Fake-Gruppe in Internetplattform o.k.?

Hallo,

ursprünglich hatte ich meine Frage im Internet-Brett gestellt, aber der Mod. dort meinte, sie sollte besser hier gestellt werden und hat sie dort geschlossen.

Deshalb nun hier meine Frage:

Mal angenommen jemand wäre lokalpolitisch aktiv und hätte in diesem Zusammenhang eine Homepage. Plötzlich würde in einer Internetplattform, z.B. bei wer-kennt-wen, eine Gruppe gegründet von jemandem, der gar nichts mit diesem Lokalpolitiker zu tun hat. Diese Gruppe führte den Namen des Lokalpolitikers im Gruppennamen und die Gruppenbeschreibung wäre von der Homepage des Politikers kopiert, beginnend mit „Herzlich willkommen auf meiner Homepage“.

Insgesamt würde diese Gruppe also den Anschein erwecken, der Lokalpolitiker selbst würde sie betreiben oder zumindest abgesegnet haben.

Das soll in meinem fiktiven Beispiel aber nicht der Fall sein.

Wie ist so ein Sachverhalt zu beurteilen? Ich würde diese Gruppe als Fake bezeichen.
Welches Recht wird hier verletzt?

Mal angenommen, ein User meldet diese Gruppe an den Betreiber der Internetplattform, erhält aber nur eine flapsige Antwort a la „keine Ahnung, was willst Du überhaupt? Antworten auf diese Mail werden übrigens nicht beantwortet.“, wie wäre da zu reagieren?

Gruß,
Lotte

Hallo,

es könnte eine Verletzung des Namensrechts des Politikers vorliegen, gegen die der Betroffene zivilrechtlich vorgehen kann. Der Betroffene könnte einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Betreiber der Homepage erwirken, wenn beispielsweise nach Aussen hin der Anschein erweckt wird, es handele sich um eine Homepage des Politikers.