Faktorierung von Unterrichtsstunden bei Lehrern

Hallo liebe Schulexperten!

Eine Frage, die sich auf die Arbeitszeit von Lehrer bezieht:
An Berufsschulen gibt es häufig Blockklassen, die nicht das ganze Schuljahr da sind, sondern immer nur wochenweise und meistens nach den Osterferien kaum noch Unterricht haben.
Die Stunden, die der Lehrer hier unterrichtet, werden faktoriert, d.h. 1 Stunde im Stundenplan zählt nur mit dem Faktor 0,75, weil der Lehrer ja in den letzten Wochen vor den Ferien diese Klassen nicht mehr unterrichtet und (eigentlich) frei hat.
Und da sind wir bei der Fragestellung:
Es wird bei uns erwartet, dass man dann dienstbereit im Lehrerzimmer sitzt, d.h. dass man diese Stunden ja doch in der Schule verbringt und ggf. Vertretungen übernimmt, gleichzeitig wird ihm einam die Arbeit aber nicht angerechnet. Wie kann das sein?
Ich bspw. komme in meinen Blockklassen auf 30 Stunden Unterricht pro Jahr, d.h. der Faktor 0,75 trifft es ziemlich genau bei 40 Wochen Schule. Wenn ich dann aber doch in der Schule dienstbereit sitzen muss bis den Ferien ist das in meinen Augen keine gerechte Berechnung. Durch die Faktorierung habe ich im 1.Halbjahr häufig 28 - 30 Stunden Unterricht in der Woche statt 24, die bei Vollzeit vorgesehen sind. Das ist unglaublich anstrengend. Insofern würde ich es für gerecht halten, dass ich dann im Sommer, wenn die Klassen keinen Blockunterricht mehr haben, auch weniger Unterricht habe.
Ist das so tatsächlich rechtens?
Mein Abteilungsleiter druckst herum, die Sekretärinnen wissen es nicht genau, der Schulleiter ist für solcherlei Fragen nicht greifbar, die Kollegen haben alle keinen Schimmer.
Gibt es hierzu eine rechtliche Regelung?
Es geht in diesem Fall um eine Berufsschule in Rheinland-Pfalz.

Gruß, Diva

In die GEW eintreten und dann kostenlos absolut zuverlässige Rechtsberatung bekommen!

:- )

Liebe Kollegin (bin aber in Hamburg), das kann eigentlich nicht in richtig sein. Wenn man gewissermaßen vorarbeitet, sind die Stunden abgegolten, dürfen nicht zweimal gezählt werden. Und ich kann mir auch schwer vorstellen, dass es eine (vermutlich wenig sinnvolle) Anwesenheitspflicht gibt.
Die Frage ist: Hat sich deine Schulleitung das so ausgedacht oder ist das eine allgemeine Regel in Rheinlandpfalz?
Ich würde mich zunächst an den Personalrat deiner Schule wenden.
Karl

Mit gesundem Menschenverstand ist das nicht nachvollziehbar.
Sofern sie dir nicht vorliegt, frage deinen Abteilungsleiter nach der „Rechtsgrundlage“ der Berechnung.
Den Personalrat würde ich auch kontaktieren.

Die Anfrage bezieht sich auf Deutschland.