Fall beim Jugendamt neu Aufrollen

Hallo,

dies ist eine Anfrage in einem verzwickten Fall. Hier geht es um eine Freundin und ihre (inwischen fast 9 jahre alte) Tochter.

Vor ca. 6 Jahren hat sie ihre Tochter zum Vater gegeben, da dort die familiäre und finanzielle Situation für das Kind besser waren. Meine Freundin war damals einfach zu jung.

Mittlerweile ist sie 30 und hat eine weitere Tochter (2) und auch ihren Lebenstil komplett verändert. Seit 4 Jahren versucht sie nun schon über das Jugendamt ihre Tochter wieder sehen zu dürfen. Zwischenzeitlich war dies über den Kinderschutzbund möglich (was sie gerichtlich einklagen musste), verlief sich aber im Sande, da auch dort die Mitarbeiterin Termine immer wieder absagen musste. Aufgrund ihrer Schwangerschaft (und der Zeit danach) kam es immer mal wieder vor, dass auch sie Termine absagen musste.

Nun ist es so, dass meine Freundin ihre Tochter garnicht mehr sehen darf, und diese Entscheidung auf die Zeit vor 6 Jahren zurückgeführt wird. Das kann nicht sein! Hinzu kommt noch, dass die Familie des Vaters (zwischenzeitlich alkoholabhängig) mit der Kleinen völlig überfordert sind und diese in eine Pflegefamilie geben möchten. Die Kleine hat regelmässigen Kontakt mit der Oma Mütterlicherseits, welche im gleichen Ort wie die Mutter wohnt. Dennoh darf meine Freundin die Kleine (nicht mal in Gegenwart ihrer Mutter) sehen. Sie muss also (sozusagen) immmer Zuhause bleiben wenn die Kleine bei der Oma ist.
Die Mitarbeiterin des Jugendamtes ist völlig auf der Seite des Vaters und weigert sich kontinuierlich, meine Freundin vernünftig anzuhören und ihre neue Familiensituation zu prüfen. Meine Freundin rennt sozusagen ständig vor eine Wand obwohl sie noch das halbe Sorgerecht hat!

Natürlich kann sie ihre Tochter nach der langen Zeit nicht von heute auf morgen zu sich holen, aber wie kann sie es anstellen, dass sie ihre Kleine wieder regelmässig sehen kann und auch etwas mit ihr unternehmen darf? Die Kleine lässt meiner Freundin übrigens des Öfteren Bilder (mit Mama ich hab dich lieb) etc über die Großmutter zukommen. Sie äussert auch oft dort, dass die Kleine ihre Mama sehen will.

Welche Möglichkeiten gibt es diesen Fall unvoreingenommem neu aufrollen zu lassen?

Danke

Hallo,
da diese Frage die Ausübung des Sorgerechts betrifft, ist immer das Familiengericht anzurufen, wenn sich die Beteiligten nicht einigen können. Ich würde empfehlen, einen schriftlichen Antrag an das zuständige Familiengericht zu stellen und einen gegelmäßigen Umgang mit dem Mädchen zu beantragen.Das Gericht muß dann alle Beteiligten, auch das Jugendamt, anhören und einen Beschluß fassen.
Gruß, Reinhard

Hallo.
Das Familiengericht sollte die unvoreingenommene Instanz sein, die sich Ihren Fall noch einmal anschaut. Da jedoch auch nur das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken kann, wird ihre Freundin wahrscheinlich schon dort gewesen sein.
Vor allem wenn schwer traumatisierenden Dinge zwischen Mutter und Kind passiert sind (z.B. Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung, häufige Beziehungsabbrüche etc.)kann der Umgang vom Familiengericht komplett ausgesetzt werden. Es muss jedoch nach einer gewissen Zeit (? - spätestens auf Antrag) geprüft werden, ob diese Gefährdung des Kindeswohls dann noch vorliegt.
Es ist rechtlich meiner Auffassung nach nicht dauerhaft möglich, dass Ihre Freundin ihr Kind nicht sehen darf, wenn:

  1. sie sich kontinuierlich darum bemühen
  2. eventuelle Absprachen mit dem Jugendamt und/oder Auflagen vom Familiengericht einhalten.

