und noch ein Vorfall wo wir(Klasse) nicht über unser Recht Bescheid wissen:
letzte Mathestunde antwortete eine Schülerin falsch. daraufhin kam es zu einer Diskussion zwischen Lehrer und der Schülerin.
Nach einem hin und her kamen dann vom Lehrer solche Sprüche wie „du bist so weich im Kopf das es schon hohl ist“ (Sinngemäß) die Schülerin daraufhin „Sinnlos“ … mit Ihnen zu diskutieren. Lehrer: „nein, du bist so sinnlos“ , „du willst immer alles können und kannst gar nichts“.
Das fanden wir alle ziemlich heftig. Die Schülerin war dementsprechend sauer und sagte in der Pause das dies ein Nachspiel habe. Was haben wir für Rechte? Dies ist auch kein Einzelfall und es wurde unter anderen deswegen eine Elternversammlung durchgeführt.
Des weiteren teilt der Mathelehrer alle Noten (mündlich, schriftliche LK und Klausuren) laut mit. Fällt dies nicht unter Datenschutz?
danke auch hier für euere Antwort
Hallo Ronny,
der Umgang miteinander ist in erster Linie nicht mit Rechtspositionen vernünftig zu gestalten. Jede Seite wird da die eigene Sicht und Darstellung haben, was keineswegs auf den schulischen Bereich begrenzt ist. Wenn beide Seiten (die Polarisierung in diesen Worten ist schon schlimm genug)einen Gang herunterschalten und sich ansonsten mit mehr Abstand, Vorsicht und Höflichkeit begegnen, sollte ein Auskommen miteinander möglich sein. Dagegen ist jede Art von Kampf und Beharrung auf vermeintlichen Rechtsstandpunkten leistungsfeindlich und schadet allen Beteiligten.
Die Offenlegung von Beurteilungen und Zensuren liegt sicher im ureigenen Interesse der Schüler. Nur durch die damit geschaffene Vergleichsmöglichkeit ist die Einschätzubg des eigenen Leistungsstandes möglich. Mit irgendeiner Geheimniskrämerei unter dem Mäntelchen des Datenschutzes ist mit diesen rein schulischen Daten innerhalb des Klassenverbandes keinem gedient.
In einer 12. Klasse liegt das Durchschnittsalter so um 18 Jahre. Ihr seid also junge Erwachsene, die in absehbarer Zeit ins Berufsleben oder ins Studium wechseln. Sind da Elternversammlungen wegen mitmenschlicher Probleme noch das geeignete Mittel? Ist das nicht einfach nur das Herbeirufen parteiergreifender Verstärkung? Besteht da nicht die Gefahr, daß sich einzelne (Eltern) zu profilieren suchen und die Keule der Rechtsstandpunkte schwingen?
Ronny, diese Verhaltensmuster sind grober Unfug. Ihr wollt Euer Abi machen. Da könnt Ihr solche Nebenkriegsschauplätze weiß Gott nicht gebrauchen.
Gruß von einem, der so ziemlich jede Art von Schule und Studium hinter sich hat.
Wolfgang
… kamen dann vom
Lehrer solche Sprüche wie „du bist so
weich im Kopf das es schon hohl ist“
(Sinngemäß)
auch Lehrer sind Menschen!!
leider sind da auch manchmal weniger geeignete Exemplare bei!!! (genau wie bei den Schülern!!)
Sollte sich der Lehrer zu beleidigenden Sprüchen hinreissen lassen, bitte ihn einfach, den Satz nochmal zu wiederholen und dann schreib mit!!
… bitte ihn um Unterschrift unter dem Zitat!
klärt den Vorfall gemeinsam mit dem Vertrauenslehrer!!
Ansonsten gesteht dem Lehrer zu, was ihr Euch untereinander auch zugesteht: …
Gruß Ayla, die auch schonmal an der Kompetenz der Lehrer zweifelt… und auch weiss, wie frech SChüler sein können
)
Hallo Ronny,
mir scheint, dieser Lehrer hat ein gewaltiges Autoritätsproblem. Bekannt - bin selber mal zwei Wochen von der Schule geflogen wegen solcher Nulpen. Leider sind solche Leute verbeamtet und eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist f-f-f: formlos-fristlos-fruchtlos. Natürlich könnte man sich beim Direktor oder - noch höher - bei der Schulaufsichtsbehörde (Oberschulrat) beschweren. Es ist auch möglich einen Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Viele Staatsanwälte bekommen bei Erwähnung des Begriffs „Schule“ ganz kleine, haßerfüllte Äuglein. Allerdings wird dann der ganze Streit aufgerollt - und die Sache meist wegen wechselseitiger Beleidigungen und mangels öffentlichen Interesses eingestellt.
BEDENKE IMMER: Lehrer mit Autoritätsproblemen sind auch immer rachsüchtig. Alles, was Du unternimmst, fällt auf Dich oder - schlimmer - auf Deine Mitschülerin zurück. Die Klassensolidarität verschwindet in diesem Fall meist im Abguß.
Hast Du schon einmal daran gedacht, der Schülerzeitung eine Kolumne „Sprüche unserer Liebsten“ vorzuschlagen? Dort würde der Spruch gut hinpassen, und gäbe Deiner Mitschülerin ein gewisses Maß an Genugtuung.
Datenschutz betrifft nur die computerisierte Datenverarbeitung. Bei der Notenbekanntgabe handelt es sich um eine Sache der Verschwiegenheitspflicht. Andererseits hat der Lehrer eine Unterrichtsfreiheit. Zur Frage der klasseninternen Bekanntgabe der Schulnoten habe ich nichts gefunden. Einen guten Überblick bekommst Du hier:
http://www.schulleitung.de/sl/konflikte/i500.htm
Überhaupt ist die ganze Seite interessant:
http://www.schulleitung.de/home.htm
Meines Erachtens ist die Bekanntgabe der Note ein pädagogisches Mittel, um eine Art Wettbewerb zwischen den Schülern zu schaffen - und steht deshalb höher als das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schülers, nicht zum Objekt staatlichen Handelns zu verkommen. Sorry.
Ein Recht auf Unterricht gibt es wohl (sogenanntes Teilhaberecht). Allerdings müßtest Du das einklagen - und bis dahin hast Du längst Dein Abitur. Fluchtwege zu versperren, halte ich allerdings für bedenklich. Was sagt denn der Direktor dazu?
Gruß Andi