Fahrzeugnutzer und Halter verschiedene Personen

Hallo,

ich habe eine Expertenfrage zur KFZ-Zulassung:

A besitzt ein Auto. A wohnt im Kreis A und hat das Auto im Kreis A angemedelt. A ist Halterin und Eigentümeren des Autos. Im Kreis A ist die Versicherung generell sehr günstig und A ist in der niedrigsten SF.
A hat eine Tochter B, die im Kreis B wohnt. A geht für längere Zeit ins Ausland und möchte B für die Zeit das Auto überlassen. A behält ihrere Wohnung im Kreis A und bleibt auch dort gemeldet. Im Kreis B sind die Versicherungen viel teurer und B ist Fahranfängerin.
A und B möchten, dass das Auto weiterhin auf A im Kreis A zugelassen bleibt. Allerdings arbeitet B im Zentrum einer Großstadt mit extremer Parkplatznot. Bußgeldbescheide sind keine Seltenheit.

Gibt es eine Möglickeit, dass sämtliche Post von Amtseite und Versicherungen an B zugestellt werden und nicht, wie üblich, an Halterin A? Bei A wird die Post während ihres Auslandsaufhaltes, wenn überhaupt, nur sehr selten geleert. Bei vielen Privatunternehmen, beispielsweise Bank, ist es ja auch möglich eine seperate Postanschrift anzugeben, die von der eingentlichen Kundenanschrift abweicht.

Vielen Dank im Voraus.

Was die Sache mit den Bußgeldbescheiden angeht, sehe ich keine Möglichkeit diese „Umzuleiten“, da die Daten zum Fahrzeug von der Zulassungsbehörde eingeholt werden. Dort wird immer der eingetragene Halter herauskommen ( der der auf dem Fahrzeugschein steht ). Dementsprechend geht die Post auch an die dort vorhandene Adresse ( Halterhaftung ).

Bei der Sache mit der Versicherung, müßte man sich evtl. mit der Versicherung selbst mal unterhalten inwiefern es da eine Möglichkeit gibt