Fahrzeugschein weg!

Hallo,

mir ist was blödes passiert: nicht angegurtet Polizeistreife erwischt mich! 60,–DM kein Thema! seh ich ja ein!

Allerdings hatte ich keinen Fahrzeugschein dabei. Sonst trage ich ihn immer bei mir! Ich weiss das ich Ihne auf keinen Fall verloren habe, sondern bei mir in der Wohnung irgendwo seiner Wiederentdec kung harrt. Die Polizisten gaben mir eine Polstkarte und die Aufforderung mich binnene 1 Woche auf eirne Polizeidiensttstelle zu melden. Jetzt möchte ich nicht gleich einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Daher meine Frage:

würcden sich die Beamten der Dienststelle auch mit meinem Fahrzeugbrief zufriedengeben?? Ich weiss ganz genau: sobald ich nicht mehr nach dem Schein suche, finde ich Ihn wieder!! :wink:

Gruss
Fronk

Nein
Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen, indem Du den Schein nicht mitgeführt hast.

gemäß, § 24 StVO
Ist der Fz-Schein, NICHT DER BRIEF, mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Weiterhin, will man mit der Vorlage erreichen, das Du Dir, wenn Du den Schein verloren hast auch tatsächlich einen neuen besorgst - überleg mal, wie lange fährste denn schon ohne rum?
Du must also ganz genau suchen oder einen neuen Schein bei der zust. Behörde besorgen und den vorzeigen, wenn Du den alten nicht findest.

M.

Hi Mike,

danke für die Antwort. Klingt plausibel.

Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen, indem Du den Schein
nicht mitgeführt hast.

gemäß, § 24 StVO
Ist der Fz-Schein, NICHT DER BRIEF, mitzuführen und
zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

ich wollte ja nur den Brief mitbringen um Ihn Ersatzweise vorzulegen, mit der erforderlichen Begründung natürlich!! Aber orrdnungshüter sind ja in solchen Dingen i. d. R. gnadenlos!!
Wobei ich mein Bussgeld von 60,-- DM auf 50,-- DM runterhandeln konnte (komisch!?) weil kein Wechselgeld vorhanden war *g*

Gruss
Fronk

Hi Mike,

danke für die Antwort. Klingt plausibel.

Nja, das ist eben so… :smile:

ich wollte ja nur den Brief mitbringen um Ihn Ersatzweise
vorzulegen, mit der erforderlichen Begründung natürlich!!

Es geht ja nicht darum nachzuweisen, das das Auto Dir gehört, das wurde mit Sicherheit über Funk nachgeprüft, es geht darum, dass Du über einen FZ-Schein verfügen mußt und diesen mitführen musst.

Aber
orrdnungshüter sind ja in solchen Dingen i. d. R. gnadenlos!!
Wobei ich mein Bussgeld von 60,-- DM auf 50,-- DM
runterhandeln konnte (komisch!?) weil kein Wechselgeld
vorhanden war *g*

Was eigentlich nicht geht, besser nicht Vorschriftsmäßig ist, aber da wird öfter mal ein Auge zugedrückt, also freu Dich.
Und dann bedenke mal:
Du wirst also angehalten, weil Du nicht angeschnallt fährst und hast nicht mal n FZ-Schein dabei…

M.