Fall aus Sozialhilferecht: Bitte um Lösungsvorschl

Zur Vorbereitung auf eine Fachprüfung im Fach Recht bei der auch ein Tel Sozialhilferecht ausmacht muss ich folgenden Fall lösen und bitte kundige Leute um Rat:

Frau Meier ist alleinerziehende Mutter von 2 Kindern (8+6 Jahre) Der Vater der Kinder ist Herr Schulze.
Dieser ist arbeitslos und erhält 1045 DM Arbeitslosenhilfe.
Der Vater von Frau Meier ist Rentner und bezieht eine Altersversorgung in Höhe von 2050 DM.
Frau Meier besitzt einen alten PKW im Wert von 2300 DM und auf ihrem Sparbuch ist ein Betrag von 7000 DM. Sie hat bei einem Preisausschreiben eine Kreuzfahrt im Wert von 15.0000 DM gewonnen, hat jedoch kein eigenes Einkommen. Frau Meier bewohnt ein geerbtes Reihenhaus (200 qm Grundstück, 102 qm Wohnfläche)

Meine Aufgabe ist nun zu prüfen, ob Frau Meier einen Anspruch auf Sozialhilfe hat.

Meine Fragen an Euch sind daher:
1.) Wo im BSHG oder in einem anderen einschlägigen Gesetz finde ich eine Rechtsgrundlage dafür dass der Vater der Kinder, der nicht mit Frau Meier verheiratet ist evtl. Unterhalt für die kinder zahlen muss bzw. dies nicht tun muss, da er selbst Arbeitslosenhilfe bezieht ?
2.) Grundsätzlich ist der Vater von Frau Meier, der ja Rentner ist ja unterhaltspflichtig. Wo finde ich aber eine Gesetzesgrundlage wie viel er als Rentner von seiner Rente noch als Unterhalt abgeben muss. Ich weiss,
dass er grundsätzlich als Rentner eine Mindestrente von 1500 DM behalten kann. Wo aber finde ich eine Gesetzesgrundlage, die dass bestätigt ? Oder sind meine Annahmen nicht korrekt ?
3.) Ab wann muss ein PKW als Vermögen eingesetzt werden ? Muss ihr PKW eingesetzt werden ? Ich denke, nein, da er zu alt ist und nur geringen Wert hat, oder ?
4.) Wieviel ist das Schonvermögen.? Ich denke 2500 DM+500 DM Familienzulage. Ist das so korrekt ?
Wo steht im Gesetz (BSHG oder entsprechende Gesetze) was zum Schonvermögen.
5.) Das Grundstück+Haus so denke ich ja muss Frau Meier nicht einsetzen, da es kein Luxushaus ist, i.S. von Vermögen, oder ?
6.) Ich denke, dass Sie erst ein Anspruch auf Sozialhilfe hat, nachdem Sie die Kreuzfahrt zu Geld gemacht hat (sprich Sie muss die 15000 DM einsetzen). Erst dann ist Sie bedürftig. Liege ich da richtig.
Für Angaben und Lösungsvorschläge insbes. Auch unter Nennung der Gesetzesgrundlage wäre ich Euch dankbar. Dies würde mir ungemein weiterhelfen bei meiner Prüfungsvorbereitung.
Danke.
Gruss Tobias

Dann will ich mal versuchen, aus dem Stehgreif einiges zu beantworten (ohne Gewähr; ich arbeite zwar beim Sozialamt, aber Unterhaltsberechnungen habe ich schon länger nicht mehr gemacht.)

Frau Meier ist alleinerziehende Mutter von 2 Kindern (8+6
Jahre) Der Vater der Kinder ist Herr Schulze.
Dieser ist arbeitslos und erhält 1045 DM Arbeitslosenhilfe.
Der Vater von Frau Meier ist Rentner und bezieht eine
Altersversorgung in Höhe von 2050 DM.
Frau Meier besitzt einen alten PKW im Wert von 2300 DM und auf
ihrem Sparbuch ist ein Betrag von 7000 DM. Sie hat bei einem
Preisausschreiben eine Kreuzfahrt im Wert von 15.0000 DM
gewonnen, hat jedoch kein eigenes Einkommen. Frau Meier
bewohnt ein geerbtes Reihenhaus (200 qm Grundstück, 102 qm
Wohnfläche)

Meine Aufgabe ist nun zu prüfen, ob Frau Meier einen Anspruch
auf Sozialhilfe hat.