Das ist aber nicht so einfach, wie es sich liest. Aus Sicht der betroffenen Eltern sind die Anforderungen von Jugendamt/Familiengericht häufig sehr hoch, manchmal auch gar nicht nachvollziehbar.
Wenn Ihre Freundin vor allem Ihr Kind im Blick behält und sich mit den Sichtweisen der Fachleute (Pädagogen, Sozialer Dienst, Gutachter etc.) konstruktiv auseinandersetzt, hat sie aber beste Chancen wieder Kontakt zur Tochter aufbauen zu dürfen.
Alles Gute.

Kraig Lafuze

Hallo Carmen,
eigentlich ist es alles einfach: Deine Freundin braucht anwaltlichen Rat und Beistand bei ihrem Antrag auf Erteilung der alleinigen elterlichen Sorge für ihr Kind. (Für das andere Kind hat sie ja auch das Sorgerecht.
Damit das Sorgerecht nicht zugesprochen wird, müssen klar definierte Zustände herrschen, die das Familiengericht annehmen lassen, das Kindeswohl sei gefährdet.
Drogensucht, etwa oder häusliche Gewalt, Vernachlässigung der Kinder, psychische chronische Schwierigkeiten. Eben alles, was psychische und körperliche Schädigung des Kindes erwarten lässt und von den Eltern nicht abgewendet werden kann oder der Wille oder die EInsicht bei den Eltern fehlt. In diesem Fall bei deiner Freundin.
Es müssen gravierende Erkenntnisse vorliegen, die damals deiner Freundin vorgeworfen wurden, sonst würden die nicht das Umgangsrecht einschränken wollen und nicht erlauben, dass sie ihre Tochter sieht, wenn sie bei der Oma ist. Warum spielt Oma denn überhaupt das Spiel mit und macht es nicht heimlich doch möglich, dass sich die beiden sehen. Wer bläst da ins Horn und macht deine Freundin vor dem Jugendamt anhaltend schlecht?
Das Jugendamt muss darüber Auskunft geben sie hat das Sorgerecht sogar noch. Mit dem Recht kann ihr eigentlich niemand den Umgang verbieten. Da stimmt doch was nicht. Ich würde das Gespräch beim Jugendamt (plus Leitung)inklusive deiner Begleitung, Carmen suchen und herausbekommen wollen, was dagegen spricht darüber nachzudenken, das alleinige Sorgerecht und die Rückführung zu deiner Freundin zu planen und zu verfolgen.
Wenn die nicht kooperativ sind, braucht deine Freundin einen Anwalt für Familienrecht und muss gerichtlich vorgehen.
Ich habe das Gefühl, dass man deiner Freundin Angst macht, sie einschüchtert und ihr nicht die notwendigen Informationen gibt, die sie braucht, um sich langfristig um ihre Tochter zu kümmern. Sie braucht deine Unterstützung, Carmen! Allein ist das ein Spießrutenlauf für junge Mütter.
Aber unbedingt angehen!!!

Alles zum Sorgerecht, Jugendamt und Familiengericht in meinem Buch Hilfe, mein Kind bockt.
www.hilfe-mein-kind-bockt.de

(Macht für mich Werbung um Eltern generell zu stärken!!!)

Alles Gute Euch. Ich bin sehr gespannt, wie es weitergeht. Schreibt ihr mir?
[email protected]

Gruß Martin

Sorry für die späte Antwort, versuche es doch einfach mal beim VafK.de. Ist zwar ne Väterseite aber es gibt ja auch Frauen denen es so geht, das sollte man nicht ausser Betracht lassen. Aber ist ja auch die Minderheit.
Aber das es soweit kommt war ja irgendwie vorauszusehen oder nicht? Erst so und denn so ist schon immer schwirig ob denn JA oder Gerichte. Wenn die Großeltern Alkoholabhängig sind, ist das kein Grund, war ich auch und das wegen dem selben Fall bloß andersherum.Aber mit neun könnte doch die kleine alleine sagen wo sie sich wohler fühlt und das bloß so oft wie es geht beim Amt wiederholen.Gebt ihr doch einfach mal die Telefonnummer vom JA, sie ist doch alt genug das sie weiß wie sie heißt und wohnt und es ihr da garnicht mehr gefällt.

Mehr wüsste ich erstmal auch nicht, viel Glück.