Hallo.
Wir (beide berufstätig und ESt-pflichtig) haben im Jahr 2015 die Steuerklasse von IV/IV auf III/V (Ehemann/Ehefrau) gewechselt.
Ab dem 01.01.2016 würden wir gerne die StKl IV/IV mit Faktor in Anspruch nehmen. Können wir dies im Dezember beantragen (gültig ab dem darauf folgendem Monat)? Oder erst im Januar, da wir 2015 bereits gewechselt haben?
Werden zur Berechnung des Faktors die Einkommen aus 2015 oder die voraussichtlichen Einkommen aus 2016 hergenommen?
Vielen Dank vorab
Servus,
Dezember ist reichlich spät dafür: Wegen der Lage der Feiertage wird da einiges an Urlaubstagen genommen werden - KW 52 und 53 kann man vergessen. Ich täte den Antrag spätestens am 10. November stellen, dann ist es wahrscheinlicher, dass die LSt-Abzugsmerkmale beim Abruf durch den Arbeitgeber oder seinen Beauftragten bereits geändert sind.
Die Beschränkung auf einmaligen Wechsel bezieht sich auf das Kalenderjahr, für das die LSt-Klassen gelten sollen, und nicht auf das Kalenderjahr, in dem der Antrag gestellt wird.
Selbstverständlich werden für die Faktoren 2016 die voraussichtlichen Bruttolöhne 2016 hergenommen, sonst wäre das Faktorverfahren ja sinnlos. Sieht man übrigens auch, wenn man den Abschnitt C des Antragsformulars anschaut.
Schöne Grüße
MM