Hallo,
ein kleines Unternehmen (Einzelfirma), das nur 6 Monate bestand, möchte die angefallenen Fahrtkosten steuerlich absetzen. Da die Firma mit einem Verlust abschließen wird, möchte der Unternehmer (damit der Jahresabschluss ziemlich einfach wird) darauf verzichten, den aus dem Privatvermögen stammenden Pkw zu aktivieren. Die Aufwendungen für Benzin und Werkstatt sollen jedoch einfließen. Ist das möglich? Und spielt es eine Rolle, ob ich bilanziere oder mit einer E/Ü-Rechnung abschließe?
Weitere Frage: Wieviel Prozent der jeweiligen Gesamtaufwendungen für a) Pkw und b) Telefonnutzung werden üblicherweise als „private Nutzung“ anerkannt?
Danke für einen Tipp!
Freundliche Grüße
Harry
Da die Firma mit einem Verlust abschließen wird,
möchte der Unternehmer (damit der Jahresabschluss ziemlich
einfach wird) darauf verzichten, den aus dem Privatvermögen
stammenden Pkw zu aktivieren. Die Aufwendungen für Benzin und
Werkstatt sollen jedoch einfließen. Ist das möglich?
Nein, das Fahrzeug muss im Betriebsvermögen sein, um die direkten Kosten zuordnen zu können. Ansonsten nur pauschale km-Sätze oder selbsterrechneter km-Satz möglich. Bei selbsterrechnetem Satz würden Benzin und Werkstatt einfließen, im Verhältnis zur betrieblichen Fahrleistung. Musst selber sehen, ob Du damit über die pauschalen 0,30 Euro je Fahrtkilometer kommst, die von der Finanzverwaltung zugelassen sind.
spielt es eine Rolle, ob ich bilanziere oder mit einer
E/Ü-Rechnung abschließe?
Weder für das Auto noch für die Betriebsaufgabe spielt es im Nachhinein eine Rolle, da Du auch bei der Einnahme-Überschussrechnung zum Ende des Gewerbebetriebes eine Schlussbilanz machen musst, die die noch bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten ergebniswirksam erfasst.
Weitere Frage: Wieviel Prozent der jeweiligen
Gesamtaufwendungen für
a) Pkw üblicherweise als „private Nutzung“ anerkannt?
anteilig nur nach Fahrtenbuch möglich, bzw. sog. 1% Methode als Eigenanteil. Oder eben Ansatz der betrieblich zurückgelegten km.
und b) Telefonnutzung werden üblicherweise als „private
Nutzung“ anerkannt?
wenn Du die kompletten Tel-kosten bisher verbucht hast, dann kannst versuchen, 20% als Eigenanteil abzuziehen (=wieder als Erlös hinzuzubuchen). Wenn der Tel-Anschluss nur betriebl. genutzt wurde, dann brauchst keinen Eigenanteil.
Gruß
musician1978
Weitere Frage: Wieviel Prozent der jeweiligen
Gesamtaufwendungen für
a) Pkw üblicherweise als „private Nutzung“ anerkannt?
anteilig nur nach Fahrtenbuch möglich, bzw. sog. 1% Methode
als Eigenanteil. Oder eben Ansatz der betrieblich
zurückgelegten km.
Danke Musician!
1%-Methode heißt: 1% des aktivierten Werts (ich würde in diesem Fall den Teilwert ermitteln(?)) pro Monat. Bedeutet beispielhaft, das Fahrzeug wird mit 10.000 € aktiviert = 1.200 € private Nutzung + 192 € MWSt; damit müsste aber aus den Kfz-Kosten (Sprit etc.) keine Privatnutzung herausgerechnet werden. Richtig?
Nochmals herzlichen Dank + Gruß aus München
Harry
Kann es sein, dass sich der Unternehmer ggf. „selbst ins Knie schießt“, wenn er den Wagen ins Betriebvermögen überführt und nach Schließung des Betriebs wieder herausnimmt? Könnte die Finanzverwaltung das als „Verkauf“ an den Unternehmer betrachten und somit Erlöse annehmen? Dürfte eigentlich nicht sein… oder?
Hi !
1%-Methode heißt: 1% des aktivierten Werts (ich würde in
diesem Fall den Teilwert ermitteln(?)) pro Monat. Richtig?
Nein. Es kommt nicht auf den aktivierten Wert, sondern auf den Wert im zeitpunkt der Erstzulassung inkl. Umsatzsteuer und Sonderausstattungen an. Im vorliegenden Fall hätte ich wahrscheinlich auf die Möglichkeit der pauschalen Kilometer (€ 0,30) zurückgegriffen. Ist die einfachste und schnellste möglichkeit.
BARUL76
hallo,
und vielen Dank!
Nein. Es kommt nicht auf den aktivierten Wert, sondern auf den
Wert im zeitpunkt der Erstzulassung inkl. Umsatzsteuer und
Sonderausstattungen an. Im vorliegenden Fall hätte ich
wahrscheinlich auf die Möglichkeit der pauschalen Kilometer (€
0,30) zurückgegriffen. Ist die einfachste und schnellste
möglichkeit.