Meine Fragen an Euch sind daher:
1.) Wo im BSHG oder in einem anderen einschlägigen Gesetz
finde ich eine Rechtsgrundlage dafür dass der Vater der
Kinder, der nicht mit Frau Meier verheiratet ist evtl.
Unterhalt für die kinder zahlen muss bzw. dies nicht tun muss,
da er selbst Arbeitslosenhilfe bezieht ?

Die Unterhaltspflicht ergibt sich nicht aus dem BSHG, sondern aus § 1601 BGB oder auch §§ 1615a ff.
Der Vater liegt aber mit seinem Einkommen unter dem Mindestselbstbehalt, so dass er vom Sozialamt zur Zeit nicht zur Unterhaltszahlung herangezogen werden kann. Das ändert aber nichts daran, dass er trotzdem unterhaltspflichtig ist.

2.) Grundsätzlich ist der Vater von Frau Meier, der ja Rentner
ist ja unterhaltspflichtig. Wo finde ich aber eine
Gesetzesgrundlage wie viel er als Rentner von seiner Rente
noch als Unterhalt abgeben muss. Ich weiss,
dass er grundsätzlich als Rentner eine Mindestrente von 1500
DM behalten kann. Wo aber finde ich eine Gesetzesgrundlage,
die dass bestätigt ? Oder sind meine Annahmen nicht korrekt ?

Frau Meier ist zur Zeit wegen der Alleinerziehung der beiden Kinder häuslich gebunden (d.h. sie kann nicht arbeiten gehen, bzw. das Sozialamt wird es nicht von ihr verlangen). Wer nur wegen häuslicher Bindung sozialhilfebedürftig ist, hat keinen Anspruch auf Unterhalt von seinen Eltern, bzw. eine Unterhaltsklage hätte keine Aussicht auf Erfolg. Die Gesetzesgrundlage habe ich leider nicht parat.

3.) Ab wann muss ein PKW als Vermögen eingesetzt werden ? Muss
ihr PKW eingesetzt werden ? Ich denke, nein, da er zu alt ist
und nur geringen Wert hat, oder ?

Ein PKW ist grundsätzlich Vermögen. Dies ist lt. Rechtsprechung so entschieden.

4.) Wieviel ist das Schonvermögen.? Ich denke 2500 DM+500 DM
Familienzulage. Ist das so korrekt ?
Wo steht im Gesetz (BSHG oder entsprechende Gesetze) was zum
Schonvermögen.

Die Beträge sind, soweit ich weiß, korrekt.
Sie ergeben sich aus § 88 BSHG i.V.m. der Durchführungsverordnung zu § 88.

5.) Das Grundstück+Haus so denke ich ja muss Frau Meier nicht
einsetzen, da es kein Luxushaus ist, i.S. von Vermögen, oder ?

Das kommt auf die Angemessenheit an. Die Angemessenheit ist wiederum eine Ermessenssache. Bei uns wird der aktuelle Verkaufswert des Hauses ermittelt, und wenn er über einem bestimmten Betrag liegt (ich weiß nicht, wie der festgelegt wurde), dann wird die Sozialhilfe darlehnsweise gem. § 89 BSHG bewilligt. Die Angemessenheit kann auch anhand der Wohnfläche ermittelt werden. Ich denke, da hat jedes Sozialamt seine eigenen Richtlinien.

6.) Ich denke, dass Sie erst ein Anspruch auf Sozialhilfe hat,
nachdem Sie die Kreuzfahrt zu Geld gemacht hat (sprich Sie
muss die 15000 DM einsetzen). Erst dann ist Sie bedürftig.
Liege ich da richtig.

Würde ich auch so sehen. Ich bin aber nicht sicher. Da gab es ja neulich mal wirklich so einen Fall, wo eine Sozialhilfeempfängerin so eine Reise gewonnen hat und das Sozi ihr das als Einkommen oder Vermögen anrechnen wollte. Ich weiß aber nicht, wie das letztendlich ausgegangen ist.
Im Übrigen musst du alle Vermögenswerte zusammenzählen (Wert des Autos, der Reise und Barvermögen), davon das Schonvermögen abziehen und den Rest muss sie dann zum Leben einsetzen. Allerdings kann von ihr nicht verlangt werden, auf Sozialhilfeniveau zu leben, bis das Geld verbraucht ist.

Für Angaben und Lösungsvorschläge insbes. Auch unter Nennung
der Gesetzesgrundlage wäre ich Euch dankbar. Dies würde mir
ungemein weiterhelfen bei meiner Prüfungsvorbereitung.
Danke.
Gruss Tobias

Nix für ungut, aber so entstehen Rechtsanwälte, die von Sozialrecht keine Ahnung haben, aber dann später Widersprüche gegen Sozialhilfebescheide einlegen mit den tollsten Begründungen…
:wink: