Fall für Hausratversicherung

Ich habe letzte Woche den Dampfgenerator unserer Dampfdusche entkalkt. Dazu muß man das Wasser aus dem Generator erst ablaufen lassen, die Elektronik zeigt einem an, wenn dies geschehen ist. Im Anschluß muß man per Hand 5 Liter Wasser (mit enkalkungsmittel) einfüllen. Da sich der Generator anscheinden nicht ganz enleert hat ist mir nach beriets 4 Litern das Wasser oben aus der Öffnung gelaufen und darauf hin einen Kurzschluß im ganzen Haus verusacht. Der Dampfenerator ist seitdem defektund wir brauchen einen neuen, kosten werden sich wohl an die 1500,-€ belaufen. Springt hier die Hausratversicherung ein?

Der Dampfgenerator ist der Gebäudeversicherung zuzuordnen. Die Hausrat ist dafür nicht zuständig. Oder haben Sie den Dampfgenerator als Mieter auf eigene Kosten eingebeacht? Bitte teilen Sie es der Gebäudeversicherung mit (falls Sie Mieter sind, so haben Sie sogar ein Anrecht darauf, da Sie diese jedes Jahr durch die Nebenkostenabrechnung indirekt bezahlen).

Fraglich ist nun, ob es sich bei dem Wasser um Leitungswasser handelt. Da das Wasser übergelaufen ist und nie in dem Dampfgenerator zirkuliert ist, vermute ich nicht. Aber probieren kann man es. Das sind Spitzfindigkeiten, welche je nach Sachbearbeiter und Schadenhöhe manchmal geprüft und manchmal nicht geprüft werden. Daher bitte melden.

Die Haftpflichtversicherung zahlt nebenbei diese Schäden nicht. Solche Elektro-/Dampfgeräte sind bei eigenen Mietswohnungen i.d.R. ausgeschlossen. Sollte es ihre Eigentumswohnung sein, so haben sie sich selbst geschadet. Eigenschäden sind auch nicht versichert.

Danke für die schnelle Rückmeldung;
es handelt sich hierbei um kein Mietverhältnis, leben in den eigenen Vierwänden, sprich Haus. Wie gebe ich dann der Gebäudeversicherung den Schaden an (Spitzfindigkeiten?)

Gib es so an, wie es passiert ist. Wie du es hier auch geschrieben hast.

Nein.
Es sei denn, die Hausrat beinhaltet neben Leitungswasser, Sturm, Hagel etc. auch die Rubrik Schäden bei der Entkalkung von Dampfgeneratoren.

Nein – nicht, sofern es in Ihrem Versicherungsvertrag nicht explizit erwähnt ist. Soweit ich weiß, fallen Dampfgeneratoren unter die Gebäudeversicherung – die Hausrat ist dafür nicht zuständig.