hallo,
wir sind vor kurzem umgezogen, nach bayern. mehr will ich dazu erst mal nicht sagen.
in der nähe ist ein bauernhof. dort gibt es einen jungen hund, der ständig draußen ist. auch bei minusgraden. er hängt an einem drahtsystem, dass mit seinem halsband verbunden ist. er kann sich aber nur wenige meter auf und ab bewegen! hier gehen die leute mit ihren tieren generell - sagen wir mal- schäbig um. es stört sich hier wohl niemand an diesen „methoden“. wir haben selbst einen hund- der uns schon leid tut, wenn man ihn mal länger als 2 stunden alleine lassen mußte. dieser hund ist das ständig. er hat kaum sozialkontakte. mit artgenossen null!!! wir haben auch nie gesehen, dass der hund mal irgendwo „gassi“ war. unsere frage: ist so eine „haltung“ in deutschland wirklich erlaubt? kann man den tierschutz einschalten. was passiert dann? usw.
hoffen, dass dies nicht nur uns interessiert!!
vielen dank schon mal für eure antworten!!!
grüße an alle zwei und vierbeiner
Hallo,
der Hund ist ein Wachhund!
Mehr nicht. Das ist leider immer noch so auf einigen Bauernhöfen.
Die Tiere dort sind keine Haustiere, werden dementsprechend auch nicht vermenschlicht.
Auf der einen Seite gut, auf der anderen Seit traurig mit anzusehen.
LG
Hallo,
ich stelle mal einen Auszug aus dem Tierschutzgesetz hier rein:
§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.
(2) Die Anbindung muss
- an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
- so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet,
- so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.
(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.
(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann.
(6) Bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, kann er abweichend von Absatz 1 nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an einer mindestens drei Meter langen Anbindung angebunden werden.
(7) Die Anbindehaltung ist verboten bei
- einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten,
- einer tragenden Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit,
- einer säugenden Hündin,
- einem kranken Hund, wenn ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden.
§ 8 Fütterung und Pflege
(1) Die Betreuungsperson hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewöhnlichen Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht. Sie hat den Hund mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.
(2) Die Betreuungsperson hat
- den Hund unter Berücksichtigung des der Rasse entsprechenden Bedarfs regelmäßig zu pflegen und für seine Gesundheit Sorge zu tragen;
- die Unterbringung mindestens einmal täglich und die Anbindevorrichtung mindestens zweimal täglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich abzustellen;
- für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt;
- den Aufenthaltsbereich des Hundes sauber und ungezieferfrei zu halten; Kot ist täglich zu entfernen.
§ 9 Ausnahmen für das vorübergehende Halten
Die zuständige Behörde kann von den Vorschriften des § 2 Abs. 2 und 3 sowie § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 für das vorübergehende Halten von Hunden in Einrichtungen, die Fundhunde oder durch Behörden eingezogene Hunde aufnehmen, befristete Ausnahmen zulassen, wenn sonst die weitere Aufnahme solcher Hunde gefährdet ist.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo
Die Tiere dort sind keine Haustiere, werden dementsprechend auch nicht vermenschlicht.
Nein, nicht vermenschlicht, sondern versachlicht.
Dabei ist ein Hund aber noch eher ein Mensch als eine Sache.
Auf der einen Seite gut, auf der anderen Seit traurig mit anzusehen.
Wie soll man denn das verstehen?
Sieht zwar traurig aus, ist aber gut?
Viele Grüße
hallo,
danke schonmal für eute antworten.
laut sogenannten tierschutz dann scheinbar ok…?
der hund war zwar mit unter 12 monaten schon an dieser leine , aber jetzt ist er ja schon fast ausgewachsen, da macht ihm das sicher nichts mehr aus…(ironisch!)
der hund ist ein wachhund! ??? äh der hund im allgemeinem oder speziell dieser. wie soll ich das verstehen? der erwähnte hund läßt sich wunderbar streicheln und schmeißt sich unterwürfig auf den rücken!!!
und wenn schon dann bitte richtig:
DER HUND IST EIN RUDELTIER!!!
auch unser hund kann und muß mal alleine bleiben. dennoch ist er dann traurig und ich mache es nicht gerne. daher kommt bald ein zweiter hund her.was nicht heißt, dass die dann länger als drei stunden hie und da alleine bleiben müssen. und was heißt vermenschlichen? weil er bei uns ins haus darf? bei seinem rudel sein darf?
ach ja stimmt, hab neulich auch 3 rehe und nen fuchs im wald an der langen leine gesehen.
ach waren das zeiten als der hund noch hund sein durfte und drei meter nach rechts und sechs meter nach vorne laufen durfte. jaja, der duft von freiheit…
sorry, aber bei sowas gehen echt die gäule mit mir durch. natürlich nur an der 6-meter leine…
ich finde es beschämend, dass dies in deutschland zulässig ist.
da gehts denn katzen hier ja prächtig. die dürfen hier alles. sich sogar selbst heilen, wenn mal wieder der trecker drübergefahren ist…
nett hier am lande…
Hallo,
wenn du dir nicht sicher bist, ruf das zuständige Landratsamt an.
Die fahren dann vorbei und sehen sich das an.
Allerdings solltest du das nicht anonym tun, anonymen Anzeigen wird eher schlecht als recht nachgekommen.
Sag dem Sachbearbeiter, daß du nicht möchtest, daß der Bauer deinen Namen erfährt, dann wird in der Regel auch „dicht“ gehalten.
Grüße
miamei