Fake - Eintragungen - Nach HR Eintrag -> Rechnung?

Hallo,
nehmen wir an, jemand gründet ein kleines Unternehmen und lässt dieses im Handelsregister eintragen. Nach der Eintragung bekommt dieser jemand dann ständig Post um sich in irgendwelchen dubiosen Regsitern einzutragen. (Natürlcih netterweise mit Zahlscheinen um eine bezahlung eifnacher zu machen -380€ ; 725€;…). *solche ***** *.

Naja sei es drum. Jetzt nehmen wir an, jemand hat auf seinem Zahlschein die Information, dass eine Bezahlung fakultativ ist und somit erst eine Geschäftsbeziehung entsteht.

Jetzt die komsiche Frage. Nehmen wir an, dass der Zahlschein nicht alle Anforderungen an eine Rechnung erfüllt. (Auch deutlich über 150€). Also z.B. keine Steuernummer, Rechnungsdatum, etc.
Ist es ausreichend wenn diese Unternehmen dann eine Rechnugn im nachhinein stellen, wenn evtl bezahlt wurde oder könnte man diesen Firmen darüber evtl an den Karren fahren? :smile:

Also wie verhält es sich, wann muss eine Rechnung gestellt werden? Reicht auch noch nach Bezahlung / Zahlungseingang in solchen Fällen?

Grüße
THommy

Hallo,

nehmen wir an, jemand gründet ein kleines Unternehmen und
lässt dieses im Handelsregister eintragen. Nach der Eintragung
bekommt dieser jemand dann ständig Post um sich in
irgendwelchen dubiosen Regsitern einzutragen. (Natürlcih
netterweise mit Zahlscheinen um eine bezahlung eifnacher zu
machen -380€ ; 725€;…). *solche ***** *.

Naja sei es drum. Jetzt nehmen wir an, jemand hat auf seinem
Zahlschein die Information, dass eine Bezahlung fakultativ ist
und somit erst eine Geschäftsbeziehung entsteht.

Jetzt die komsiche Frage. Nehmen wir an, dass der Zahlschein
nicht alle Anforderungen an eine Rechnung erfüllt. (Auch
deutlich über 150€). Also z.B. keine Steuernummer,
Rechnungsdatum, etc.

?? Der Zahlschein muss doch nicht die gesetzlichen Anforderungen einer Rechnung erfüllen;

Ist es ausreichend wenn diese Unternehmen dann eine Rechnugn
im nachhinein stellen, wenn evtl bezahlt wurde oder könnte man
diesen Firmen darüber evtl an den Karren fahren? :smile:

Wegen was ???

Also wie verhält es sich, wann muss eine Rechnung gestellt
werden?

Überhaupt nicht, aber es ist schon sinnvoll, wenn man seine Dienstleistung/Warenlieferung per Rechnung geltend macht. Es soll auch Firmen geben, die haben ein solches Chaos in der Buchhaltung, dass da die eine oder andere Rechnung einfach nicht geschrieben wird.

Reicht auch noch nach Bezahlung / Zahlungseingang in

solchen Fällen?

Wenn eine Rechnung nicht den gesetzlichen Erfordernissen entspricht, zahle ich auch nicht,…

Grüße

THommy

Also wie verhält es sich, wann muss eine Rechnung gestellt
werden?

Überhaupt nicht, aber es ist schon sinnvoll, wenn man seine
Dienstleistung/Warenlieferung per Rechnung geltend macht. Es
soll auch Firmen geben, die haben ein solches Chaos in der
Buchhaltung, dass da die eine oder andere Rechnung einfach
nicht geschrieben wird.

Wenn an einen Unternehmer eine Leistung erbracht wird, muss innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung gestellt werden, § 14 (2) 2. UStG.

Da du aber keine Leistung erhalten hast, würde ich dir empfehlen, deinen Gerechtigkeitssinn einfach durch Verbreitung von Information über dieses Gebaren zu befriedigen :smile: