Hallo, liebe Versicherungsexperten,
wäre schön wenn mir jemand folgende Fragen beantworten könnte:
Hat eine Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers für eine
Beschädigung (irreparabel) des Diensthandys (Handy wurde ausversehen
mitgewaschen) einzutreten?
Gilt ein Dienst-Handy rein rechtlich als
Leihgabe, für die die Versicherung nicht eintreten muss?
Herzlichen Dank im Vorraus!
Hat eine Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers für eine
Beschädigung (irreparabel) des Diensthandys (Handy wurde
ausversehen mitgewaschen) einzutreten?
In der Regel ist der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nicht schadensersatzpflichtig. Daher tritt die private Haftpflichtvers. auch nicht für Schäden ein.
Aber es gibt Ausnahmen, z.B. wenn Du im öD beschäftigt bist.
Gilt ein Dienst-Handy rein rechtlich als
Leihgabe, für die die Versicherung nicht eintreten muss?
Es hängt eher mit der Schadensersatzpflicht im konkreten Fall zusammen. Ob das bei Dir gegeben ist, ist aus Deinen Angaben nicht zu entscheiden. Am besten Du kontaktierst Deine Versicherung, die kennen zumindest Deinen Versicherungsschutz im Detail.
In der Regel ist der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nicht
schadensersatzpflichtig.
Hallo, von welcher Regel sprichst du?
Siehe http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
MfG
Hallo, von welcher Regel sprichst du?
Ich habe noch nie davon gehört, dass ein AN, der während seiner Arbeit seinem AG einen Schaden zugefügt hat, dafür in Regress genommen wurde. Sicherlich mag es da Fälle geben, wobei sich dabei die Frage stellt wie häufig das vorkommt. Auf Vorsatztaten bin ich bewußt nicht eingegangen, da die von der Haftpflichtversicherung sowieso nicht gedeckt sind und hier die Frage nach der Deckung durch private Haftpflicht gestellt war.
Im Öffentlichen Dienst nicht unüblich!
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