Wenn jemand das Auto der Freundin kauft und alle Kosten dafür aufbringt und zahlt, muss das KFZ dann umgemeldet werden oder
ist es rechtens, wenn alles beim alten bleibt?
Ist man verpflichtet etwas zu verändern -Zulassungsstelle, Versicherung?
Welche Folgen oder Nachteile hat es, wenn ich dies nicht tue?
Mich interessiert hier die rechtliche Seite!
Danke für Rat!
Gruß
Andy
Wenn jemand das Auto der Freundin kauft und alle Kosten dafür
aufbringt und zahlt, muss das KFZ dann umgemeldet werden oder
ist es rechtens, wenn alles beim alten bleibt?
Ist man verpflichtet etwas zu verändern -Zulassungsstelle,
Versicherung?
Nein, es kann eigentlich alles beim alten sein.Wenn jedoch Person A das Auto abmeldet muß Person B beim Kauf das Auto dann anmelden inkl. Versicherung etc.
Welche Folgen oder Nachteile hat es, wenn ich dies nicht tue?
Mich interessiert hier die rechtliche Seite!
Die rechtliche Seite :
Der als Halter eingetragen ist, ist für das Auto rechtlich zuständig.zb. abgelaufener TÜV,Steuern etc.
Wenn nun private Abmachungen getroffen wurden ( zb. person B zahlt den betrag an die Versicherung) und Person B hält sich nicht daran so geht die Versicherung zb. an den rechtmäßigen Halter des KFZ’s ( derjenige,wo bei der Zulassungsstelle für das Auto eingetragen ist).
Der Fahrzeugführer ist haftbar bei Verstößen gegen die StVo zb Überfahren einer Ampel.
Das Mandat geht in so nem Falle ( Blitzer zb.) an den Halter,dieser kann Angaben dazu machen oder den Fahrzeugführer zu dem Zeitpunkt der Straftat melden.
Danke für Rat!
Gruß
Andy
Haftbarkeit, und nur Versicherungsummeldung?
Hallo,
rein interessehalber: wenn das Auto von jemand Fremdem gekauft wird, und dieser verspricht, den TÜV- und AU-Bericht, der ja nun zum Ummelden benötigt wird, nachzureichen, es aber dann nicht tut, und man das Auto somit nicht ummelden kann (obwohl bereits in Besitz), wäre es dann möglich, das Auto (vorläufig) bereits zu versichern unter eigenem Namen, solange es noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist? Damit mit dem Kfz gefahren werden kann …
Abmelden kann der Vorbesitzer das Auto ja eigentlich nicht mehr, wenn er nicht mehr in Besitz von Schein, Brief und Kennzeichen ist.
Bei Strafzetteln könnte man dann aber wohl selbst haftbar gemacht werden, so wie Du geschrieben hast, wenn der Vorbesitzer mit dem Kaufvertrag zur Polizei geht…
winter