Hallo,
nehmen wir an, jemand gründet ein kleines Unternehmen und lässt dieses im Handelsregister eintragen. Nach der Eintragung bekommt dieser jemand dann ständig Post um sich in irgendwelchen dubiosen Regsitern einzutragen. (Natürlcih netterweise mit Zahlscheinen um eine bezahlung eifnacher zu machen -380€ ; 725€;…). *solche ***** *.
Naja sei es drum. Jetzt nehmen wir an, jemand hat auf seinem Zahlschein die Information, dass eine Bezahlung fakultativ ist und somit erst eine Geschäftsbeziehung entsteht.
Jetzt die komsiche Frage. Nehmen wir an, dass der Zahlschein nicht alle Anforderungen an eine Rechnung erfüllt. (Auch deutlich über 150€). Also z.B. keine Steuernummer, Rechnungsdatum, etc.
Ist es ausreichend wenn diese Unternehmen dann eine Rechnugn im nachhinein stellen, wenn evtl bezahlt wurde oder könnte man diesen Firmen darüber evtl an den Karren fahren?
Also wie verhält es sich, wann muss eine Rechnung gestellt werden? Reicht auch noch nach Bezahlung / Zahlungseingang in solchen Fällen?
Grüße
THommy