Fall für die Hausratversicherung ?

Hallo zusammen,

in meiner Einbauküche ist durch Materialermüdung eine Glasscheibe aus dem Rahmen des Hängeschrankes gefallen. Beim Herunterfallen hat die Scheibe die Arbeitsplatte (Spanholz mit aufgeklebtem Dekor) sowie den Parkettboden beschädigt.

Die Küchenfirma behebt den Schaden an der Tür, weigert sich jedoch, die Schäden am Boden und an der Arbeitsplatte zu ersetzen. Da ich mich mit denen nicht streiten will (grosses deutsches Versandhaus mit sicher noch grösserer Rechtsabteilung) wollte ich diesen Schaden der Hausratversicherung (Allianz) melden.

Weiss jemand, ob die so etwas ersetzt (neue Arbeitsplatte und Behebung des Schadens am Boden (Mietwohnung), die Versicherungsbedingunen sind 7 Seiten lang und sehr unverständlich und wenn ja, wie ? (Gutachter oder Quittungen vorlegen, o.ä)

Vielen Dank im voraus…

Gruss Marc

Hallo Marc,
hier auch Marc…(lach)

eine Hausratversicherung kommt nur für folgende Schäden auf:

  • Feuerschäden
  • Leitungswasserschäden
  • Einbruchdiebstahlschäden
  • Vandalismus nach einem Einbruch
  • Sturm und Hagel

Das zerstören eines Parkettbodens durch eine herabfallende Glasscheibe gehört nicht in den Leistungsumfang einer Hausratversicherung. Ich kenne (leider) keine Versicherung, die diesen Schaden ersetzen könnte/würde.

Viele Grüße
Marc

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
Mietsachschaden in der Privathaftpflichtversicherung.
Für Arbeitsplatte aber nicht wenn Sie dir gehört.
Gruß Anno

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
Mietsachschaden in der Privathaftpflichtversicherung.
Für Arbeitsplatte aber nicht wenn Sie dir gehört.
Gruß Anno

Grade wollte ich fragen, wessen Privathaftpflicht da einspringen sollte…die der Scheibe oder wie?

So wie der Fall geschildert wurde sehe ich nicht mal bei großzügigster Interpretation irgendwo auch nur den Zipfel einer Privathaftpflichtgeschichte!

Allerdings sollte man doch noch mal den Haftungsanspruch gegen das Versandhauses prüfen, wenn die die Scheibe anstandslos ausgetauscht haben, dann hat man doch auch gute Karten wegen der Folgeschäden…mal die Geschäftsbedingungen dort gründlich lesen.

Gruß Maid

Grade wollte ich fragen, wessen Privathaftpflicht da
einspringen sollte…die der Scheibe oder wie?

VN will sich nicht mit der Versicherung rumärgern(schreibt er oben).
Also wegen Parkettboden Private Haftpflicht um wenigstens den ersetzt zu bekommen.

Gruß Anno

Habe da Zweifel,

also 1. nur wenn es eine Mietwohnung ist und das Parkett zur gemieteten Sache gehört.

Dann stellt sich aber 2. die Frage des Verschuldens, dass ja mutmaßlich nicht beim Mieter liegt, sondern beim Versandhaus.

Also Vermieter zeigen, der soll Schadenersatz fordern, dann mit Stellungnahme an die PH, die gehen dann ggf. an das Versandhaus ran!

Insoweit ist also der Tip - PH - richtig!

Viele Grüße
Thorulf Müller

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]