Moin werte Experten!
Wie ist der Punkt C.4c in der Fahrzeugzulassung gemeint?
Bei mir ist es so , das mein Vater Halter meines Autos ist, da die Versicherung das Auto nur als Zweitwagen versichert hat, wenn es auf seinen Namen auch gemeldet ist (ich bin der Fall von Fahranfänger der so seine Versicherungskosten niedrig halten wollte).
Doch ich habe das Auto ja von meinem Geld gekauft, gilt dieser Punkt für solche Fälle? Könnte ich mich da jetzt als eigentlicher Eigentümer eintragen lassen?
Und falls ja, weiß jemand ob der ADAC dann auch Wildunfälle bezahlt wenn ich da drinnen steh? ( bei denen heißt es ja das sie einen WIldunfall bis 300eur übernehmen, wenn man keine Kasko hat un das Auto auf einen selbst zugelassen hat)
der Spruch bei C4c weist darauf hin, dass der Inhaber der Fahrzeugpapiere eben nicht zwangsläufig der Eigentümer ist.
Bei mir ist es so , das mein Vater Halter meines Autos ist, da
die Versicherung das Auto nur als Zweitwagen versichert hat,
wenn es auf seinen Namen auch gemeldet ist…
Das ist üblich. Dadurch erübrigt sich Deine nächste Frage…
…Könnte ich mich da jetzt als eigentlicher Eigentümer eintragen lassen?
Nein. Der Zulassungsbehörde interessiert es nicht, wer der Eigentümer (also Du) ist. Für die ist nur der Halter interessant und der wird in die Papiere eingetragen.
Und falls ja, weiß jemand ob der ADAC dann auch Wildunfälle
bezahlt wenn ich da drinnen steh? ( bei denen heißt es ja das
sie einen WIldunfall bis 300eur übernehmen, wenn man keine
Kasko hat un das Auto auf einen selbst zugelassen hat)
Wenn Du dort Mitglied bist, dann ja. Wenn nur Dein Vater dort Mitglied ist, wird das sicherlich nur für die Fzg. gelten, die auf seinen Namen zugelassen sind. Mich würde es nicht wundern, wenn das auch für Schutzbriefleistungen gilt.