Fahrzeugpapiere

hey
ich habe ein auto das ursprünglich in deutschland zugelassen wurde und auch deutsche inhaber hatte. einige jahre später wurde das auto an einen u.s. amerikaner zugelassen, der bei der army war und der hat es dann an meinen freund, ebenfalls u.s amerikaner, verkauft. das auto ist also immer noch auf amerikanisch zugelassen, ist aber in deutschland. wir möchten es verkaufen an einem deutschen, das heisst es wird wieder auf einen deutschen zugelassen. weiß jmd was wir da tun müssen? welche papiere wir brauchen bzw wo man die bekommt???
danke

Lieber Shawntee,
gestatte mir zu allererst einen freundlichen Hinweis: Mehrfachpostings (= postings gleichen Inhalts in mehreren Brettern) fressen Speicherplatz, müllen das Forum zu und machen es unübersichtlich.
Daher bitten die MOD´s und Betreiber dies nicht zu tun, ich erlaube mir als „Normal-User“ einfach mal diese Anmerkung.
Ist ja nicht bös´gemeint, ganz im Gegenteil.
Zur Sache:

ich habe ein auto das ursprünglich in deutschland zugelassen
wurde und auch deutsche inhaber hatte. einige jahre später
wurde das auto an einen u.s. amerikaner zugelassen, der bei
der army war und der hat es dann an meinen freund, ebenfalls
u.s amerikaner, verkauft. das auto ist also immer noch auf
amerikanisch zugelassen, ist aber in deutschland. wir möchten
es verkaufen an einem deutschen, das heisst es wird wieder auf
einen deutschen zugelassen. weiß jmd was wir da tun müssen?
welche papiere wir brauchen bzw wo man die bekommt???

Das könnte hilfreich sein:
http://www.rosenheim.de/aemter/dez_3/III_32/ordgwa/k…

Gruß
Bernd

es tut mir leid und eigentlich hab ich das auch noch nie gemacht, ich wusste nur einfach nicht wohin mit dieser frage.

aber nochmal zu auto:
wenn ich ein auto an jmd an einem sonntag verkaufe und derjenige mit roten nummernschildern kommt, wer bekommt dann den fahrzeugbrief? den brauch ich doch zum auto abbmelden, oder?

sorr nochmal

Lieber Shawntee

es tut mir leid und eigentlich hab ich das auch noch nie
gemacht, ich wusste nur einfach nicht wohin mit dieser frage.

Nix passiert.

aber nochmal zu auto:
wenn ich ein auto an jmd an einem sonntag verkaufe und
derjenige mit roten nummernschildern kommt, wer bekommt dann
den fahrzeugbrief? den brauch ich doch zum auto abbmelden,
oder?

Hmmm - bin da kein echter Fachmann, ich schreib´mal auf was ich täte. Experten bitte ich um Korrektur !
Ich würde in dem Fall nach (vollständiger!!!) Bezahlung des Kaufpreises alles an den Käufer übergeben mit der im Kaufvertrag festgehaltenen Klausel, daß das Fahrzeug spätestens am dritten Tag nach dem kauf um- / abgemeldet sein muß und ein Betrieb des Fahrzeugs mit Deiner alten Nummer nicht mehr gestattet wird… Auge machen, daß wirklich die rote Nummer dran kommt, rote Nummer und eigene alte Nummer im Kaufvertrag notieren.
Datum und Uhrzeit des Verkaufs mit im Vertrag vermerken.
So kann der Käufer nicht mit Deiner Nummer und deiner Versicherung fahren, falls er einen Unfall baut bist Du aus dem Schneider.

Gruß
Bernd

Hi Shawn,

das dürfte kein Problem sein,sofern es sich um ein auch hier in Europa
im Einsatz befindliches Modell eines Autoherstellers handelt…

Zu Deiner Frage mit dem Kfz-Brief:
Darauf hat natürlich der Verkäufer einen Anspruch,wenn er dir den Kaufpreis in Bar übergibt.
Deswegen solltest du auch einen der „Formular-Kaufverträge für Kraft-
Fahrzeuge“ benutzen,weil da ein Teil bereits für die Zulassungstelle
gemacht ist.
Hast Du sowas nicht,schreibe dir auf einen Zettel den Namen und die
Personalien des Käufers einschließlich seiners Personal-Ausweis-Nummer
(oder Reisepaß) und lass ihn diesen Zettel eigenhändig mit Vor-und Zunamen und datum und Uhrzeit unterzeichen.Das ganze zeichnest du
gegen und Fotokopierts dir das ganze sobald wie möglich und schickst
Kopien davon an die Zulassungsstelle sowie an deine Versicherung.
Ab diesem Zeitpunkt haftet nämlich der Käufer für Schäden,obwohl das
Fahrzeug noch auf dich zugelsassen is.

mfg

Frank