Wie sind die 0,30 € pro Km einzuschätzen? Sind das die privaten Km, die dann im Rahmen einer Privat-Buchung dagegen gerechnet werden oder ist das der Satz der als Aufwendungen für die betrieblich gefahrenen Kilometer angesetzt würde. Hintergrund ist, dass Benzinkosten in die GuV eingeflossen sind (und die Vorsteuer angesetzte wurde).
Wie ich es bis jetzt verstehe gibt es 2 Möglichkeiten:
1.) Ohne Pauschalierung
- Aktivierung mit Teilwert
- 1% Regelung: Neuwert x 1% = z.B. 25.000 € x 1% = 250€ (pro Mon.)
Buchungen:
Privat an Fuhrpark 3.000
Privat an MWSt 480
2.) Mit Pauschalierung
- Ebenfalls Aktivierung
- 25% der Kilometer (10.000) privat gefahren = 2.500 Km
- 2.500 x 0,30 = 750 €
- Buchungen
Privat an (was eigentlich?) 750 €
Privat an MWSt 120 €
Sind das die Alternativen?
Merci!
Merci!
Wie sind die 0,30 € pro Km einzuschätzen? Sind das die
privaten Km, die dann im Rahmen einer Privat-Buchung dagegen
gerechnet werden oder ist das der Satz der als Aufwendungen
für die betrieblich gefahrenen Kilometer angesetzt würde.
Hintergrund ist, dass Benzinkosten in die GuV eingeflossen
sind (und die Vorsteuer angesetzte wurde).
Es werden nur die betrieblich gefahrenen Kilometer herangezogen, diese dann mit 0,30 Euro multipliziert. Privatfahrten bleiben außer Ansatz. Die Benzinkosten musst Du dann aber wieder gegen privat ausbuchen und die Vorsteuer berichtigen.
Wie ich es bis jetzt verstehe gibt es 2 Möglichkeiten:
1.) Ohne Pauschalierung
- Aktivierung mit Teilwert
- 1% Regelung: Neuwert x 1% = z.B. 25.000 € x 1% = 250€ (pro
Mon.)
Buchungen:
Privat an Fuhrpark 3.000
Privat an MWSt 480
Die Eigenanteilsbuchung muss lauten:
Privat(z.B. Unentgeltliche Wertabgaben) an Erlös (Unentgeltl. Zuwendung v. Gegenständen)
und Privat an MWSt.
2.) Mit Pauschalierung
Keine Aktivierung!
- 25% der Kilometer (10.000) privat gefahren = 2.500 Km
- 2.500 x 0,30 = 750 €
- Buchungen
Privat an (was eigentlich?) 750 €
Privat an MWSt 120 €
die Pauschalen Werte werden gebucht:
Reisekosten an Privat(einlage) 750 €
MWSt ist in dem pauschalen Wert NICHT enthalten.
Gruß
musician1978
Wie sind die 0,30 € pro Km einzuschätzen? Sind das die
privaten Km, die dann im Rahmen einer Privat-Buchung dagegen
gerechnet werden oder ist das der Satz der als Aufwendungen
für die betrieblich gefahrenen Kilometer angesetzt würde.
Hintergrund ist, dass Benzinkosten in die GuV eingeflossen
sind (und die Vorsteuer angesetzte wurde).
Es werden nur die betrieblich gefahrenen Kilometer
herangezogen, diese dann mit 0,30 Euro multipliziert.
Privatfahrten bleiben außer Ansatz. Die Benzinkosten musst Du
dann aber wieder gegen privat ausbuchen und die Vorsteuer
berichtigen.
Wie ich es bis jetzt verstehe gibt es 2 Möglichkeiten:
1.) Ohne Pauschalierung
- Aktivierung mit Teilwert
- 1% Regelung: Neuwert x 1% = z.B. 25.000 € x 1% = 250€ (pro
Mon.)
Buchungen:
Privat an Fuhrpark 3.000
Privat an MWSt 480
Die Eigenanteilsbuchung muss lauten:
Privat(z.B. Unentgeltliche Wertabgaben) an Erlös (Unentgeltl.
Zuwendung v. Gegenständen)
und Privat an MWSt.
2.) Mit Pauschalierung
Keine Aktivierung!
- 25% der Kilometer (10.000) privat gefahren = 2.500 Km
- 2.500 x 0,30 = 750 €
- Buchungen
Privat an (was eigentlich?) 750 €
Privat an MWSt 120 €
die Pauschalen Werte werden gebucht:
Reisekosten an Privat(einlage) 750 €
MWSt ist in dem pauschalen Wert NICHT enthalten.
OK, dann ist es in diesem Fall sinnvoller, eine Aktivierung vorzunehmen, da darauf geachtet werden muss, dass die Vorsteuer zu einem möglichst großen Anteil geltend gemacht wird, da Gewinn-Minimierung in diesem Fall (Verlust) keinen Steuervorteil bringt.
Vielen Dank!
OK, dann ist es in diesem Fall sinnvoller, eine Aktivierung
vorzunehmen, da darauf geachtet werden muss, dass die
Vorsteuer zu einem möglichst großen Anteil geltend gemacht
wird, da Gewinn-Minimierung in diesem Fall (Verlust) keinen
Steuervorteil bringt.
Verluste aus gewerblicher Tätigkeit bringen Steuervorteil? Ohje!