Zur Vorbereitung auf eine Fachprüfung im Fach Recht bei der auch ein Tel Sozialhilferecht ausmacht muss ich folgenden Fall lösen und bitte kundige Leute um Rat:
Frau Meier ist alleinerziehende Mutter von 2 Kindern (8+6 Jahre) Der Vater der Kinder ist Herr Schulze.
Dieser ist arbeitslos und erhält 1045 DM Arbeitslosenhilfe.
Der Vater von Frau Meier ist Rentner und bezieht eine Altersversorgung in Höhe von 2050 DM.
Frau Meier besitzt einen alten PKW im Wert von 2300 DM und auf ihrem Sparbuch ist ein Betrag von 7000 DM. Sie hat bei einem Preisausschreiben eine Kreuzfahrt im Wert von 15.0000 DM gewonnen, hat jedoch kein eigenes Einkommen. Frau Meier bewohnt ein geerbtes Reihenhaus (200 qm Grundstück, 102 qm Wohnfläche)
Meine Aufgabe ist nun zu prüfen, ob Frau Meier einen Anspruch auf Sozialhilfe hat.
Meine Fragen an Euch sind daher:
1.) Wo im BSHG oder in einem anderen einschlägigen Gesetz finde ich eine Rechtsgrundlage dafür dass der Vater der Kinder, der nicht mit Frau Meier verheiratet ist evtl. Unterhalt für die kinder zahlen muss bzw. dies nicht tun muss, da er selbst Arbeitslosenhilfe bezieht ?
2.) Grundsätzlich ist der Vater von Frau Meier, der ja Rentner ist ja unterhaltspflichtig. Wo finde ich aber eine Gesetzesgrundlage wie viel er als Rentner von seiner Rente noch als Unterhalt abgeben muss. Ich weiss,
dass er grundsätzlich als Rentner eine Mindestrente von 1500 DM behalten kann. Wo aber finde ich eine Gesetzesgrundlage, die dass bestätigt ? Oder sind meine Annahmen nicht korrekt ?
3.) Ab wann muss ein PKW als Vermögen eingesetzt werden ? Muss ihr PKW eingesetzt werden ? Ich denke, nein, da er zu alt ist und nur geringen Wert hat, oder ?
4.) Wieviel ist das Schonvermögen.? Ich denke 2500 DM+500 DM Familienzulage. Ist das so korrekt ?
Wo steht im Gesetz (BSHG oder entsprechende Gesetze) was zum Schonvermögen.
5.) Das Grundstück+Haus so denke ich ja muss Frau Meier nicht einsetzen, da es kein Luxushaus ist, i.S. von Vermögen, oder ?
6.) Ich denke, dass Sie erst ein Anspruch auf Sozialhilfe hat, nachdem Sie die Kreuzfahrt zu Geld gemacht hat (sprich Sie muss die 15000 DM einsetzen). Erst dann ist Sie bedürftig. Liege ich da richtig.
Für Angaben und Lösungsvorschläge insbes. Auch unter Nennung der Gesetzesgrundlage wäre ich Euch dankbar. Dies würde mir ungemein weiterhelfen bei meiner Prüfungsvorbereitung.
Danke.
Gruss Tobias
