoll und MwSt bezahlen?

Kai

Kann diese Frage der TÜV bzw. die Stelle, welche diese Erklärung absegnet, Dir nicht beantworten?

Gruß Nico

Nach erfolgter Reparatur und TÜV möchte die Zulassungsstelle
eine Zollunbedenklichkeitserklärung von mir! Muss ich jetzt im
Nachgang nochmal Einfuhrzoll und MwSt bezahlen?

Kai

Hm, hab mich verschrieben, wollte sagen, die Zulassungsstelle, nicht der TÜV…

Nico

Hallo,

sieht fast so aus. Eine Rückmeldung wieder als Umzugsgut scheidet aus. Das darf nur dein Verkäufer und dann darf er das Auto ein Jahr lang nicht verkaufen.

Die MWST + Zoll wäre auf deinen Kaufpreisfällig. Nachzuweisen durch Kaufvertrag und Rechnung/Zahlungsbeleg. Wenn du über Zolldokumente Ausfuhr/Zulassungsbescheinigungen usw. deines Verkäufers nachweisen kannst, dass PKW innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt wurde, kannst du evtl. probieren das als zoll und steuerfreie Rückware zu verzollen. Ob das aber in deinem schon komplexen Fall geht, ist schwierig zu sagen. Kommt auf die Unterlagen an. Besorge dir alles. Rede mit dem Abfertigungsleiter Einfuhr des nöächsten Zollamtes. Drücke die Daumen…

Klaus

Nicht wenn du es als Umzugsgut deklarieren kannst.

Ich hatte das Fahrzeug vom Besitzer gekauft, er versäumte es das Fahrzeug beim Zoll als Umzugsgut zu deklarieren, Ich musste nun doch noch Zoll bezahlen.

Kai

Und? Trotzdem kann es der neue Besitzer bei Rückkehr in die Schweiz wieder als Umzugsgut deklarieren.

Der Vorbesitzer hatte es versäumt, bei seiner Einreise das Fahrzeug anzumelden, im Nachgang war es nicht mehr möglich (lt. Zoll).

…ich habe b e z a h l t ! ! ! Doppelte Besteuerung in Deutschland eben doch möglich, und wer will kann auch dem deutschen Staat auch so Geld schenken. Die haben ja extra ein Konto dafür eingerichtet. Braucht nur mal zu googeln!
Wir lieben unser Land…!

Kai

Nach Gesetzeslage hättest du aber nicht bezahlen müssen, denn man kann sein Fahrzeug bis 6 Monate nach Umzug noch als Umzugsgut deklarieren. Von deiner wirren Antwort ändert sich auch die Gesetzeslage nicht. Ich habe für mein Auto nichts bezahlt, als ich es über den Zoll in die Schweiz brachte. Ich habe es als Umzugsgut angemeldet. Außerdem hast du in deiner Frage geschrieben, dass der Vorbesitzer es ebenfalls als Umzugsgut deklariert hatte.

Eine sehr wirre Geschichte!

Zum damaligen Zeitpunkt sagte mit der Verkäufer es sei Umzugsgut. Er hätte aber dazu eine Zollerklärung ausfüllen müssen. Leider hatte er das versäumt. 6 Monate waren in der Zwischenzeit verstrichen…
Wirre Geschichte entwirrt?

Kai