hallo!
Jemand fährt übers Wochenende oft in eine etwa 300 km von seinem Wohn- und Arbeitsort entferte Region in Deutschland. Dort will er mit einem Auto mobil sein.
Es ist aber günstiger, mit der Bahn anzureisen, als mit dem Auto zu pendeln. Er möchte also das Auto vor Ort dauerhaft stehen lassen, übers Woechenende mit der Bahn ankommen, mit dem Auto durch die Gegend fahren, es dort wieder abstellen und mit der Bahn wieder zurückfahren.
Wo muss das Auto zugelassen werden?
Gruß
Paul
Hallo,
das Auto wird immer am Hauptwohnsitz zugelassen.
Für solche Fälle könnte man aber auch überlegen, ob sich Carsharing lohnt. Am Wochenende sind die Fahrzeuge oft recht günstig zu haben.
Cu Rene
Hallo Rene,
ein Auto kann auch am Nebenwohnsitz zugelassen werden.
Dies wurde mir von der Zulassungsstelle bestätigt.
Gruß Merger
ein Auto kann auch am Nebenwohnsitz zugelassen werden.
Dies wurde mir von der Zulassungsstelle bestätigt.
Hallo,
wann war das?
Früher musste ein Kfz an seinem Standort angemeldet werden.
Denn nach FZV § 46 Zuständigkeiten
(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes , mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Gruß
Nostra
zumindest im selben bundesland kann man auch nach einem umzug das alte kennzeichen behalten (sofern das land das zulässt). wer z.b. von dortmund nach gelsenkirchen zieht, kann also weiterhin mit „DO“ durch die gegend fahren
.
Hallo Nostra,
die Auskunft bekam ich von der Zulassungsstelle in 2010 mit folgendem Hinweis. Das Auto sollte dort angemeldet werden, wo sich der überwiegende Aufenthaltsort befindet. Ob dies der HW oder NW ist spielt keine Rolle.
Diese Frage kam bei uns erst auf, als sich Studenten am Studienplatz mit dem Hauptwohnsitz anmelden mussten um keine zusätzliche Steuer zu zahlen.
Gruß Merger
die Auskunft bekam ich von der Zulassungsstelle in 2010 mit
folgendem Hinweis. Das Auto sollte dort angemeldet werden, wo
sich der überwiegende Aufenthaltsort befindet. Ob dies der HW
oder NW ist spielt keine Rolle.
Hallo,
das war mal bis vor einigen Jahren so. Da musste man die Fahrzeuge dort anmelden wo der hauptsächliche Kfz-Standort war. Die FZV wurde 2007 eingeführt und bis 2009 kamen noch einige Änderungen dazu. Seitdem gilt das Hauptwohnsitzprinzip.
Dadurch bekamen viele Leute die an ihrem Zweitwohnsitz auch ein Fahrzeug hatten Probleme. Hatten sie das Fahrzeug z.B. im Sommersitz, im Winter abgemeldet, konnten sie es im Frühjahr nicht mehr am Zweitwohnsitz anmelden. Sie mussten in den sauren Apfel beißen und es am Hauptwohnsitz anmelden.
Einschlägig sind da die §§ FZV
§ 6 Antrag auf Zulassung
§ 46 Zuständigkeiten
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/
Gruß
Nostra
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