Fahrzeugschein Teil I fehlt. Was nun?

Hallo,

Ich habe folgendes Problem und weiß nicht weiter. Telefonisch war niemand bei der Zulassungsbehörde erreichbar. Hoffe, Ihr könnt mir helfen. Schon jetzt vielen Dank!

Also:
Ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft (mit viel Ärger; der Verkäufer war doch nicht seriös). Ich möchte das Auto aber nicht fahren und nur stilllegen bzw. abmelden.

Die Kennzeichen habe ich, auch den Fahrzeugbrief Teil II und alle andere Dokumente. Mir fehlt aber das Fahrzeugschein Teil I.

Mit welchen Hindernissen müsste ich beim Amt rechnen? Wird es nun teuer für mich?

Vielen Dank

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht und Text zur besseren Lesbarkeit formell überarbeitet

Hallo

Die Kennzeichen habe ich, auch den Fahrzeugbrief Teil II und alle andere Dokumente. Mir fehlt aber das Fahrzeugschein Teil I.

Das ist das, was mal der FzBreif war, oder irre ich mich? Dieser gilt als Besitzurkunde. Entweder will er Dir das nicht aushändigen, um weiterhin Besitzer zu sein, oder er kann nicht, da er eh nicht Besitzer war (geklaut oder noch Rate bei Bank offen).

Mit welchen Hindernissen müsste ich beim Amt rechnen? Wird es nun teuer für mich?

Hallo, vor allem wird’s erst mal problematisch! Denn ob du wirklich rechtmäßiger Besitzer bist, müsste geklärt werden.

Gruß Susanne

MOD: Artikel analog zur Ursprungsposting editiert

Hallo,

ich denke, ich habe meine Frage falsch gestellt.

Es gibt keinen Zweifel. Ich kann dem Amt doch durch Fahrzeugbrief und Kaufvertrag problemlos belegen, dass ich das Auto gekauft habe und es mein Eigentum ist.

Mit fehlt lediglich der Fahrzeugschein. Ich möchte das Auto stilllegen. Die alten Kennzeichen, Kaufvertrag und Brief habe ich.

Danke

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo,

Mit fehlt lediglich der Fahrzeugschein. Ich möchte das Auto
stilllegen. Die alten Kennzeichen, Kaufvertrag und Brief habe
ich.

aber das ist doch nicht primär dein Problem. Der bisherige Halter sollte doch ein viel größeres Interesse daran haben. Ich hatte vor Jahren mal das Problem, dass das Kennzeichen weg war. Da musste ich Anzeige bei der Polizei erstatten und gegen Vorlage des Az. war dann eine Abmeldung möglich. Ggf. muss der bisherige Halter den Nachweis über den Verlust erbringen. Ich bin mir aber sicher, dass nach Schilderung des Vorgangs bei der Zulassungsstelle ein gangbarer Weg gefunden wird. Ansonsten: Melde einfach nicht ab.

Gruß

S.J.

Hallo,

na, wenn das der Scheinteil war, dann dürfte das kein größeres Problem werden; der wird bei jedem Halter doch eh neu ausgestellt.
Wie es genau bei der Stilllegung funktioniert, weiß ich nicht (also mit dem Schein), aber wenn du das Ding längere Zeit stilllegst, musst du irgendwann beim Wiederanmelden eine Vollabnahme beim TÜV machen lassen; die ist etwas teurer als die normale HU.
Und du musst wohl fürs Ordnungsamt ein gutes Plätzchen vorrätig halten, denn abgemeldete Autos darf man nicht überall stehen haben (auch nicht auf Privatgrundstücken, zumindest nicht unbedingt sichtbar, könnte als Müll und umweltgefährdend gewertet werden). Guck mal nach Altautoverordnung. Kommt aber auch, je nach Gemeinde, drauf an.
Gruß Susanne

Stimmt nicht
Hallo,

Wie es genau bei der Stilllegung funktioniert, weiß ich nicht
(also mit dem Schein), aber wenn du das Ding längere Zeit
stilllegst, musst du irgendwann beim Wiederanmelden eine
Vollabnahme beim TÜV machen lassen; die ist etwas teurer als
die normale HU.

Stimmt nicht. War früher so, jetzt reicht aber eine normale HU.

Und du musst wohl fürs Ordnungsamt ein gutes Plätzchen
vorrätig halten, denn abgemeldete Autos darf man nicht überall
stehen haben (auch nicht auf Privatgrundstücken, zumindest
nicht unbedingt sichtbar, könnte als Müll und umweltgefährdend
gewertet werden). Guck mal nach Altautoverordnung. Kommt aber
auch, je nach Gemeinde, drauf an.

Kannst Du mir in der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen die Stelle nennen, nach der es verboten ist abgemeldete Fahrzeuge nicht auf Privatgrundstücken abzustellen? Insbesondere der Passus, aus dem hervorgeht, dass man es nicht sichtbar abstellen darf? Was wäre denn ein „gutes Plätzchen“, wenn nicht ein Privatgrundstück?

Abgesehen davon, dass die Antwort von dir am eigentlichen Thema vorbei geht und die eigentliche Frage mit „weiß ich nicht“ beantwortet wird, ist diese inhaltlich falsch.

Gruß

S.J.