Fahrzeugkauf in den NL, Import nach D. >MwSt.,BMP<

Hallo liebe User.
Habe schon viel gegoogelt aber leider nicht wirklich die Antwort auf meine Fragen gefunden. Hoffe Ihr könnte mir helfen.

Einfuhrumsatzsteuer bei differenzbesteuerten Kraftfahrzeugen ?
Wenn ein Kraftfahrzeug in den Niederlanden von einer Privatperson also differenzbesteuert angeboten wird und man es als deutscher Bürger kauft, fällt bei der Einfuhr in Deutschland 19% MwSt. an oder muss der MwSt. Satz in Deutschland nicht bezahlt werden, da die MwSt. für das Kraftfahrzeug imprenzig ja schon vom niederländischen Besitzer beim Kauf in den NL entrichtet wurde? MwSt. Satz ist ja der selbe wie in D.

Für Kraftfahrzeuge die ab dem 16.10.2006 in den Niederlanden zugelassen wurden, besteht ja die Möglichkeit sich die Luxussteuer beim Export anteilig erstatten zu lassen. Dazu folgende Fragen:
Luxussteuer(BPM) bei differenzbesteuerten Kraftfahrzeugen ?
Wird die Luxussteuer beim Kauf von Differenzbesteuerten Kraftfahrzeugen in den NL auch erstattet sobald das Kraftfahrzeug in Deutschland „importiert“ wurde oder entfällt bei Differenzbesteuerten Kraftfahrzeug die Erstattung der Luxussteuer?

Ablauf der Luxussteuererstattung(BPM) bei Kraftfahrzeugen mit ausgewiesener MwSt. ? _ Beispiel: _
Es wird ein Kraftfahrzeug bei einem Niederländischen Händler gekauft der 19% MwSt. ausweist.
Das Ausfuhrbegleiddokumente wird erstellt. Nachdem das Kraftfahrzeug in Deutschland ist fällt die deutsche Einfuhrumsatzsteuer an. Der Nachweis, dass das Kraftfahrzeug erfolgreich exportiert/importiert und oder Versteuert wurde, wird an den Niederländischen Händler geschickt und der erstattet dann die beim Kauf gezahlte niederländische MwSt. Was ist aber mit der Luxussteuer, bekommt man diese nach Vorlage des Exportnachweises auch automatisch vom Händler erstattet oder ist dafür ein spezieler Antrag nötig?

Wäre über jegliche Antworten von euch dankbar.
MfG