Fall für die private Haftpflichtversicherung?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgenden Fall: meine Tochter hat die externe Festplatte ihres Freundes versehentlich fallen gelassen bzw. sie hat sie mit dem Ellenbogen vom Tisch geschubst. Die darauf enthaltenen Daten benötigt ihr Freund für sein Studium, er hat dort Sicherungen von Referaten, Protokollen etc. drauf. Völlig verzweifelt hat er die Festplatte eingeschickt. Nun hat er einen Kostenvoranschlag von über 1000,- Euro zur Wiederherstellung der Daten erhalten. Zusätzlich müsste meine Tochter ihm natürlich eine neue externe Festplatte kaufen. Meine Frage ist nun, ob das ein Fall für die private Haftpflicht ist? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen

Ruth

Hallo, wie Sie schon schreiben handelt es sich bei den Daten auf der Festplatte um Sicherungskopien. Daher müssen die Daten ja noch vorhanden sein. Sie können es versuchen die Kosten der Festplatte an die Versicherung weiter zu geben. Einen Schdenersatz für die Daten werden Sie sicherlich nicht bekommen können, da wichtige Daten immer auf zwei voneinander getrennten Medien gespeichert werden sollten.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

guten tag,
wenn der freund den laptop nicht über eine elektronik-versicherung versichert hat, ist die private haftpflichtversicherung für den ersatz zuständig.
die gesamte datenrettung wird die haftpflicht nicht übernehmen, da es heute selbstverständlich ist, die daten regelm. zu sichern.
vermutlich stehen nur 30 % der kosten durch die anrechenbarkeit des mitverschuldens an.
die neupreise für externe festplatten mit 500 GB liegen bei 60 euro.

meine empfehlung:
der freund soll die kosten auflisten - sie leiten diese mit der bitte um pruefung an die haftpflichtversicherung weiter.

beste gruesse
r h