Fahrzeugpapiere zurückfordern für Wiederzulassung

Hallo!

Angenommen, jemand hat ein Fahrzeug vermietet, und der Mieter hat die Miete nie bezahlt und ist inzwischen drei mal unbekannt verzogen. Das Fahrzeug hat der Vermieter inzwischen zurückgeholt, nachdem er von der Exfrau des Mieters einen Tipp bekam, wo es abgestellt wurde. Jetzt fehlen noch die Papiere, um das Fahrzeug endlich wieder zulassen und verkaufen zu können. Die Zeit drängt. Die neue Adresse des Mieters hat das Einwohnermeldeamt dem Vermieter mitgeteilt. Wie sollte der Vermieter jetzt vorgehen, um möglichst bald das Fahrzeug wieder zulassen zu können? Genügt ein eingeschriebener Brief mit der Forderung zur Rücksendung der Papiere, mit Fristsetzung? Und wenn er die Papiere nicht rausrückt, womit der Vermieter rechnet, kann er dann dem Amt sagen, die Papiere seien nicht wiederzubekommen, und neue erstellen lassen? Oder was sollte er tun?

Danke.

Grüße

Andreas

Moin!

Was für Papiere hat der Vermiter denn mitgegeben? Zulassungsbescheinigung Teil I UND II??? Abgas- und Hauptuntersuchung werden neu gemacht werden müssen, wenn der Prüfer keine Kopie der Unterlagen (ggf auch kostenpflichtig) ausstellen kann oder will.

Wenn an die Fzg-Papiere (aus welchen Gründen auch immer) nich ranzukommen is, wird ne Aufbietung beim Straßenverkehrsamt fällig. Je nach Region kostets unterschiedlich viel an Geld, Zeit u Nerven. Aber es is nich unmöglich. Das kenn ich aus diversen Erfahrungsberichten mit alten Motorrädern.

Gundsätzlich ist ein letztes Schreiben mit Fristsetzung hilfreich, wenngleich der Erfolg überschaubar gering bleiben wird.

Gruss

Mutschy

Moin!

Danke für die Antwort.

Was für Papiere hat der Vermiter denn mitgegeben?
Zulassungsbescheinigung Teil I UND II?

Ja.

Grüße

Andreas

Was für Papiere hat der Vermiter denn mitgegeben?
Zulassungsbescheinigung Teil I UND II?

Ja.

Der Fahrzeugbrief hat eigentlich beim Mieter nichts zu suchen, dafür gibt es den Fahrzeugschein und einen Mietvertrag, denn der Brief hat eine doch nicht unerhebliche Rolle bei der Bestimmung des Eigentümers im Streitfall, der Mieter könnte behaupten, das Fahrzeug geschenkt bekommen zu haben…

Hallo!

Der Fahrzeugbrief hat eigentlich beim Mieter nichts zu suchen.

Ich weiß. Warum er ihn trotzdem bekommen hat, ist eine lange Geschichte, die zur Lösung des Problem nichts beiträgt.

Grüße

Andreas