Hallo,
wenn sie einen Verband (so nennt die StVO das) http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__27.html bilden, gilt das dort geschriebene. Dazu muß dann aber jedes Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein, sonst sind es einfach nur x Fahrzeuge, die alle zufällig gleich aussehen und das selbe Ziel haben.
Wenn es eilt, sorgen sie schon für Sonderrechte und/oder Verkehrspolizisten an Kreuzungen.
Wenn es sich um einen gekennzeichneten Verband (z.B. blau beflaggt, schließendes Fahrzeug grün beflaggt oder alle/erstes und letztes Fahrzeug Blaulicht an) handelt einfach hinter dem grün beflaggten Fahreug einordnen. Das „dazwischendrängeln“ ist eine Ordnungswidrigkeit.
Allerdings stellt sich die Frage, ob es sich hier tatsächlich um einen Verband handelt.