Hallo,
wieder prallen in einer Diskussion verschiedene Ansichten
aufeinander.
Hier geht es um Geräusche im Altbau.
Fall A wäre : Ein Nachbar hat eine WC-Druckspülung. Sehr nervig, in
der vom Lärm betroffenen Nachbarwohnung vermutlich lauter als beim
Verursacher. Da im Haus noch teilweise Eisenrohre verlegt sind, die
ziemlich zu korrodiert sind, ist auch ein mehrfaches spülen
notwendig. Teilweise 9 / 10 mal. Besonders abends / nachts, am Tage
ist er nicht da.
Auf dieses Problem mit der Frage nach Umrüstung auf leisen Spülkasten
angesprochen, antwortet der Nachbar lapidar „geht nicht, kein Platz“.
Andere darüber haben aber bei gleichem Grundriß bei einer
Neuinstallation auf Wasserkasten umgerüstet.
Jetzt sollen im Haus die Eisenrohre erneuert werden, was in den
Bädern auch gleich neu Fliesen bedeutet.
Kann man hier vom Nachbarn nicht eine Umrüstung verlangen?
Installationmäßig wären kaum Mehrkosten fällig. Eine
Kostenbeteiligung an den Sanitärteilen kann man dem ja anbieten.
Aber juristisch? Lärmbelästigung?
Für eine juristisch fundierte Meinung wäre ich dankbar
und grüße
TeeBird
Hallo,
da ich mit Mietrecht nicht viel zu tun habe nur eine kurze Vorabeinschätzung. Ich gehe jetzt mal davon aus, daß es sich um Mietwohnungen handelt. In diesem Fall bestehen keine unmittelbaren Ansprüche gegenüber dem Nachbarn (dies wohl nur ausnahmsweise bei ganz massiven Beeinträchtigungen). Grundsätzlich ist hierfür der Vermieter zuständig. Dieser hat einerseits die Pflicht aus dem Mietvertrag, dem Mieter angemessene Wohnverhältnisse zu erbringen, darunter fällt auch die Freiheit von Lärmbeeinträchtigungen (so sie nicht über das unzumutbare Maß hinausgehen - Einzelfallentscheidung, kann hier so nicht festgestellt werden). Ist das nicht gewährleistet, kann man die Miete mindern (wir hatten auch vor einiger Zeit hier einen ähnlichen Fall in Verbindung mit Lärmbeeinträchtigungen durch eine Baustelle).
Zugleich hat der Mieter bei störenden Mitmietern aus dem Mietverhältnis auch einen Anspruch gegen den Vermieter darauf, daß er gegen den störenden Nebenmieter vorgeht (der Vermieter kann sich also nicht aussuchen, ob er gegen den Lärm vorgeht oder eine Mietminderung hinnimmt).
Ich glaube aber, daß im Mietrechtsforum hier bessere Experten verfügbar sind.
Gruß,
Dea
Danke für die schnelle Antwort, Dea,
aber es sind alles Eigentümer. Die eine Mieter macht keine Probleme.
Gruß
TeeBird