Hallo Rechtskundige,
als Zuhörer in einem Amtsgerichtsprozess über einen Streit zwischen Wohnungseigentümern war ich entsetzt über die Verhandlungsführung des Richters: Nach den erstn Sätzen war bereits klar, auf wessen Seite der Richter stand. Die Verhandlung bestand ausschließlich in einem Disput zwischen Beklagtenanwalt und Richter, der sich redlich bemühte die Argumente der Beklagten zu zerbröseln, auch mit „Schläge unter die Gürtellinie“ wie „Herr Anwalt,im Verfahren N.N. vor 2 Monaten habe Sie noch das Gegenteil behaupte, haben Sie jetzt die Seite gewechselt?“. Die Argumente der Kläger wurden überhaupt nicht hinterfragt, so dass deren Anwalt über ein „Guten Morgen“ hinaus nicht zu Wort kam. Ich empfand diesen Richter als voreingenommen und parteiisch, oder ist solch eine Prozessführung üblich und korrekt? Die Hauptargumete der Parteien werden ja eh schriftlich ausgetauscht, ok, da wird sich ein Richter wohl schon von vornherein eine Meinung bilden. Blos, dann die Argumente nur einer Partei zu hinterfragen finde ich schon sehr einäugig.
Anwälte und Richte schienen sich hier wohl aus verschiedenen Begegnungen zu kennen, der Verhandlungston war daher schon eher kumpehaft, zeitweise glaubte ich einer Fortsetzung des „Königl. Bayrischen Amtsgerichts“ beizuwohnen.
Wolfgang D.