in Schweden kann man mittlerweile ein Leben lang mit ein und dem selbsn Autokennzeichen fahren.
Habe nun gtehört, das dies auch in der BRD so sein soll (angeblich seid 1,5 Jahren). Das man sich sogar ein Kennzeichenbezirk (möglichst günstig) aussuchen kann. Habe dazu aber ncihts im Netz gefunden.
in Schweden kann man mittlerweile ein Leben lang mit ein und
dem selbsn Autokennzeichen fahren.
Habe nun gtehört, das dies auch in der BRD so sein soll
(angeblich seid 1,5 Jahren). Das man sich sogar ein
Kennzeichenbezirk (möglichst günstig) aussuchen kann. Habe
dazu aber ncihts im Netz gefunden.
Hi,
mein Nachbar kauft sich alle halbe Jahr ein neues Auto, sein Kennzeichen behält er aber, es scheint also möglich zu sein. Unter bestimmten Voraussetzungen, kann man auch nach einem Umzug sein Kennzeichen behalten:
ich glaube aber nicht dass man wenn man in München lebt und allein dort gemeldet ist sich ein Berliner Kennzeichen nehmen kann weil dort die Versicherung günstiger wäre.
Das mit dem Kennzeichen behalten geht definitiv - hab auch seit 3 Autos dasselbe. Musst du dir dann bei der KFZ-Zulassungsstelle reservieren lassen, kostet aber Gebühr und geht auch nur für eine relativ kurze Zeit.
Hallo,
das geht auch woanders. In Belgien werden Kennzeichen Personenbezogen vergeben.
Du kannst mehrere haben und die dann jedesmal an Dein neues Auto pappen.
In Deutschland kannst Du Dein Kennzeichen auch mitnehmen. In einigen Landkreisen vollzieht man die Abmeldung und Neuanmeldung unter Beiehaltung des Kennzeichens bereits am gleichen Tag.
Manche müssen heute abmelden morgen neu anmelden und können das Kennzeichen auch behalten.
Ausnahmen sind Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen. Dann gilt eine sog. Überliegefrist von 2 (?) Jahren.
Das Ummelden kann in Brandenburg und ich noch einem weiteren Bundesland entfallen, wenn der Halter innerhalb des Bundeslandes umzieht.
Dies soll schrittweise überall eingeführt werden, wenn es sich nicht als nachteilig erweist.
Das Nummernschild kann man behalten, wie Vorredner schon gesagt.
ABER
Das entbindet nicht von der Ummeldepflicht. Wer umzieht muss auch die neue Anschrift der Behörde offiziell melden, damit der KFZ-Schein entsprechend geändert wird.
inzwischen ist es durchaus möglich In Ort X zu wohnen , aber ein Kennzeichen von Ort Y auf seinem Auto zu haben.
wenn man aus lauter Bierlaune das Kennzeichen seiner Geburtsstadt haben möchte , ist das möglich.
Die Versicherung stuft aber den Wagen auf die zum Wohnort gültige Rabattklasse ein .
beispielweise jemand möchte ein Kölner Kennzeichen, Köln ist berühmt für die höchste Rabatt Stufe , wohnhaft ist der Halter aber in der Eifel , bekannt für die geringste Rabatt Stufe .
so zahlt der Halter den günstigen Preis für die Eifel , obwohl er ein Kölner Kennzeichen hat .
Aber ACHTUNG : in einigen Gebieten hat sich das noch nicht herumgesprochen , und die Ordnungsbehörden wollen 40,- Euro Verwarngeld , weil das Fahrzeug nicht umgemeldet ist .
( leider selbst erlebt , mit EMS in Köln herumgefahren )
nach welcher Regelung entfällt die Ummeldepflicht für das Kennzeichen?
Damit man auch die Behörde vor Ort uberzeugen kann.
Gilt dies auch für Anhänger?
Das mit der Rabattklasse wurde von mir auch eher angezweifelt, weil sonst über lang alle Leute das Kennzeichen der geringsten Versicherungsbezirk fahren würden.
nach welcher Regelung entfällt die Ummeldepflicht für das
Kennzeichen?
Fahrzeugzulassungsverordnung:
§ 47 Ausnahmen
(1) Ausnahmen können genehmigen
[…]
2. die zuständigen obersten Landesbehörden vom Erfordernis der Neuzuteilung eines Kennzeichens bei Wechsel des Zulassungsbereiches des Fahrzeugs innerhalb des jeweiligen Landes,
Das mit der Rabattklasse wurde von mir auch eher angezweifelt,
weil sonst über lang alle Leute das Kennzeichen der geringsten
Versicherungsbezirk fahren würden.
Die Klasseneinteilung bleibt, es wird halt nur nicht mehr stur nach Nummernschild gegangen, sondern nach Wohnort, egal was am Auto klebt.
Wichtig ist zu klären ob für das entsprechende Bundesland eine Ausnahmeregelung erlassen wurde. Und ob nach Bayern verbannte weiterhin ihr Kennzeichen behalten dürfen ist auch fraglich, denn da wird ja von einem Umzug _innerhalb_ eines Landes gesprochen.