Fahrzeugversicherung: Chiptuning

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit den Versicherungsbeiträgen nach Chiptuning (moderate Leistungssteigerung um max 10%): bleiben die Beiträge gleich oder wird’s teurer (wovon ich mal ausgehe) - und vor allem wieviel teurer?

DANKE und Gruß
Max

Hallo Max,
die letztendliche Betätigung kann dir nur deine Versicherung geben. Also auch mit denen in verbindung setzen. Bei mir wird das so gehandelt, das solange die die Karosse nicht veränderst, sich also der TYP vom Auto nicht verändert, ergo bleiben die Beiträge gleich.

Bsp.:
Einer motzt seinen Motor auf und benötigt deshalb eine Änderung bei der Aufhängung und ein neues Bremssystem. Ergo Einstufung in eine neue Typklasse.

Bsp. 2:
Golf II mit 45PS wird ein neuen Motor eingesetzt mit 80PS ohne weitere Änderungen , ergo bleibt der Beitrag.

Bitte klär das aber auch mit deinem Versicherer ab (alle technischen Daten und laß dir das von denen schriftlich geben!!!)

Gruß
Martin

Hallo Martin,

nur für mich zur Info: War es aber bisher nicht so, dass der Motor die Typklasse bestimmt, nicht das Chassis?

Gruß
Marco

PS. Chiptuning sollte ggf. als Fahrzeugmehrwert gemeldet werden.

Hallo Marco,

die Ansicht von Martin halte ich für gefährlich. Ich würde jede Art von Veränderung dem Versicherer anzeigen und um Bestätigung bitten. Entweder zahle ich mehr oder nicht. Es kann aber im Leistungsfall keine Überreaschung geben, dann wäre es nämlich zu spät!

Viele Grüße
Thorulf Müller

die Ansicht von Martin halte ich für gefährlich. Ich würde
jede Art von Veränderung dem Versicherer anzeigen und um
Bestätigung bitten. Entweder zahle ich mehr oder nicht. Es
kann aber im Leistungsfall keine Überreaschung geben, dann
wäre es nämlich zu spät!

Hallo Thorulf,
daher auch gleich im ersten Satz darauf hingewiesen:

Hallo Max,
die letztendliche Betätigung kann dir nur deine Versicherung geben. Also auch mit :denen in Verbindung setzen

Wir wollen doch die Qualität dieses Forums heben und nicht senken!!*grins*

Wenn ich einen Golf III (vorher 54PS) umrüste mit einem Motor auf 62 PS muß dieses natürlich eingetragen sein (Fahrzeugbrief) und dem Versicherer mitgeteilt werden (Anzeigepflicht Versicherungsnehmer § 2b der AKB). Er prüft dann inwieweit er in dieser Veränderung eine Änderung des Vertrages/Risikos sieht § 16 Punkt 1 des VVG
„Der Versicherungsnehmer hat bei der Schließung des Vertrags alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind die Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den Entschluß des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, einen Einfluß auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.“

Es folgen die §§ 17-22 und in 23 (Punkt 1 und 2) ist geregelt:

Nach dem Abschluß des Vertrags darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.

Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davon, daß durch eine von ihm ohne Einwilligung des Versicherers vorgenommene oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen.

@ Marco
Eine Änderung der Stärke (in einem gewissen Rahmen) wird ja auch durch kleine bestimmte Veränderungen am Fahrzeug erziehlt (Sportauspuff, etc.) Eine erhebliche Änderung der Stärke und die Abnahme durch den TÜV kann in den meisten Fällen (oder nach MW ausschließlich) nur dann passieren, wenn Änderungen am Fahrzeug selbst hervorgerufen werden (Verstärkungen, Bremssysteme, Dach absägen, etc.) Daher ergibt sich bei uns die von mit beschriebene Handlungsweise (natürlich über die vom VN angeziegten Änderungen eine Eingabe mit allen Unterlagen zur Entscheidung zu machen).

Denn einzig der Versicherer kann entscheiden ob eine Erhöhung der gefahr vorliegt.

Gruß
Martin