Hallo,
Ich habe vor zwei Monaten ein Fahzeug in Stuttgart vom Vorbesitzer gekauft.
Der Vorbesitzer ( Deutscher) hatte das Fahrzeug wegen Arbeitswechsel für knapp ein Jahr in der Schweiz zugelassen. (wurde als Umzugsgut deklariert) Nun ist er wieder nach D umgezogen. Da das Fahrzeug einen Motorschaden bekommen hatte, konnte er es nur noch in der Schweiz abmelden aber nicht in D wieder anmelden. Den original deutschen Fahrzeugbrief hatte er von der kantoner Zulassungsbehörde zurückerhalten.
Ich habe das Fahrzeug nun mit deutschen KFZ-Brief einer entwerteten schweizer Zulassungsbescheinigung in Stuttgart von ihm abgekauft.
Nach erfolgter Reparatur und TÜV möchte die Zulassungsstelle eine Zollunbedenklichkeitserklärung von mir! Muss ich jetzt im Nachgang nochmal Einfuhrzoll und MwSt bezahlen?
Autsch!
Aber Fahrzeug wurde in Stuttgart übergeben. Da müsste sich doch der Zoll an den Vorbesitzer als einführende Person wenden. Stuttgart ist ja keine Freihandelszone…
Aber ich glaube ohne Zoll selber zahlen habe ich kein angemeldetes Auto…
Hallo,
bei KFZ kenne ich mich nicht so aus. Ich gehe davon aus, das Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. Am besten bitte mal mit allen Unterlagen beim zuständigen Zollamt vorstellig werden und dort nachfragen. Eine andere Möglichkeit besteht darin einen Händler mit entsprechender Erfahrung anzusprechen.
das denke ich nicht.
Die wollen sicher nur wissen, ob das Fahrzeug auch wirklich so durch den Zoll gegangen ist und es sich nicht um Diebesgut handelt.
Würde trotzdem direkt beim Zoll nachfragen. Ist die sicherste Variante.
…Nach erfolgter Reparatur und TÜV möchte die Zulassungsstelle
eine Zollunbedenklichkeitserklärung von mir! Muss ich jetzt im
Nachgang nochmal Einfuhrzoll und MwSt bezahlen?
Kai
Kann diese Frage der TÜV bzw. die Stelle, welche diese Erklärung absegnet, Dir nicht beantworten?
Nach erfolgter Reparatur und TÜV möchte die Zulassungsstelle
eine Zollunbedenklichkeitserklärung von mir! Muss ich jetzt im
Nachgang nochmal Einfuhrzoll und MwSt bezahlen?
Kai
Hm, hab mich verschrieben, wollte sagen, die Zulassungsstelle, nicht der TÜV…
sieht fast so aus. Eine Rückmeldung wieder als Umzugsgut scheidet aus. Das darf nur dein Verkäufer und dann darf er das Auto ein Jahr lang nicht verkaufen.
Die MWST + Zoll wäre auf deinen Kaufpreisfällig. Nachzuweisen durch Kaufvertrag und Rechnung/Zahlungsbeleg. Wenn du über Zolldokumente Ausfuhr/Zulassungsbescheinigungen usw. deines Verkäufers nachweisen kannst, dass PKW innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt wurde, kannst du evtl. probieren das als zoll und steuerfreie Rückware zu verzollen. Ob das aber in deinem schon komplexen Fall geht, ist schwierig zu sagen. Kommt auf die Unterlagen an. Besorge dir alles. Rede mit dem Abfertigungsleiter Einfuhr des nöächsten Zollamtes. Drücke die Daumen…
Ich hatte das Fahrzeug vom Besitzer gekauft, er versäumte es das Fahrzeug beim Zoll als Umzugsgut zu deklarieren, Ich musste nun doch noch Zoll bezahlen.
Der Vorbesitzer hatte es versäumt, bei seiner Einreise das Fahrzeug anzumelden, im Nachgang war es nicht mehr möglich (lt. Zoll).
…ich habe b e z a h l t ! ! ! Doppelte Besteuerung in Deutschland eben doch möglich, und wer will kann auch dem deutschen Staat auch so Geld schenken. Die haben ja extra ein Konto dafür eingerichtet. Braucht nur mal zu googeln!
Wir lieben unser Land…!
Nach Gesetzeslage hättest du aber nicht bezahlen müssen, denn man kann sein Fahrzeug bis 6 Monate nach Umzug noch als Umzugsgut deklarieren. Von deiner wirren Antwort ändert sich auch die Gesetzeslage nicht. Ich habe für mein Auto nichts bezahlt, als ich es über den Zoll in die Schweiz brachte. Ich habe es als Umzugsgut angemeldet. Außerdem hast du in deiner Frage geschrieben, dass der Vorbesitzer es ebenfalls als Umzugsgut deklariert hatte.
Zum damaligen Zeitpunkt sagte mit der Verkäufer es sei Umzugsgut. Er hätte aber dazu eine Zollerklärung ausfüllen müssen. Leider hatte er das versäumt. 6 Monate waren in der Zwischenzeit verstrichen…
Wirre Geschichte entwirrt?